Geräucharm / Lärmarm

    • Geräucharm / Lärmarm

      Hallo,
      gibt es irgendwelche voraussetzungen dafür das wir an unseren Sattelzug + Auflieger einfach das L-Schild anbringen für Österreich, oder ist deswegen eine gesonderte Abnahme möglich. Baujahr des SZM ist 2007.

      Ich habe mit meiner LKW-Fachwerkstatt gesprochen, die meinten man könnte dieses Schild einfach so anbringen?

      Was meint ihr dazu? Danke für eure Hilfe.
    • RE: Geräucharm / Lärmarm

      Moin, wenn Sie unbedingt 1000 € los werden wollen dann kleben Sie das Schild
      dran und holen die sich dann vom Händler.

      In der Zulassung muss G 1 stehen. Desweiteren eine Anleitung mit führen wo
      und wie die Dämmteile verbaut sind. Reifen müssen lärmarm sein.
      In der Anleitung ist das Datum wann die letzte Prüfung statt gefunden hat,
      die ist dann 2 Jahre gültig. Bei Neufahrzeugen kann die Gen. schon 3 Monate alt sein. Dann muss das Fahrzeug zur Werkstatt und die
      Lärmarmgenehmigung wieder verlängert werden. Ist dann wieder 2 Jahre
      gültig.Was ist das für ein Trottel von der Fachwerkstatt, den Zustand haben wir
      doch schon 15 Jahre mit Österreich, sollte sich doch in den Werkstätten langsam
      rum gesprochen haben.


      Gruß Grani