Die Fristen für die Antragstellung der Förderprogramme "De minimis" und "Aus- und Weiterbildung" wurden geändert.
Für De minimis ist die Antragstellung vom 1.10.2011 bis 28.02.2012 möglich (statt bisher 1.11.-31.3.), für Aus- und Weiterbildung wurde der Zeitraum auf 1.10.2011 bis 15.01.2012 geändert (statt bisher 1.11.-15.2.)
Die Frist für die Einreichung der Verwendungsnachweise 2011 bleibt unverändert beim 31.03.2012
Für De minimis ist die Antragstellung vom 1.10.2011 bis 28.02.2012 möglich (statt bisher 1.11.-31.3.), für Aus- und Weiterbildung wurde der Zeitraum auf 1.10.2011 bis 15.01.2012 geändert (statt bisher 1.11.-15.2.)
Die Frist für die Einreichung der Verwendungsnachweise 2011 bleibt unverändert beim 31.03.2012