Genehmigung?

    • Genehmigung?

      Mein Mann fährt den LkW, aber die Ehefrau sitz an den Tasten.
      Ich habe eine Frage.
      Er ist bei einer deutschen Firma angestellt, diese hat ihn an eine Schweizer Firma "vermietet", d.h., er bekommt immer per fax die aufträge von der schweizer Firma. Nun kommt es doch oft vor, daß er in der schweiz läd und auch die selbe Ware in der Schweiz auch ausliefern muß. Ist dies Rechtens oder dürfte er dies eigendlich nicht?
      Bitte kann mier da jemand helfen?

      S.K.
      S.K.
    • Denke mal wo er die Ladung übernimmt oder wo er die wieder Ausliefert ist so was von egal. Was mir gar nicht geheuer vorkommt ist das "Vermieten". Was soll man da drunter verstehen?
      Hat der einen Job als Fahrer für wenig Geld und lässt sich für teures Geld an einen anderen Vermitteln????????
      Hat der Arbeitgeber selber entsprechende Fahrzeuge? Oder ist das nur ein Vermittler?
    • Wenn das Fahrzeug in D oder in einem anderen EU-Land zugelassen ist, darf er das definitiv nicht. Ob der Auftraggeber ein Schweizer ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
      Wie das bestraft wird, wenn er erwischt wird, kann ich dir aber nicht sagen.

      Edit: Hab dir noch nen Link rausgekramt, dann hast du´s offiziell:
      http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_740_72/a14.html

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    • @Ersatzrad
      Wie????? wenn das Fahrzeug in D oder der EU zugelassen ist darf ich keinen Auftrag aus der Schweiz annehmen?????????

      Dann dürfen wir nur in D oder der EU Aufträge annehmen und Ausführen????

      Das Problem sehe ich darin, dass es ein "Leihfahrer" ist, der wahrscheinlich keine Sozialleistungen bekommt und mit einem Butterbrot und einem Ei abgefüttert wird und für gutes Geld an eine Schweizer Spedi weiter vermittelt wird. Gibt doch immer wieder welche die auf so was rein fallen.

      Was es da für Strafen gibt? Keine Ahnung. Schweiz ist nicht in der EU. Keine Ahnung wie die Schweizer das Handhaben.
    • Für in D oder EU Zugelassene Fahrzeuge ist nur der Innerschweiztransport Strafbar.

      Das Verleihen ist ja ein ganz andres Thema. Ich denke, das es egal ist ob er an ein Schweizer Unternehmen "Vermietet" ist (grausam hört sich das an). Den seine Firma bei der er angestellt ist, ist ja eine Deutsche.

      Oder fährt er mit dem LKW der Schweizer Firma? Dann sehe das ganze warsch. etwas anderst aus.

      Aber sollte er bei diesen Innerschweiztransporte mal erwischt werden kann das teuer werden. Wie Ersatzrad sagt, wer Auftraggeber (Ob D,F od. CH) ist, ist egal. Wichtig ist nur das der Be- und Entladeort nicht beide in der Schweiz liegen dürfe.
      Eiltransporte Pottel
      Sascha Pottel
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    • Hallo miteinander.

      @Ersatzrad.

      Du Brauchst dich Nicht Belehren lassen den du Hast 100% Recht.

      Du darfst weder mit einer Bilateralen noch mit CEMT weder dreieckverkehr noch Kabotage Betreiben.

      Und wenn die Poster das selber Machen dann wuerde ich denen Raten sofort das CEMT Heft als Vermisst melden. Denn wenn die IRU das sieht das CH- CH steht, oh oh. :D :D

      Wie auch immer.

      Wenn es wirklich so\ist wie die Truckerlady es Geschildert hat, dann geht es nicht mit Rechten dingen zu.
      In keinster weise.


      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
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    • Hallo alle zusammen. Erst einmal recht vielen Dank für Eure Antworten.
      Mit dem Vermieten war wirklich etwas falsch ausgedrückt.
      Mein Mann ist angestellter einer deutschen Spedition.Aber mein Mann bekommt die Aufträge nur von der Schweizer Firma. Das wäre ja ok, wenn er diese Waren auch in Deutschland ausliefert, aber teilweise muß er, die in der Schweiz geladene Waren auch in der Schweiz abladen. Er hat auch nur eine EU Genehmigung im LKW dabei. Und das macht uns etwas Kopfzerbrechen.
      S.K.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von truckerlady68 ()

    • Hallo Trucker Lady

      Da liegt der Haken.
      Viele missverstehen das mit der EU Lizenz.

      Viele EWR Laender erkennen die EU Lizenz an.
      Das das du zu und aus den EWR Staaten befoerdern darfst. Du brauchst keine CEMT oder Bilaterale.

      Aber! Die gilt nicht fuer BinnenTransporte innerhalb dieses EWR Staates.
      Es ist besser du Faehrst ohne Gehnemigung als mit der EU Lizenz.
      Denn wenn da ein Verstoss vorliegt und bekant wird, kann es sein das u.u die Gehnemigung wiederufen Wird.


      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
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