Gefahrguttransporte

    • Gefahrguttransporte

      Hallo,

      Ich habe etwas von einer Neuregelung ab dem 1.1.2007 mitbekommen, aber bisher noch keine verwendbare Infos bekommen.

      Kann mir jemand Auskunft geben, wie es im Bezug auf Transporte bis 3,5t zul. GGw aussieht. Speziell Freimenge, Ausrüstung, ADR-Schein ja od. nein?

      Danke schonmal

      Gruß und schönes Wochenende

      Sascha Pottel
    • Nicht nur so behandelt, es ist so.
      Gefahrgutausrüstung, Kennzeichnung, ADR - Schein, alles nötig bei Kennzeichnungspflichtigen Gütern auch am PKW.
      Möchte meinen daß dies ab 01.01.07 so ist, aber ab 01.07.07 Pflicht sein soll.
      Habe gleich noch mal im Buch nachgesehen, aber nichts konkretes gefunden.
      Auf jeden Fall muß man alles nach ADR einhalten, wenn man gewisse Grenzen überschreitet, wie bei Feuerwerg, da erreicht man sicher die Grenzwerte.
      Kurzer Anruf beim TÜV, oder DEKRA, wo die ADR - Ausbilder sitzen, könnte klarheit bringen. ;)
    • RE: Gefahrguttransporte

      Hallo,
      Das wesentliche, was sich geändert hat, findet sich (bzw. findet sich eben nicht mehr) im Unterabschnitt 8.2.1.1 ADR. Da heißt es jetzt nämlich: <<Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen im Besitz einer Bescheinigung...sein.>> Früher hieß es hier: ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to.
      Daraus folgert, dass nun bei JEDEM Transport, bei dem die Warntafel gezeigt werden muss, der Fahrer eine ADR-Bescheinigung besitzen muss, egal, ob der Transport mit dem 40Tonner oder dem Caddy ausgeführt wird.
      NICHT geändert hat sich die Vorschrift, dass ich keine ADR-Bescheinigung brauche, wenn die Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR erfolgt, sprich: die Warntafel nicht gezeigt werden muss.

      Ich hoffe, damit zur Kärung beigetragen zu haben. Wenn nicht bitte fragen
      Viele Grüße
      SPEDIBÄR