Genehmigung

    • Genehmigung

      Hallo,
      nachdem ich jetzt endlich meine Sachkundeprüfung bestanden habe, wollten wir mit meinem Vater eine EU-Lizenz beantragen. Dazu hätte ich kurz ein paar Fragen und hoffe, dass ich einige Antworten von Euch bekomme.

      1. Wird die Lizenz auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt? (Diese Frage stelle ich, weil wir noch kein LKW haben)

      2. Wie lange dauert es in der Regel bis man die Lizenz in der Hand hält?

      3. Gibt es Schwierigkeiten bei der Lizenzvergabe wenn mein Vater Unternehmensinhaber ist und mich als Geschäftsführer einstellt?

      Ich würde mich über alle Antworten und Tipps von Euch freuen!!!

      gruß
      Max
    • Grüsse dich....

      1) Die Lizenz ist Personnenbezogen, also ob du Keinen oder 1 oder 100 hast, sie ist aun dich Ausgestellt. Du brauchst nur Lediglich für Jedes Fahrzeug eine Begleubigte Kopie.

      2) Ich habe es noch nicht Verucht, ich weis es Nicht. Jemand sagte mir 1-2 wochen.
      Ob das Stimmt?

      3)Es heist der Antragsteller oder zur Führung Bestelte personnen.
      Da aber dein Vater antragsteller ist und du ( Familienangehöriger 1 grades) Dürfte es keine schwierigkeiten Geben. Theoretisch.

      Mal was Anderes.....
      Gibt es noch Den Berker von BVWL?


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Ich habe in Bielefeld bis 2004 gelebt,
      Beim Bildungswerk Verkehrsgewerbe Westfallen Lippe Wurde ich zum Verkehrsfachwirt. Leiter War ein Herr Berker.

      Welche schule hat dir den die FSkunde gelernt?


      Konstadinos Milonas
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    • Hallo mrpool,

      als erstes musst Du die entsprechenden Antragsunterlagen

      - Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs. 1 GüKG)
      - Gemeinschaftslizenz (Art. 3 Verordnung (EWG) Nr. 881/92)
      - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
      - Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
      - Fahrzeugliste

      beim Straßenverkehrsamt (kommt immer auf die Region an) beantragen, oder vor Ort ausfüllen, zudem musst Du die erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom:

      - Finanzamt
      - Krankenkasse
      - evtl. Amtsgericht

      beantragen.

      Die Unterlagen, wie:

      - Führungszeugnis
      - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      - Auszug aus dem Verkehrszentralregister

      werden direkt von der zuständigen Behörde beantragt, dauert genauso lange und kostet das selbe.

      In der Regel musst Du zwischen 4- 6 Wochen rechnen, ehe Du diese Genehmigung/Lizenz in den Händen hälst!
      Wie oben schon erwähnt ist diese nciht Fahrzeug sondern personenbezogen, musst also, sofern noch kein Fahrzeug vorhanden ist, auch keine Kennzeichen angeben.
      Lediglich bei den beglaubigten Abschriften, musst/kannst Du diese dann mit angeben.

      Die Erlaubnis bzw. Lizenz wird Dir als Unternehmer, mit Sitz im Inland hat, für die Dauer von fünf Jahren erteilt, wenn:
      1. Du und/oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte
      bestellte Person zuverlässig sind.
      Die Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn der Unternehmer und die zur
      Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die Gewähr
      dafür bieten, dass das Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen
      entsprechend geführt wird und die Allgemeinheit bei dem Betrieb des
      Unternehmens vor Schäden oder Gefahren bewahrt bleibt,

      2. die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist.
      Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn die zur Aufnahme
      und ordnungsgemäßen, insbesondere verkehrssicheren Führung des
      Unternehmens erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind und


      Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

      Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen, insbesondere verkehrssicheren Führung des Unternehmens erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind. Sie ist jedoch zu verneinen, wenn

      1. die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände
      an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen,
      2. das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens weniger
      als 9000 Euro für das erste Fahrzeug oder weiniger als 5000 Euro für
      jedes weitere Fahrzeug beträgt.

