containerschubser schrieb:
thommygera schrieb:
Was hast Du denn geraucht? Das Fahrzeug darf keine 43,79 to. in Deutschland wiegen![]()
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Kommt der Fahrer in eine Kontrolle, gibt es Punkte. HIer wird Gewinnmaximierung zu Lasten des Fahrers betrieben, da stellt sich doch nicht die Frage, ob ich weniger berechne, wenn die Ladung weniger wiegt. Kleiner Tip : Wechsel den Beruf.
mfg thommy
Da bin ich ja ganz froh,dass wir regionale Container im maximalen Umkreis von 150 Km zu Seehafen/Güterbahnhof befördern dürfen,somit können wir 44 to. GG haben,aber im Wald ist das immer soeine sache,man weiß ja nie,wei schwer man wirklich wird,da den Holzverladern eine bestimme Anzahl an Kubik angegeben wird,die dann verstaut werden muss.Letztens habe ich einmal nein gesagt,faziz,der Container kam leer aus HH,und ging leer nach HH.Ladung sollte aus der Nähe von KS geholt werden.Andere Kollegen,die damit losgefahren sind,wurden dann in einer Schwerlastkontrolle auf der A7 angehalten und es kam ein GG von 45-48 to. raus.Ich war froh,dass ich die Leerkm bezahlt bekommen habe,nur die strafen übernimmt wiederrum keiner,da sind die TU heute noch dran,damit sie irgenwas erstattet bekommen,nur gehts meistens ins Leere.![]()



