Genehmigungen Landmaschinen-Transport

    • Genehmigungen Landmaschinen-Transport

      Ein Freund von mir (Landwirt) möchte sich für seinen betrieb einen lkw mit tiefbett auflieger kaufen zum umsetzen seiner grossen landmaschinen. grüne kennzeichen würde er bekommen für den lkw und auflieger. nun meine frage was für genehmigungen braucht er denn noch weiter da die mädrescher auch überbreite haben. vieleicht kann mir hir einer weiter helfen da ich ihm nichts falsches sagen möchte.
    • Lehn dich mal aus dem Fenster und sag was da zu , brauch der nur für Überhöhe -Überbreite oder muß bei sonem Mähdrescher auch noch der Fahrweg vorgegeben werden , ist das Werksverkehr wenn der das Ding umsetzt . Ich würde zum Straßenverkehrsamt fahren dem Typ in die Augen kucken , dem richtig sagen was ich wo mit was machen will und dann kann der mich Schlau machen , da haste Info aus erster Hand .
    • es geht darum er hat 3 grosse mähdrescher mit dehnen er in ganz deutschland als lohnunternehmer unterwegs ist auch angrenzendes ausland. da er keine ahnung hat und sich nicht einen gebrauchten zug für 100000 euro hinstellt und dann probleme bekommt hat er mich gefragt nur ich konnte ihm da keine richtige antwort geben.
    • is ja kein Problem :D bin ja gerade heim gekommen.

      Also, bleiben die Abmessungen und Gewichte des Fahrzeuges ohne Veränderung im gesetzlichen Rahmen ( Sattelzug max. 16.50 lang und max. 2,55 breit sowie max. 40t schwer , dann reicht ne Ausnahmegenehmigung nach § 46 STVO ( Überschreitung der Fahrzeugabmessungen durch Ladung )

      Diese wird meist bis max. 2,75m Breite mit den Auflagen Gelbes Blinklicht und beleuchtete Warntafeln ganz schnell für alle Straßen erteilt. Drüber kommt dann noch ein besonderes Begleitfahrzeug dazu.


      Wird das Fahrzeug verbreitert (Ladefläche) oder Verlängert (Teleskop) oder werden Gewichte überschritten, ist eine Einzelabnahme zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO notwendig. Hier muss das Fahrzeug bei DEKRA bzw. TÜV ( bei Euch im Westen ) vorgestellt werden.
      Das Gutachten muss dann bei der zust. Behörde ( Landesdirektion/Regierungspräsidium/ in Sachsen : Landesamt für Straßenbau und Verkehr ) eingereicht werden und ne Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO beantragt werden.

      Hiernach kann dann bei den örtl zust. Straßenverkehrsbehötrden ne Erlaubnis nach § 29 STVO beantragt werden. ( Einzel - oder Dauererlaubns ) Hier ist aber eine etwas längere Bearbeitungszeit von etwa 1 Woche oder länger möglich.

      Lies Dích mal unter vemags.de ein. Wenn Du angemeldet bist, kannst Du sogar online beantragen und nach Erteilung der 29er ausdrucken.
    • Hallo “scania420”!

      “Stahltrucker” hat’s ja bereits geschrieben =

      “Genehmigungen”

      Und Dein Kumpel als Lohnunternehmer hat dann im Lohndrusch wahrscheinlich auch “richtiges” Geraet im Einsatz (?).

      Mit dem Gewicht gibt’s keine Probleme.

      Aber mit der Breite.

      Das heisst der anzuschaffende Tieflader mit entsprechender Zugmaschine braeuchte ‘ne Dauergenehmigung fuer 3,00 Meter um nach Bedarf jederzeit quer durch Deutschland umsetzen zu koennen.

      (Angrenzendes, europaeisches Ausland haste schon wieder ein Problem).

      Und =

      Mit ‘ner 3,00 Meter Dauergenehmigung kommste ja gar nicht hin!

      Ein grosser Lexion hat ‘ne Fahrbreite (also alles abgebaut) von immerhin noch 3,49 Meter! Also nix mit Dauergenehmigung sondern jeden Transport einzeln beantragen.

      Ein weiteres Problem wird die Gesamthoehe des Transportes werden. Entweder immer die Antriebsraeder an- und abbauen oder in Spezialequipment investieren. Was kostet Dich ein Tieflader mit Radmulden (so zirka 10 Zentimeter ueber der Fahrbahn plus Hydrauliksystem um Fahrbahnunebenheiten zu ueberwinden). “Radmulden” deshalb weil ein “Baggerbett” haelt der Maehdrescher bauartbedingt wohl nicht aus(?). Zumal es eher unwahrscheinlich ist, so etwas “gebraucht” fuer schmales Geld guenstig zu schiessen - mit nur EUR 100.000,00 fuer das komplette Gespann, so wie es Dein Freund braeuchte, koennte es ein Problem geben.

