Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012
- 5 AZR 886/11 -
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber darf Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen
Verlangen des Arbeitgebers auf Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung
Nach
§ 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber
berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen
Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren
voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu
verlangen. Die Ausübung dieses Rechts steht im nicht an besondere
Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers.
- 5 AZR 886/11 -
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber darf Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen
Verlangen des Arbeitgebers auf Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung
Nach
§ 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber
berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen
Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren
voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu
verlangen. Die Ausübung dieses Rechts steht im nicht an besondere
Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers.