Geltendmachen von Standzeiten, was ist denn nun "zumutbar"??

    • Geltendmachen von Standzeiten, was ist denn nun "zumutbar"??

      Hallo Zusammen...

      ich hab da mal ne Frage ....

      Unser Fahrer sollte gestern bis 16 Uhr zum Laden bei einer Firma in Dormagen sein.
      Zum einen muss ich kurz ausholen. Als ich den Frachtvertrag übernommen habe (mit Anruf) war Ladeort mit Willich angegeben, auf dem Fax stand dann allerdings Dormagen. Als Begründung erhielt ich vom Disponenten die Auskunft, das wäre ja nur ein paar km weiter, sonst hätten die es erst zu sich ins Lager holen müssen - 35km zusätzlich)

      So.. nun das eigentliche Problem: der Fahrer ist also um 16 Uhr, wie auf dem Fax angegeben bei der Ladeadresse angekommen. Meldet sich an und bekommt gesagt, dass er getrost noch 2 -3 Std. warten darf, da ALLE Lkw´s (12 große mit Hänger) noch vor ihm dran wären - gab nur eine Rampe) Ich hab natürlich beim Dispo angerufen und gesagt, dass soll wohl ein Scherz sein, dieser wollte dann zusehen dass unser Fahrer schneller beladen wird, immerhin hatten wir nur eine Teilpartie zu laden und keine zwei vollen Lkws, wie die meisten dort.
      Es hat dann aber trotzdem noch bis 19 Uhr gedauert, ehe der Fahrer tatsächlich beladen wurde.

      Nun hatten wir dem Auftraggeber per Fax mitgeteilt, dass wir die Standzeiten in Rechnung stellen werden, darauf hat man positiv geantwortet, allerdings auch geschrieben, dass man 2 Std als zumutbar ansehen muss.

      Gilt das denn auch, obwohl wir bis 16 Uhr laden sollten???? Wozu bekommt man Uhrzeiten, hetzt sich bei dem Vorkunden hab, damit man dann doch 3 std. stehen darf????

      Ist die Wartezeit, bis man überhaupt auf das Gelände fahren kann um beladen zu werden etwa schon in dieser 2 Std. - Frist beinhaltet? Oder ist das was anderes??

      Hab schon das HGB durchsucht aber so wirklich wird mir mein Anliegen dort nicht erklärt, vielleicht kann das hier jemand übernehmen....

      Herzliche Grüsse

      Sommerwolf

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    • RE: Geltendmachen von Standzeiten, was ist denn nun "zumutbar"??

      Probleme hatten wir bis jetzt noch keine damit, allerdings wird es so gehandhabt, das eine Stunde Wartezeit inkl. ist und alles was darüber hinaus geht wird bezahlt.

      Wobei ich jetzt aus Deinem geschriebenen nicht herauslesen kann ob die 2 Stunden zahlen oder 2 Stunden warten als normal nehmen.
    • es gibt definitiv nichts im Gesetz, aber so einige Erfahrungswerte.

      2 Std. Be- und Entladezeit (d.h. Warten und Ladevorgang) für eine Komplettladung sind normal und werden auch so im Frachtpreis meist einkalkuliert.
      Darüber hinaus ist alles Verhandlungssache. Feste Std.-Sätze für Standzeiten gibt es auch nicht; hier gibt es Urteile von € 33 bis € 85 pro angefangene Std. für einen 40to LKW.

      Wenn ihr sowieso einen Umweg fahren musstet, würde ich versuchen, die Standzeit in die Umwegfracht zu inkludieren.
    • Leute das ist das Problem mit den Standzeiten, aber ich nehme die noch in Kauf
      3 Std. Was ist wenn die Verlader nur noch Zeitfenster aus geben. ?(

      Der Abfertigungspedi wird dann wohl nicht die unattraktiven nehmen 8-12 Uhr, die bleiben für den Überhang.

      Habe gestern die Auswahl gehabt zum laden. Ladung aus Hochregal oder andere
      Halle. Man muß eben auf den Stapler bei der anderen Halle 1 Std. warten bis er da
      ist. Aber am Hochregal haben sie wieder 5-6 Std. gestanden.

      Da hilft nur Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

      Im Italienverkehr Standgeld übernacht oder von morgens bis abends stehen bleiben 350 € ist so der Satz wenn
      man nicht für einen Sofa fährt, denn der schraubt sich 150 € runter in der Regel.
    • RE: Geltendmachen von Standzeiten, was ist denn nun "zumutbar"??

      Original von SprinterMadl
      Wobei ich jetzt aus Deinem geschriebenen nicht herauslesen kann ob die 2 Stunden zahlen oder 2 Stunden warten als normal nehmen.


      Huhu, ich nochmal...

      Danke für die Antworten...

      Also, die haben geschrieben, dass 2 Std. als Standzeit zumutbar und akzeptabel ist, wir uns also nur die 1 Std. vergüten lassen können.... mit dem Preis, den wir für die Std. fordern, sind sie einverstanden.....

      Naja also wie ich sehe ist das alles auslegungssache.... hmmmm... was ist nun aber wenn ich in "meinen" AGB stehen habe, das für mich Standzeiten von 1 1/2 Std. zumutbar sind... was gilt denn dann.... Langsam nervt es nämlich, dass die immer am längeren Hebel sitzen - vorallem auch was die Zahlungssziele angeht. 60 Tage sind eine frechheit!!

      Gruss Sommerwolf
    • RE: Geltendmachen von Standzeiten, was ist denn nun "zumutbar"??

      Original von Sommerwolf
      was die Zahlungssziele angeht. 60 Tage sind eine frechheit!!

      Gruss Sommerwolf


      Lastkilometer 1,50-1,60 € 60 Tage ist immer noch besser wie 0,87 € 30 Tage Netto :D und dann noch 3 % Skonto gewährt. für zahlungsziel 14 Tage. :P :P :P

      Soviel Geld kann man an keiner Börse der Welt verdienen, bei einem Einsatz von wenigen Euro Zinsen wenn man muss.

      Gruß Grani