gefahrgutmindermenge

    • gefahrgutmindermenge

      schönen guten tag alle zusammen,

      ich habe da mal eine frage;

      gilt im gewerblichen gütertransport die 0,00 promille oder die 0,5 promille regelung?
      wie sieht es aus wenn der fahrer gefahrgut ( mindermenge) transportiert ? darf ich diesen fahrer( in probezeit) fristlos kündigen ? er wurde mittags um 12 uhr kontrolliert und hatte noch 0,3 promille ? ( der fahrer ist morgens um 6 uhr angefangen zu fahren) nach aussage eines doktors baut der körper 0,1 promille in der stunde ab und da der fahrer während der fahrt nicht getrunken hat hatte er also morgens um 6 uhr 0,9 promille.
      wie schon gefragt, darf man diesen kandiaten fistlos kündigen?

      wünsche allen einen erfolgreichen und schönen tag,
      andy
    • RE: gefahrgutmindermenge

      Hallo Andy64,

      bei Alkoholdelikten wird generell nicht zwischen dem gewerblichen Güterkraftverkehr und dem regulären Straßenverkehr unterschieden.
      Hier gilt immer noch die 0,50 °% Grenze!
      Anders ist es bei Fahranfängern während der Probezeit, da ist 0,00°%!

      Während der Probezeit können/dürfen beide Parteien ohne Begründung das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen, sofern im Arbeitsvertrag nichts gegenteiliges Unterzeichnet wurde.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Hallo Andy64

      Im Deutschen Gesetz gibt es kein Unterschied, ob privat oder gewerblich oder
      Gefahrgut.

      In Österreich und Italien ist dies anders da ist bei LKW O,OO.

      Ich würde erstmal bei einem Rechtsbestand Rat einholen, die Arbeitsgerichte
      stehen in der Transportbransche meist hinter dem Arbeitnehmer.
      Es war ja mal eine Regel Heuern + Feuern. Und warten Sie nicht mehr so lange
      mit Abmahnung oder sonst einer Handlung. Sie können aber in die Arbeitsverträge
      schreiben, das in Ihrem Betrieb die 0,00 Reglung gilt, und dann Abmahnung beim
      nächsten fristlos.
    • Hallo

      da sind die gestezte immer so wasserdicht und hier hauts mal wieder vorn und hinten nich hin
      ach ja bei Personenbeförderung gilt auch 0,00 Promille warum nich wieder wie früher im gesamten strassenverkehr (es war nich alle schlecht im Osten :D)

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Original von Bandit

      und in der GGVS gibt es eh jede Menge Sonder Reglungen und Vorschriften



      Am besten finde ich im Anhang B zum ADR folgende Regelung:


      Halten und Parken im Allgemeinen 10 503
      Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern dürfen nur mit angezogener Feststellbremse halten oder parken.



      :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

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    • schönen guten abend,

      alles wird in deutschland geregelt, wenn jemand die fahrzeit überschreitet ,z.b. weil es keine parkmöglichkeit gab, wenn ich nicht irre kostet dieses "böses, strassenverkehrswidirges verhalten des bösen bösen fahrers, eine menge geld.
      wenn ich mir dann überlege das z.b. ein tankwagen vor mir fährt und der fahrer 0,49 promille haben könnte ohne das man den ja noch " fahrtüchtigen " fahrer nicht belangen kann frage ich mich wo die verhältnismäßigkeit der dinge ist ??????
      also ist das Fazit, der fahrer der , aus welchen grund auch immer, eine fahrzeitüberschreitung begeht ist eine böse gefährdung des strassenverkehr die mit einer hohen geldstrafe belegt wird und der fahrer der " besoffen " fährt handelt nicht strassenverkehrsgefährdent weil er ja nur 0,49 promille hat.
      deutschland deutschland über alles !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      wünsche allen ein erholsames und ruhiges wochenende
    • auch guten Abend.

      Manch einer fährt mit 0,49 besser wie manch nüchterner. :P

      Die Statistik sagt doch das 10 % aller Unfälle die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen.

      Warum bleiben die andern 90 % der Unfallverursacher nicht zu Hause oder nehmen
      öffentlich Verkehrsmittel, dann hätten wir kaum Unfälle und Staus. :D :D


      Warum immer der Neid der besitzlosen, solange die Leute den Alkohol nicht klauen
      last denen doch das Bierchen oder den Wein.

      Wir hatten eine Zeit da waren es noch 1,2 Promille und wir haben das auch aus genutzt und keine Unfälle gebaut.

      Nur für manche ist 0,00 noch zu viel, gerade von so machen LKW Fahrern, denen
      gehört noch nicht mal die Erlaubnis fürs Mofa.

      Gruß Grani

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()