Führerschein BE / Chance oder macht Keiner?

    • Tja, mit nem Duc als Sattel zggw. 7,49 to dürft ich Sonntags fahren.
      Mit meinem Aktuellen 5,5to Gespann nicht. Als Sattel habe ich auch noch ne nen Duc/Boxer/Jumper gesehen. Da werden bevorzugt Hecktriebler eingesetzt. Allein schon wegen der Anhänge/Sattellast.

      So darf ein Sprinter 3,5 to am Haken haben, ein Duc nur 2,2to weil sonst die ANtriebsachse zu wenig Last hat.
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    • Genau, MiniSZM müssen Hecktriebler sein, ein Ducato fällt also aus.
      Und das Sonntagsfahrverbot gilt bei einem Minisattel bis 7,5 t definitiv nicht, weil nach deutschem Geschwindigkeits- und Sonntagsfahrverbots-, nicht aber Führerschein- und Zulassungsrecht, ein Sattelzug als Solo-Lkw zählt. Hätte man einen ganz kleinen Minisattel mit zusammen 3,5 t zGG, dürfte man unbegrenzt schnell fahren, nicht aber mit einem gleich schweren Gliedergespann.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Führerschein BE / Chance oder macht Keiner?

      Spitze, du kennst dich aus. :)
      Genau das ist unser Partner - Veldhuizen. Wir haben in den letzten Monaten die Fahrzeuge von Veldhuizen der Dekra vorgestellt und abgenommen. Auch der Clixtar wird für Deutschland abgenommen. Selbst bauen wir auch Fahrgestelle hierfür für individuelle Aufbauten. Unter vedhuizen.eu kannst du die Produkte ansehen. Zug um Zug werden wir die dann auf unsere t-ax-o.de einpflegen.
      Führerschein und Zulassungsfragen beantworte ich gerne.
      Übrigens: Der Faktor 1,5 gilt nur für Gliederzüge nicht für Sattelzüge.

      tandem-experte
      Gerhard Obermaier
      Gerhard Obermaier
      Tandem-Experte in Zulassungs- und Führerscheinrecht
      www.t-ax-o.de Beratung und Verkauf
    • RE: Führerschein BE / Chance oder macht Keiner?

      Original von tandem-experte
      Übrigens: Der Faktor 1,5 gilt nur für Gliederzüge nicht für Sattelzüge.

      Kann ich mir vorstellen, man sieht ab und zu auch vierachsige Auflieger an normalen zweiachsigen Zugmaschinen.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Original von SaschaW
      Aber der Faktor 1,5 spielt aber im Führerscheinrecht eine Rolle. Inwiefern wirkt sich dass dann aus?

      Stimmt nicht, du darfst führerscheinrechtlich mit BE jeden beliebigen Anhänger/Auflieger an/auf einem 3,5-Tonner fahren, Einschränkungen entstehen nur durch das Zulassungsrecht. Es gibt ja auch beim CE keine Tonnagebeschränkung auf 40 t wie manche meinen.
      Führerscheinrechtliche Beschränkungen für Anhänger mit Gewichtsfaktoren gibt es nur bei B und C1E, aber nirgendwo 1,5.

      PS: Ich lache mir schon mal einen wie demnächst mit "superschweren" Minisatteln, Clixtars u. ä. auf breiter Front Führerscheinrecht und Qualigesetz unterlaufen werden.
      Dann gibt es zwischen diesen und dem 18-Tonner nichts mehr wie schon jetzt in der Schweiz. :D
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • Für den Markteintritt werden wir die Sattelzüge mit 11,99 to. erst mal vermieten damit man Erfahrung sammeln kann. Erwerb natürlich auch möglich.
      Korrekt ist dass lediglich beim C1E eine Zuggesamtgewicht - Beschränkung im Führerscheinrecht verankert ist. Beim CE79 z.B. wird eine Beschränkung durch den Achsabstand unter 1 m herbeigeführt. Der BE hat keinerlei Anhänger-Beschränkungen. Das Zulassungsrecht nach EG ist eindeutig beim Faktor 1,5 auf Gliederzüge eingeschränkt.
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      Gerhard Obermaier
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