Geschäftsführer ??

    • @unwissender

      die genehmigung kann über dich laufen machen meist Unternehmer die enwtweder kieine weiße weste haben,die vorhaben vielleicht keine wieße mehr zu haben wollen oder auch zu doof für sach und fach sind oder einfach wie grani meint zur überbrückung
      hatte ähnliche anfrage aus dem umfeld
      Hat ne Kfz-bude und Transporter touren würde aber wegen der pers. zuverlässigkeit keine Lizenz kriegen hat mich auch gefragt ob ich bei ihm anheuern würde hab dankend abgelehnt wer einmal beschei... machts immer wieder

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • @Unwissender, hier noch das Gesetz, wenn du es gelesen hast dürfte es sich erledigt haben. Glaube war § 6!

      gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gbzugv/gesamt.pdf


      @all

      Wenn KFZ Händler ein 2 Standbein machen will dann wird er mit dem ersten genug zu tun haben.

      Hat schon mal einer gesehen das ein Transportunternehmer die Schlosserlehre nach geholt hat und Anschließend den Meisterbrief gemacht hat, nur weil er selbst die Fahrzeuge in der eigenen Werkstatt warten will und die restlichen Reparaturen!

      Achso er geht noch die Lehrgänge machen für DIGI usw.

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    • @ daffan

      Es ist so, wie Du es schreibst.
      Ich habe gestern jemenden ans Telefon bekommen, der für die Vergabe und den Entzug der Lizenzen zuständig ist.
      Zum Thema fachliche Eignung:
      1. Die bestellte Person muss weder Geschäftsführer im Sinne des HGB sein und muss weder Prokura noch Handlungsvollmacht haben. Ein Angestelltenverhältnis z. B. als Disponent reicht.
      2. Die bestellte Person ist 1. Ansprechpartner und voll Verantwortlicher für die Behörden: L&R, Mitführen der Lizenzen, Mautzahlung usw. ....
      3. Kommt es zu Geldstrafen für den Verantwortlichen über € 200,-- bekommt er einen Eintrag in das Gewerbezentralregister.
      Normalerweise macht jeder UN seine IHK-Prüfung selbst.
      Wenn also ein UN die Lizenzen nicht selbst beantragen will oder kann und er sich lieber von einem Angestellten abhängig macht (kündigt die bestellte Person, werden die Lizenzen entzogen), sollte man das Risiko nur eingehen, wenn der UN und sein Geschäftsverhalten bekannt ist.
      Fazit: Ich bin doch nicht bekloppt !