@Granitteufel - Führerschein f. 4 Wochen abgeben, du sagtest mal...

    • @Granitteufel - Führerschein f. 4 Wochen abgeben, du sagtest mal...

      Guten Morgen

      ich muss noch mal auf die Sache mit dem Fahrverbot in Deutschland zurückkommen. Vielleicht errinnerst du dich?

      Die
      Führerscheinstelle in Gießen, für uns zuständig, will nichts davon
      wissen, dass man bei einem Fahrverbot in Deutschland noch im EU-Ausland
      fahren darf. Genauso die zuständige Behörde in Göttingen, hier kam der
      Verstoß vor.

      Auch der RP in Gießen hat noch nie etwas davon gehört.

      Die Alle halten das für ein Grücht in Fahrerkreisen. :S

      Gibt
      es nicht irgenwo etwas "zum nachlesen" bezüglich dieser Sache? Auch von
      den Botschaften in den jeweiligen Ländern habe ich keine Antwort
      bekommen. Total frustierend ist das!!!! :cursing:

      Vielleicht hast Du noch einen Tipp. Wie hast Du das praktiziert? Woher weiß Du das es so was gibt?

      Natürlich bin ich dankbar von jedem, der darüber Bescheid weiß, ne Antwort zu bekommen!! 8)


      Viele Grüße aus Mittelhessen
      Viele Grüße
      Michaela
    • Wird der Führerschein entzogen oder nur die Fahrgehmigung? Das ist ein Unterschied. Bei einem Fahrverbot (da wo man eigentlich vier Monate Spielraum hat wo man sich die Zeit aussucht) behält man den Führerschein. Beim alten FS wird das schriftlich eingetragen, einige Behörden machen einen Aufkleber, einige garnichts und einige bestehen auf Verwahrung. Das Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Wenn aber der FS eingezogen wird darf man nirgendwo mehr fahren, es sei denn man hat einen zweiten FS z.B. aus Thailand ,-)
    • Die Regelung ist wenn ich mich jetzt recht erinnere ganz einfach:

      Deutscher Führerschein wird bei einem Fahrverbot für die Zeit X eingezogen = Du darfst dann auch im Ausland nicht mehr fahren.
      Ausländischer EU-FS darf die FS-Stelle in D nicht einziehen, weil diese dann trotzdem noch für alle anderen Länder gültig ist. Wird in der Regel dann mit einem Aufkleber versehen aus dem hervorgeht dass Du Zeit X nicht in D fahren darfst.

      Allerdings kann sich dieses mittlerweile auch schon wieder geändert haben. Dann bitte berichtigen.
    • Top schrieb:

      Wird der Führerschein entzogen oder nur die Fahrgehmigung? Das ist ein Unterschied. Bei einem Fahrverbot (da wo man eigentlich vier Monate Spielraum hat wo man sich die Zeit aussucht) behält man den Führerschein. Beim alten FS wird das schriftlich eingetragen, einige Behörden machen einen Aufkleber, einige garnichts und einige bestehen auf Verwahrung. Das Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Wenn aber der FS eingezogen wird darf man nirgendwo mehr fahren, es sei denn man hat einen zweiten FS z.B. aus Thailand ,-)
      @Top Der Führerschein kann nicht entzogen werden da er nur der sichtbare Nachweis der "Fahrerlaubnis" ist erlischt sie so wird der sichtbare Nachweis auch eingezogen, Bei einem Fahrverbot darfst du nicht mal ein Mofa bewegen der Führerschein wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu Aufbewahrung während der Verbotsdauer hinterlegt und somit erübrigt sich die Frage ob im Ausland gefahren werden darf.
      Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht. -Thomas Jefferson-



      Kilometerfresser hat sich auf eigenen Wunsch aus dem Forum verabschiedet.
      Er darf gerne wiederkommen und wird dann wieder freigeschaltet.

      Moderator-1
    • kev schrieb:

      Die Regelung ist wenn ich mich jetzt recht erinnere ganz einfach:

      Deutscher Führerschein wird bei einem Fahrverbot für die Zeit X eingezogen = Du darfst dann auch im Ausland nicht mehr fahren.
      Ausländischer EU-FS darf die FS-Stelle in D nicht einziehen, weil diese dann trotzdem noch für alle anderen Länder gültig ist. Wird in der Regel dann mit einem Aufkleber versehen aus dem hervorgeht dass Du Zeit X nicht in D fahren darfst.

      Allerdings kann sich dieses mittlerweile auch schon wieder geändert haben. Dann bitte berichtigen.

      Diese Regelung ist mit Einführung des neuen Kartenführerscheins gekippt worden, da dort ein Vermerk nicht möglich ist.

      Ob Inhaber der alten Führerscheinformen davon betroffen sind kann auch ich mit Sicherheit nicht sagen Aber im Rahmen des Schengener Abkommens ist das möglicherweise auch abgeschafft worden.

      Beispiel: Erst kürzlich hatte ich eine Anfrage eines österreichischen Tu, weil sein deutscher Fahrer einen Bannmonat erhielt und bei mir anfragte wegen Ersatzfahrer. Deutscher Fahrer musste seinen FS verwahren lassen und konnte somit in Österreich nicht fahren. Die österreichische StVO ist fast identisch mit unserer.
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      Moderator-1