Genehmigungspflicht bei Fahrzeugüberführungen auf Achse

    • Genehmigungspflicht bei Fahrzeugtransporte auf Achse

      Habe selber was gefunden,vielleicht hilft es anderen auch.

      :PBAG-Homepage
      Dürfen mit Überführungskennzeichen Beförderungen durchgeführt werden?
      Überführungsfahrten sind gemäß § 28 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen. Sie müssen mit rotem Kennzeichen geführt werden.

      Die Überführung fabrikneuer oder gebrauchter Kraftfahrzeuge auf eigenen Rädern, ggf. einschließlich Zubehör, das dauerhaft zu dem zu überführenden Kraftfahrzeug gehört, ist nicht als Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Sinne § 1 Abs. 1 GüKG-Güterkraftverkehrsgesetz anzusehen.
      Werden dagegen auf dem zu überführenden Kraftfahrzeug andere Güter - ggf. auch andere Fahrzeuge - befördert, unterliegt die Beförderung dieser anderen Güter dem GüKG. Gleiches gilt, wenn ein zu überführender Anhänger auf eigenen Rädern von einem Kraftfahrzeug gezogen wird, das selbst nicht überführt, sondern im Güterkraftverkehr eingesetzt wird.
      Wenn jedoch ein zu überführendes Kraftfahrzeug einen ebenfalls zu überführenden Anhänger zieht, gilt die Überführung der gesamten Fahrzeugkombination auf eigenen Rädern nicht als Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen.

      Diese Ausführungen beschränken sich auf die güterkraftverkehrsrechtliche Lage auf deutschem Hoheitsgebiet. Die Rechtslage bei Überführung in einen anderen Staat richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Abkommen. Hierüber können Informationen bei der jeweiligen Botschaft angefordert werden.

      Ebenso liegen zulassungsrechtliche Fragen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Bundesamtes für Güterverkehr. Diesbezügliche Informationen können bei den Straßenverkehrszulassungsbehörden, d.h. den unteren Verkehrsbehörden, angefordert werden.
      mfg.
      Hans
    • RE: Genehmigungspflicht bei Fahrzeugtransporte auf Achse

      Und wie sieht's mit Lafette aus? Wenn man selbst (Halter des Zgfzgs.) auch der Händler und somit Eigentümer oder sogar eingetragener Halter des überführten Fzgs. ist, doch wohl Werkverkehr, wenn nicht, Güterkraftverkehr (je nach Gesamtzuggewicht halt genehmigungspflichtig oder -frei), oder?
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()

    • Lafette auch mit Container oder Wechselpritsche ist eine Leerfahrt und bedarf
      keiner Genehmigung.

      Mit Ladung Zb. Fahrer will ein Haus bauen und bekommt den LKW vom Chef
      für die Fahrt kostenlos oder für den Diesel ist auch Genehmigungsfrei wenn
      der Lieferschein eindeutig auf den Fahrer ausgestellt ist, über 7,5 to Ges.
      Bis zum 16.4.2007 war das noch eine Privatfahrt ohne das auf Lenk und Ruhepausen geachtet werden musste, konnte nur still gelegt werden bei eindeutiger Übermüdung. Ab 16.04.2007 gibt es nur noch privat bis 7,5 to.

      Deshalb mit SZM über 7,5 to mal schnell nach Hause fahren ist nicht mehr, wird
      es aber in D irgend wann eine andere Reglung geben.
    • Sowas hier (Was ein Kühltaxi nicht alles kann!). :D
      Den Stema voll Steine zeig ich lieber nicht (Ist ja auch Granis Metier!). :D :D
      Dateien
      • Galerie4.jpg

        (186,78 kB, 473 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • Galerie5.jpg

        (192,86 kB, 479 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()

    • RE: Genehmigungspflicht bei Fahrzeugtransporte auf Achse

      Hallo und Guten Tag/Abend.

      Ich stelle mir das so vor, als Händler kann ich das Fahrzeug verladen und Transportieren das Gesammtgewicht des Zugfahrzeug spielt keine Rolle solange das Überführende bzw. verladende Fahrzeug mir den Händler gehört.Der muß natürlich auch im KFZ-Brief stehen.Sollte aber das Überführende,Transportierte Fahrzeug schon verkauft sein und der neue Besitzer schon im KFZ-Brief eingetragen sein wird das ganze ab 3,5t Gesamtgewicht genehmigungspflichtig.
      Das lustige aber ist wenn ich als Überführer, im überführenden KFZ sitze bzw. das Auto selber fahre und nicht mit einem Femdfahrzeug das nicht überführt wird,verlade oder ziehe,kann ich ohne Genehmigung fahren vom PKW-LKW da ist nur noch die Führerscheinklasse entscheidend.
      mfg.
      Hans
    • RE: Genehmigungspflicht bei Fahrzeugtransporte auf Achse

      Original von Hans
      Das lustige aber ist wenn ich als Überführer, im überführenden KFZ sitze bzw. das Auto selber fahre und nicht mit einem Femdfahrzeug das nicht überführt wird,verlade oder ziehe,kann ich ohne Genehmigung fahren vom PKW-LKW da ist nur noch die Führerscheinklasse entscheidend.

      Logisch, das ist ja auch gar kein Transport, sondern schlicht und einfach eine Autofahrt! ;)
      Man darf aber auch mit Sicherheit als Händler transportierenderweise im Werkverkehr abgemeldete Autos überführen, wenn man nicht im Brief steht, Kaufvertrag müßte eigentlich als Eigentumsnachweis reichen. Noch angemeldet auf anderen ist dann wohl Güterkraftverkehr. Oder belehre mich einer eines Besseren.
      Der blaue Berlingo ist übrigens mein und meiner Frau gemeinsamer PKW auf mich zugelassen. War reine Privatüberführung. :)
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Original von Kühltaxi
      Sowas hier (Was ein Kühltaxi nicht alles kann!). :D
      Den Stema voll Steine zeig ich lieber nicht (Ist ja auch Granis Metier!). :D :D


      wenn der Fuhrpark weiter so wächst in den nächsten Jahren, kannste dich schon
      mal im Industriepark bei P&G nach einem geeigneten Grundstück umschauen für
      Fahrzeuge und Kühlhalle und so.

      :D :D :D