So nun bin ich aus SA zurück und kann auch noch mal meinen Senf dazu geben. Es ist richtig mein Wohnlkw darf nicht schneller als 80 fahren, da er ein Leergewicht von 12,8 t hat.Derzeit aber die Rechtslage ist eindeutig ich brauche keinen Geschwindigkeitsbegrenzer. Eine illegale Anfrage ist dies auf keinen Fall und ich möchte meinen LKW auf 100km/h hochstufen auch das ist problemlos möglich. In Frankreich darf ich auch 110km/h mit dem Ding fahren-folglich möchte ich meinen Begrenzer loswerden. Da ist nix illegales dabei, zwischen schneller fahren können (wenn man will und durchgeknallt genug ist) und nur den Begrenzer lsowerden zu wollen ist wohl ein riesen Unterschied...
Lieben Gruß
Arne
Lieben Gruß
Arne