      Nicht zu vergessen der Transport der demontierten Haspel von dem Maehdrescher, die wegen der gegebenen Abmasse nur in Laengsrichtung verladen werden kann. Wohin damit? Ein zweites Fahrzeug einsetzen?

      Und das alles (und die Investitionen) fuer einen Einsatz von nur “X” Wochen Getreide im Jahr plus ein bisschen Mais und Rueben im Herbst?

      Ganz einfach =

      Was (welches Geraet) ist umzusetzen? Welche Abmessungen? Wie oft pro Saison muss umgesetzt werden und ueber welche Strecken (Kilometer). Was wuerde mich das dafuer benoetigte Transportequipment kosten, Abschreibung, wer besorgt die Genehmigungen, etc., etc. Und dann das alles kaufmaennisch in’s Verhaeltnis setzen (Aufwand und Moeglichkeiten gegen Ertrag / Ersparnis).

      Dann vergleichen welche Kosten ich zu tragen haette wenn ich je nach Bedarf und Oertlichkeit (Entfernungen) transportieren lassen wuerde.

      Dafuer gibt es Spezialisten, zum Beispiel Fehrenkoetter Transport & Logistik GmbH, Lampe Spezialtransport GmbH & Co. KG, und viele andere und alle spezialisiert auf Landmaschinentransporte.


      fliegl-fahrzeugbau.de/files/sm…il/3/1/7/3/9/P1060128.jpg


      stuetz-agrarservice.de/images/sondertransport1.jpg


      Oder aber Dein Freund, der Landwirt, faehrt nur aeltere Modelle ohne Kabine und ohne Korntank sondern noch mit “Absackstand”? Dann alles kein Problem, so ein Teil passt (fast) ueberall ‘drauf.

      Wenn er aber, so wie Du sagst, im Moment schon im Einsatz hat “3 grosse mähdrescher mit dehnen er in ganz deutschland als lohnunternehmer unterwegs ist auch angrenzendes ausland“, dann muesste ihm diese ganze Problematik mit “Transport von landwirtschaftlichem Geraet auf oeffentlichen Strassen” ja eigentlich auch bestenst bekannt sein (?).

      ( ? ? ? )


      Klaus


      P.S.:
      . . . und wenn Dein Freund, der Landwirt, sagt dass er in dieser heutigen Zeit auch fuer’n x-beliebigen Sattel noch ‘ne “gruene Platte” bekommt? Da haette ich doch gerne gewusst, wie das gehen soll!

      Interessiert mich echt, weil das ist im “Main-Kinzig-Kreis” wirklich ein Problem - im Main-Kinzig-Kreis “KV” = “kannste vergessen” und “nicht mehr erlaubt”!
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.
    • Denke auch Klaus hat Recht.
      Und wenn der Lohndrusch macht hat der wohl breite Schneidwerke und da hat man dann 2 LKW weil die inzwischen oft stillgelegt werden wenn die beiden drauf haben...
      Ausland ist mit grüner Plakette doch eh tabu oder?
      Ich weiß von 2 Unternehmen die dreschen von Unganrn bis Lettland in der Saison. Die werden fast ausschließlich auf der Straße gefahren weil es mit dem Personal besser geht....
    • Convoy-Pusher schrieb:

      . . . und wenn Dein Freund, der Landwirt, sagt dass er in dieser heutigen Zeit auch fuer’n x-beliebigen Sattel noch ‘ne “gruene Platte” bekommt? Da haette ich doch gerne gewusst, wie das gehen soll!



      Die Lohn tu bekommen bei uns grüne platte.

      dürfen eben nur landwirtschaftliche fahrten machen.

      mal schnell ladung schotter am rückweg für ein häuslebauer mit bringen ist nicht.

      auf geschlossener baustelle, ja wie die dumper von cat und volvo.

      ich würde so gar für meinen pkw anhänger grün bekommen, weil die entsprechende landw. fläche vorhanden ist.
    • onkelp schrieb:

      Ausland ist mit grüner Plakette doch eh tabu oder?

      Überlast mal das denken der Pferde, denn die haben einen größeren Kopf!

      Warum soll der Deutsche TU der vom Kombibahnhof im Ausland seine Gefäße oder Auflieger ein und ausladet mit schwarz fahren?