      Wichtig: Anhänger oder Auflieger gelten als Fahrzeug! Der Nachweis ist auch bei ausschließlichem Einsatz von Mietfahrzeugen zu führen!
      Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachgewiesen werden:

      - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde,
      der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft,
      wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der
      Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen dürfen, sowie

      - Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten
      Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für
      Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder
      Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts. Ist das
      Unternehmen nach § 316 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) von
      einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung
      des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat.
      Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der
      Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

      Als Reserven können dem nachgewiesenen Eigenkapital mittels Zusatzbescheinigung hinzugerechnet werden:

      - die nicht realisierten Reserven in Höhe des Unterschiedsbetrags
      zwischen ihrem Buch- und ihrem Verkehrswert,

      - Darlehen sowie Bürgschaften, soweit sie in einer Krise des
      Unternehmens nach der Überschuldungsbilanz wie Eigenkapital zur
      Befriedigung der Unternehmensgläubiger zur Verfügung stehen,
      insbesondere Darlehen oder Bürgschaften, soweit für sie ein
      Rangrücktritt erklärt worden ist,

      - der Verkehrswert der im Privatvermögen eines persönlich haftenden
      Unternehmers vorhandenen Vermögensgegenstände, soweit sie
      unbelastet sind, und

      - die zu Gunsten des Unternehmens beliehenen Gegenstände des
      Privatvermögens der Gesellschafter von Personengesellschaften in
      Höhe der Beleihung.

      Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

      Die Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die Gewähr dafür bieten, dass das Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geführt wird und die Allgemeinheit bei dem Betrieb des Unternehmens vor Schäden oder Gefahren bewahrt bleibt.

      Allgemein:
      Der Erlaubnis-/Lizenzbehörde müssen verschiedene Dokumente zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggf. der zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person vorgelegt werden.
      Das sind insbesondere ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

      Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Unternehmens und der zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Personen sind insbesondere:

      - eine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen
      strafrechtliche Vorschriften,

      - schwere Verstöße gegen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes,
      arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, abgabenrechtliche Pflichten,
      Verkehrsvorschriften und umweltschützende Vorschriften.

      Zur Prüfung, ob solche Verstöße vorliegen, kann die Genehmigungsbehörde Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Ausküfte aus Registern, in denen derartige Verstöße registriert sind, von dem Antragsteller verlangen oder mit dessen Einverständnis anfordern.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Hey Andreas,

      im Grunde hast Du recht - viel Wind um nichts.

      Aber stell´Dir vor es wäre so einfach!
      Was wäre dann auf den Straßen oder vielmehr in diesem Gewerbe los?
      Ist ohnehin schon nicht mehr das was es mal war, ganz im Gegenteil!!!
      Will mich diesbezüglich allerdings nicht zu weit aus dem Fernster lehnen,
      zum Zeitpunkt der Tarifabschaffung habe ich noch fleißig die Schulbank gedrückt! :rolleyes:

      Bin da aber ganz der Meinung vom Thomas (0815kutscher) die Berufszugangsverordnung sollte grundlegend geändert werden!
      ...und das nicht weil ich das schon alles in der Tasche habe, sondern generell!
      Aber gut, das ist schon wieder ein anderes Thema...

