"Grauzone" zwischen 2,8 und 3,5 t.

    • Ach ja an Alle,

      Daß für viele nur ein 40-Tonnen-Kutscher ein richtiger "Trucker" ist, damit kann ich seit 17 Jahren sehr gut leben. Habe übrigens auch den "Zweier" und 40-Tonner-Erfahrung, aber heute muß sowas für mich nicht mehr sein. Bin ganz glücklich mit meinem Sprinter ohne "Spion".

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hallo Scania,

      Ich bin doch dankbar für Leute wie dich, die sich mit den Gesetzen gut auskennen und das auch rüberzubringen wissen. Du wirst noch mal ein "Foren-Gott" mit drei blauen Sternen! ;)
      Ich selbst bin zu faul für die Sachkundeprüfung, will ja sowieso nichts mit "Spion" (ob analog oder digital) mehr fahren.

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hey Andreas,

      keine Ursache! :D

      Wenn es nach mir (und ich denke ich spreche da im Namen vieler) gehen würde, könnte ich auch gut darauf verzichten!

      Das mit dem Foren-Gott wird hoffentlich nichts (nichts gegen das Forum) - sobald ich wieder Fit bin muss es losgehen!


      In diesem Sinne...
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Persönliches Kontrollblatt/Tagesnachweis

      Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t bis zu 3,5 t müssen gem. § 1 Fahrpersonalverordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Diese Fahrer müssen ein persönliches Kontrollblatt führen (§ 1 Abs. 6 FPersV). Ist ein EG-Kontrollgerät bzw. ein Fahrtenschreiber in diesen Fahrzeugen vorhanden, dann muß dieser auch in diesen Fällen benutzt werden (§ 1 Abs. 7 FPersV).

      Gruss B.
    • Die vorgenannte Regelung ist absolut korrekt.
      Allerdings: ...ist ein Kontrollgerät verbaut, darf es genutzt werden.

      Diese gilt für angestellte Fahrer sowie für selbstfahrende Unternehmer!

      Dazu kommen die Regelungen für den Bereich EU sowie für Norwegen und Island:

      ...die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und die
      Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr.

      Für den Bereich von und nach Drittstaaten:

      ...das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR).
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • Im Grunde genommen richtig, aber...

      1.) ...wer will das nachprüfen ob man ein Kontrollbuch führt, bzw. richtig führt???

      2.) ...bezogen sich die Aussagen lediglich auf das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
      und nicht auf die FPersV.

      Darin unterscheiden sich angestellte Fahrer und selbstfahrende Unternehmer, bzw. Arbeitgeber die selbst fahren!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Original von Kurier
      Diese gilt für angestellte Fahrer sowie für selbstfahrende Unternehmer!

      Damit wäre die Frage des TE beantwortet.
      Gruss B.

      Eigentlich immer noch nicht! Jetzt haben wir zwei Gesetze, die sich offensichtlich widersprechen.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()

    • Prinzipiell gilt: bis 3,5 to einschl. ist das pers. Kontrollbuch zu führen! Und nicht nur von 2,8 to bis 3,5 to - vorsicht!
      Das FahrPersG von 1970 wurde bis heute immer wieder angepasst und gilt AUCH für 2,8t - 3,5t!

      Geltungsbereich: Mitglieder des Fahrpersonals -
      für selbstständige Unternehmer gilt: sobald eine sog. "Gewinnerzielungsabsicht" vorhanden ist.
      (Also gehört der "Eine Mann des Ein-Mann-Betriebs" in diesem Augenblick zu seinem "Fahrpersonal" - logisch, oder?)

      Ein Mitglied unseres Fuhrparks hatte erst kürzlich Probleme in dieser Art. Kann verflucht teuer werden!
      (Materialfahrt mit einem PKW)
      Die Juristen kennen da keine Spässchen.
    • .... sry, konnte nicht nachträglich ändern
      Original von stoney
      Prinzipiell gilt: bis 3,5 to einschl. ist das pers. Kontrollbuch zu führen! Und nicht nur von 2,8 to bis 3,5 to - vorsicht!
      Das FahrPersG von 1970 wurde bis heute immer wieder angepasst und gilt AUCH für 2,8t - 3,5t!


      Bitte korrigiert mich, fals ich dabei definitif falsch liege.
      Falls ja, wo finde ich die entspr. Gesetzesgrundlage? Mir ist jedenfalls Nichts anderes bekannt.