      Wir waren mit grün mehrmals in Spanien!!!

      Ladwirtschaft darf vieles was ihr nicht wisst!

      § 32 StVZO
      Bei Schleppern und Anhängern beträgt die höchstzulässige Breite 2,55 m - einschließlich schräggestellter Seitenwände (ohne Ladung). Die Transportbreite von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, von gezogenen (am Schlepper angehängten) Arbeitsmaschinen und von Anbaugeräten am Schlepper und auch am Anhänger, darf bei Straßenfahrten 3,0 m nicht übersteigen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO, Merkblatt für Anbaugeräte).
    • Hallo, Grani!

      Nichts fuer ungut, es ist bekannt das fuer “Landwirtschaft” besondere Gesetze gelten =


      quote

      § 32 StVZO
      Bei Schleppern und Anhängern beträgt die höchstzulässige Breite 2,55 m - einschließlich schräggestellter Seitenwände (ohne Ladung).

      unquote


      Gut, hilft aber beim aktuellen Thema “Maehdrescher mit Ueberbreite auf Tieflader verladen” nicht viel. Diese erlaubten 2,55 Meter in der Breite hast Du auch bei jedem, normalen Kuehlkoffer.

      Und das “Landwirtschaft” auch ohne Genehmigung bis maximal 3,00 Meter Breite im Rahmen der betrieblichen (landwirtschaftlichen) Gegebenheiten fahren darf, immer und jederzeit?

      32 StVZO ist aber beschraenkt (in Hinsicht auf genehmigungsfreie 3,00 Meter Transportbreite) auf ausschliesslich “selbstfahrende Arbeitsmaschinen”, auf “gezogene Arbeitsmaschinen” und auf ”Anbaugeraete am Schlepper”.

      So, was aber ist aber wenn Du ein solches Geraet auf einen Tieflader stellst - und danach hatte der Beitragsersteller gefragt.

      Das ist dann eine ganz andere Art von “Transport”. Da greift 32 StVZO nicht mehr, ganz egal ob “gewerblich” oder “betrieblich” (eventuell Werksverkehr) oder aber auch “die Landwirtschaft hat ganz andere Regeln”. Da zaehlt meines Erachtens bei einem Transport von Hessen nach Sueddeutschland nur noch “hast Du eine gueltige Transportgenehmigung fuer Deine “Ueberbreite auf Tieflader” oder nicht?”.

      Bei mir in der Heimat fahren die Lohnunternehmer, und ohne Bauchschmerzen zu bekommen, selbst die groessten Teile (ohne Anbau 3,80 Meter breit) ganz easy von Feld zu Feld. Aber nur in der Daemmerung mit Blinklicht auf dem Dach und der Bauer selbst vorne weg mit seinem alten Golf-Diesel mit Warnblinker an.

      Alles ist moeglich, aber legal?

      So etwas braeuchte eigentlich nicht nur Genehmigung (pro Transport), sondern bei 3,80 Meter Breite kaeme als zusaetzlich Auflage bei Antragsstellung vielleicht auch noch Polizeibegleitung in’s Spiel.

      Ich glaube nicht dass unser Freund, “der Landwirt” irgend etwas faehrt mit 3,80 Meter Breite.

      Aber selbst wenn er nur 3,00 Meter oder 3,49 Meter Fahrbreite hat.

      Unser “Landwirt” will als Lohnunternehmer nicht nur bei Nacht und Nebel von Feld zu Feld rund um seinen Standort fahren, er will seine Dienste in Zukunft auch deutschlandweit und im angrenzenden, europaeischen Ausland anbieten.

      Muesste also umsetzen vom (zum Beispiel) aus der Pfalz nach Mecklenburg-Vorpommern und von dort aus nach Niedersachsen.

      Auf eigener Achse? Wahnsinn, mit oder ohne Genehmigung.

      So weit ist der Beitragersteller bei seinen Ueberlegungen ja anscheinend auch schon gekommen und hatte wohl deshalb gezielt nachgefragt nach “Transporten von landwirtschaftlichem Geraet auf einem betriebseigenen Tieflader”.

      Greift der “landwirtschaftliche” 32 StVZO auch noch bei ‘ner BAG-Kontrolle auf’m Autobahnparkplatz, wenn der “landwirtschaftliche Transport auf einem betriebseignen Tieflader” mit (eigentlich “genehmigungspflichtiger” Ueberbreite) ‘rausgewunken wird?

      Wie passt ein “gruenes Nummernschild” zu solchen Arten von Transporten und von welchem Landrat bekomme ich ein “gruenes Nummernschild” fuer einen Tieflader?


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.