      Fakt ist:
      Du musst bei der Genehmigungs/Lizenzbeantragung grundlegende Dinge nachweisen können! D.h. Auszüge aus dem Punktekonto in FB, sobald eine Straftat drinnen verzeichnet ist, wie z.B. Nötigung sieht es damit schon mal schlecht aus - aber nicht Hoffnungslos - es spielen halt eine Reihe von Umständen eine große Rolle dabei!
      Wenn Du ansonsten sauber bist und immer Deinen Bürgerlichen Pflichten nachgekommen bist, dazu noch einen "vernünftigen" Sachbearbeiter hast, dann ist das auch trotz des Manko Punktekonto möglich!
      Du musst eine Eigenkapitalbescheinung über 9000,- Eur. für das erste und weitere 5000,- Eur. für jedes weitere Fahrzeug nachweisen, an Bargeld, Bankguthaben, Verwertbare Immobilien, etcetera... Zu Beachten gilt hierbei, das auch der Anhänger/Auflieger als 2.tes fahrzeug gilt. Ebenso wie ein Mietfahrzeug - auch dafür musst die Finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen können, das wissen viele nicht!
      Desweiteren darfst keine Einträge in der Schuldnerkartei am zuständigen Amtsgericht haben und musst immer ordentlich die Krankenkassenbeiträge, sofern Freiwillig oder Pflichtversichert bezahlt haben und Dir einen entsprechenden nachweis darüber erstellen lassen.
      Gewerbezentralregister und Führungszeugnis müssen auch tadellos sein!
      Fachliche Eignung ist klar, muss ich nicht näher drauf eingehen.

      Das waren eigentlich die grundlegendsten dinge die bei einer Lizenzbeantragung stimmen müssen und die es gilt nachzuweisen!


      In diesem Sinne....
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Original von Konstadinos
      Ich habe in Bielefeld bis 2004 gelebt,
      Beim Bildungswerk Verkehrsgewerbe Westfallen Lippe Wurde ich zum Verkehrsfachwirt. Leiter War ein Herr Berker.

      Welche schule hat dir den die FSkunde gelernt?



      ach so, ne bei der Prüfungsvorbereitung habe ich mit dem Buch und Arbeitsheft vom Vogel Verlag gearbeitet!
    • Hey mrpool,

      mußt mal schauen, evtl. bekommst die Antragsunterlagen im Web, bei einigen städten ist das schon der Fall. Sparst dir ne Menge Kilometer... ;)

      Um die folgenden unterlagen brauchst du Dich nicht zu kümmern,
      die ziehen die Herrschaften direkt vor Ort!

      - Auszug aus dem Verkehrszentralregister
      - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      - Führungszeugnis

      Bedenke, das falls Du Dich noch nicht sofort selbstständig machen willst, das bei Antragstellung ALLE Unterlagen nicht älter als § Monate sein dürfen.

      Ein Problem wirst Du kriegen, wenn Du in einem reinen Wohngebiet wohnst (war bei mir der Fall!),
      da wirst nur mit bestimmten Genehmigungen/Voraussetzungen der Baubehörde eine Erlaubnis bekommen.
      Falls das o.g. der sein sollte, sag bescheid.
      Gibt Mittel und Wege das Bauamt ganz legal und unkompliziert zu umgehen.


      Good Luck!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • HAllo Florian...

      Deswegen ist dieses Forum so Interessant...

      Also ich Hätte jezt sogar Gewetet, das Flensburg gar nicht Nöttig ist.
      Aber man lernt nie Aus.... :rolleyes:


      Konstadinos Milonas
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    • Hallo Konstadinos und Kollegen,

      ja, man soll es nicht denken... ;)

      Aus dem Auszug vom KBA hintermauert mitunter die persönliche Zuverlässigkeit von demjenigen.
      Aber wie schon gesagt, solange sich dieser im "überschaubaren" Rahmen befindet, sollte es keine Probleme geben - wenn der Gesamtzustand passt! Soll heißen, wenn man ein paar Punkte in FB verzeichnet hat, weshalb auch immer und dazu kommen evtl. noch KFZ-Steuer Rückstände beim FA, dann wirft das ganz schnell ein schlechtes Bild auf!

      Zu Beachten gilt es auch, wenn jemand eine Straftat im Straßenverkehr begangen hat (z.B. Nötigung, o.ä.) und diese mit über 90 Tagessätzen gewertet wird, ist diese automatisch auch im Pol. Führungszeugnis verzeichnet!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!