geschwindigkeitsübertrettung

    • geschwindigkeitsübertrettung

      hi leute muss mal wieder nerven.

      also bin vor ca 3 wochen gemutlich auf nachtschicht am fahren zum begegnungspunkt. fahre dann von der autobahn runter und bin wie immer in eile also fahre ich mal wieder ein wenig schneller mit dem 40t als man durfte 83km/h. 5 km nach der abfahrt von der autobahn kam mir die polizei entgegen und fuhr mir dirkt hinterher, zu dem zeitpunkt war ich im ort und fuhr genau 45km/h!!!!!!. naja nach 200m hilten sie mich an und verlangten meine tachoscheibe, freundlich wie ich nunmal bin gab ich dem mänchen in grün mein scheibe. keine 2 sekunden später er die tachoscheibe sei beschlagnahmt wegen einer geschwindigkeitsübertrettung. ich war völlig perplex da ja die streife erst 3-4km nach der geschwindigkeitsübertrttung mir entgegen kam. das zum sachverhalt

      heute bekam ich post von der bußgeldstelle

      19 km/h drüber
      80€ bussgeld ein punktchen
      bußgeld so hoch wegen 2 einträgen im zentralregister.


      muss ich das ganze nun hinnehmen? mir wurde bisher immer versichert (sogar von der fahrschule) das ich bei sowas geblitz oder direkt ertappt werden muss und nicht erst später obwohl sie nicht dabi waren.



      p.s. habe bereits schriftliche beschwerde gegen die beiden freundlichen grünen mänlein und weiblien eingereicht. wurde von den fast niedergefahren und der grüne stand ohne was zu sagen ect bei mir im führerhaus drin nachdem ich die tachoscheibe ausgehändigt hatte
    • Das mit der Beschwerde ist für den Arsch. Das liest da sowieso keiner. Wenn Du zurückärgern willst hier ein paar Tipps:

      1. Immer Einspruch einlegen egal gegen was und immer so wenig Begründung wie grade nötig. Recht bekommst Du eh nicht aber Du kannst mit möglichst wenig eigenem Aufwand möglichst viel Kosten bei der Verwaltung verursachen.

      Den Einspruch kannst Du in der Gerichtsverhandlung immer noch zurücknehmen ohne das es Dich was kostet. Der Richter signalisiert Dir wenn es so besser für Dich ist.

      2. Wenn Du zahlen mußt dann gib falsches AZ an oder garkeines und zahle nie 80 Euro auf einen Schlag. Zahle 36,15 von einem Konto und 11,93 von einem anderen Konto und dann evtl nochmal 31,97 um dann wegen Überzahlung später 1,05 Euro zurückzufordern (von denen Du evtl sogar 0,05 Cent erstattet bekommst)

      Nur wenn das alle so machen rechnet sich die Abzocke irgendwann nicht mehr

      Noch mehr Tips?
    • Original von Top
      Das mit der Beschwerde ist für den Arsch. Das liest da sowieso keiner. Wenn Du zurückärgern willst hier ein paar Tipps:

      1. Immer Einspruch einlegen egal gegen was und immer so wenig Begründung wie grade nötig. Recht bekommst Du eh nicht aber Du kannst mit möglichst wenig eigenem Aufwand möglichst viel Kosten bei der Verwaltung verursachen.

      Den Einspruch kannst Du in der Gerichtsverhandlung immer noch zurücknehmen ohne das es Dich was kostet. Der Richter signalisiert Dir wenn es so besser für Dich ist.

      2. Wenn Du zahlen mußt dann gib falsches AZ an oder garkeines und zahle nie 80 Euro auf einen Schlag. Zahle 36,15 von einem Konto und 11,93 von einem anderen Konto und dann evtl nochmal 31,97 um dann wegen Überzahlung später 1,05 Euro zurückzufordern (von denen Du evtl sogar 0,05 Cent erstattet bekommst)

      Nur wenn das alle so machen rechnet sich die Abzocke irgendwann nicht mehr

      Noch mehr Tips?


      @Top bist du bei mir in die Schule gegangen. :D

      so kann man die Leute ein bischen ärgern. Ich zahle immer ein Pfennig mehr und schon kann das Systemnicht es nicht mehr erfassen und die Handarbeit beginnt. :P

      @Madman666 wenn Rechtsschutz vorhanden dann Einspruch. Vielleicht läst sich der Richter drauf ein das die im Bussgeldbescheid nicht die genaue Strecke auf geführt haben. Wie Top schon schreibt, der Richter sagt dann schon man solle zurück nehmen sonst urteilt er höher. Immer den ersten Termin nicht wahr nehmen, vor allen Dingen kurzfristig so das die blauen Männchen keine Absage bekommen. Die kommen kein Zeugengeld und auch kein Fahrgeld.
      Man ist ja mal krank oder Rechstanwalt ist verhindert.
      Früher zog man dann ein Fahrverbot hinaus, oder es waren schon wieder Punkte verjährt, aber das ist nicht mehr.
    • Waren das ganz normale Wald-und-Wiesen-Grüne?
      seit wann dürfen die Aufgaben vom BAG ausführen? (Tachoscheibe kontrollieren???)

      Und wie is das, gleicht das nicht einer Selbstanzeige?
      Ich zeichne meine Geschwindigkeit auf und jemand zwingt mich sozusagen damit zur Anzeige? (auch wenn er se selber schreibt?)