Hallo Zusammen!
Dies wird ein etwas längerer Text (aber zum Verständniss besser):
Also ich bin 44 Jahre alt/jung und bin bei einer Stadt verbeamtet und habe in den letzen Jahren immer wieder als Freelancer (Nebenerwerb / Klein(st)unternehmer) auf Rechnung gearbeitet - nur so wird das von meiner Stadt genehmigt!
Nun habe ich in den Jahren 2009/2010 für ein Unternehmen Material ausgeliefert und abgeholt - dafür habe ich deren Fahrzeug gestellt bekommen und die haben alle Kosten (zum Teil auch Knöllchen
) übernommen!
Für meine Tätigkeit habe Rechungen geschrieben und alles ohne Probleme beim Finanzamt geregelt - keine Anfrage bezüglich Scheinselbstandigkeit!
Dann habe ich zum Bedauern des Firmeninhabers für 1 Jahr Pause gemacht und wollte nun wieder bei Ihm gegen Rechung anfangen (Super) - NUR....
Aussage des Firmeninhabers:
"Ich hatte den Zoll & Steuer zur überprüfung da - keine Einwende bei mir bzw meine Unterlagen waren ok - aber 2 Fahrer (auch auf Freelancer / Nebenwerwerb) haben Probleme bekommen - das ist Scheinselbständigkeit - deshalb geht das nicht mehr nur nch auf auf 400 Euro"
"Solange ich meine Fahrzeuge usw zurverfügung stelle ist das eine Scheinselbstänigkeit - das hat mir der Zoll gesagt"
Ich kann das irgendwie nicht verstehen - bezogen auf MEINE Situation!
- ich gehe einem Hauptberuf nach
- bin privat KV versichert (über meine Hauptberuf, wobei denen (Versicherung) egal ist wie ich mein Geld verdiene (außer als Stuntman o.ä.))
- führe eine einwandfreie Buchführung (ohne Mwst - auf Basis von §19 umsatzsteuergesetz -> kleinunternehmerregelung)
Wie kann ich dem Firmeninhaber klarmachen oder zeigen (per Infomaterial im Internet) - das diese Problem bei mir nicht exestiert?
Der einzige Weg den ich gefunden habe ist über : darmstadt.ihk.de/servicemarken…taendige_Kraftfahrer.html und dort der Punkt STATUSFESTSTELLUNGSVERFAHREN
Und was sagt Ihr? Was könnt Ihr mir empfehlen?
Gruß
KoBo
Dies wird ein etwas längerer Text (aber zum Verständniss besser):
Also ich bin 44 Jahre alt/jung und bin bei einer Stadt verbeamtet und habe in den letzen Jahren immer wieder als Freelancer (Nebenerwerb / Klein(st)unternehmer) auf Rechnung gearbeitet - nur so wird das von meiner Stadt genehmigt!
Nun habe ich in den Jahren 2009/2010 für ein Unternehmen Material ausgeliefert und abgeholt - dafür habe ich deren Fahrzeug gestellt bekommen und die haben alle Kosten (zum Teil auch Knöllchen

Für meine Tätigkeit habe Rechungen geschrieben und alles ohne Probleme beim Finanzamt geregelt - keine Anfrage bezüglich Scheinselbstandigkeit!
Dann habe ich zum Bedauern des Firmeninhabers für 1 Jahr Pause gemacht und wollte nun wieder bei Ihm gegen Rechung anfangen (Super) - NUR....
Aussage des Firmeninhabers:
"Ich hatte den Zoll & Steuer zur überprüfung da - keine Einwende bei mir bzw meine Unterlagen waren ok - aber 2 Fahrer (auch auf Freelancer / Nebenwerwerb) haben Probleme bekommen - das ist Scheinselbständigkeit - deshalb geht das nicht mehr nur nch auf auf 400 Euro"
"Solange ich meine Fahrzeuge usw zurverfügung stelle ist das eine Scheinselbstänigkeit - das hat mir der Zoll gesagt"
Ich kann das irgendwie nicht verstehen - bezogen auf MEINE Situation!
- ich gehe einem Hauptberuf nach
- bin privat KV versichert (über meine Hauptberuf, wobei denen (Versicherung) egal ist wie ich mein Geld verdiene (außer als Stuntman o.ä.))
- führe eine einwandfreie Buchführung (ohne Mwst - auf Basis von §19 umsatzsteuergesetz -> kleinunternehmerregelung)
Wie kann ich dem Firmeninhaber klarmachen oder zeigen (per Infomaterial im Internet) - das diese Problem bei mir nicht exestiert?
Der einzige Weg den ich gefunden habe ist über : darmstadt.ihk.de/servicemarken…taendige_Kraftfahrer.html und dort der Punkt STATUSFESTSTELLUNGSVERFAHREN
Und was sagt Ihr? Was könnt Ihr mir empfehlen?
Gruß
KoBo