Freie Verladezeit nationale Transporte

    • Freie Verladezeit nationale Transporte

      Guten Tag,

      kennt sich vielleicht jemand mit diesem Thema aus?

      Aktuelles Problem: Spediteur belastet Wartezeit von über 2 1/2 Stunden, da das Fahrzeug etwas länger warten musste, bis es verladen wurde.

      Laut CMR-Bedingungen sind ja 2 Stunden für die Verladung kostenlos, erst danach darf der Spediteur etwas berechnen.

      Wie sieht das aber für nationale Transporte aus? Gelten da die AGB´s der einzelnen Unternehmen oder gibt es dort auch verbindliche Regelungen?

      Gruß,

      SaSchOr
    • Hallo,

      für nationale Transporte findet das HGB-Recht Anwedung, aber grundsätzlich
      kann sich ein Spediteur natürlich auch auf seine AGB berufen.

      Was wurde im Vorfeld denn vereinbart? Wie ist es zu der Standzeit gekommen?

      Frage: Warum stehen Sie dem Spediteur denn kein Standgeld zu?

      Bitte berücksichtigen Sie das es ab 2 Stunden Standzeit durchaus gängige Praxis ist, Standgeld an den Auftraggeber weiterzubelasten, denn auch ein Spediteur hat hohe Fixkosten, viele Transportunternehmer kämpfen tagtäglich ums Ueberleben.

      Ebenso haben auch Fahrer, welche Lenk- und Ruhezeiten einhalten müssen, Bedürfnisse.

      Es sollte doch selbstverständlich sein, dass alle unverschuldeten Mehrkosten durch den Auftraggeber zu tragen sind.

      MfG

      Forwarder
    • Original von Forwarder

      Was wurde im Vorfeld denn vereinbart? Wie ist es zu der Standzeit gekommen?



      Es wurde nichts bezüglich der Standgeldzeit vereinbart. Es ist zur Standzeit gekommen, da die Ladestelle nur einen Gabelstapler hat und "unser" Fahrzeug nicht direkt beladen werden konnte. Desweiteren dauert ja eine komplette Verladung eines Schubbodenfahrzeugs ja auch seine Zeit, dass kann schonmal eine halbe bis dreiviertel Stunde dauern.

      Original von Forwarder
      Warum stehen Sie dem Spediteur denn kein Standgeld zu?



      Laut CMR sind 2 Stunden frei, was in unserem Unternehmen auch prinzipiell so gehandhabt habt wird (Ein großteil der Transporte sind grenzüberschreitend). Das Fahrzeug hat 2 1/2 Stunden gestanden und der Unternehmer berechnet nach einer Stunde bereits Standgeldkosten und bezieht sich auf seine AGBs, dies hat uns nur ein wenig verwundert. Habe mir mal einen Auszug aus dem HGB gezogen und dieser Paragraph ist leider sehr fragwürdig. Werde morgen einmal den Auszug hier reinsetzen.

      Grundsätzlich verweigern wir natürlich keine gerechtfertigten Standgeldkosten, aber wir waren eben der Meinung, dass 2 Stunden nun einmal frei sind.