Freiberufler / Nebenerwerb - Schwierigkeiten mit dem Zoll (Scheinselbstständigkeit)

    • Freiberufler / Nebenerwerb - Schwierigkeiten mit dem Zoll (Scheinselbstständigkeit)

      Hallo Zusammen!
      Dies wird ein etwas längerer Text (aber zum Verständniss besser):

      Also ich bin 44 Jahre alt/jung und bin bei einer Stadt verbeamtet und habe in den letzen Jahren immer wieder als Freelancer (Nebenerwerb / Klein(st)unternehmer) auf Rechnung gearbeitet - nur so wird das von meiner Stadt genehmigt!

      Nun habe ich in den Jahren 2009/2010 für ein Unternehmen Material ausgeliefert und abgeholt - dafür habe ich deren Fahrzeug gestellt bekommen und die haben alle Kosten (zum Teil auch Knöllchen :thumbsup: ) übernommen!
      Für meine Tätigkeit habe Rechungen geschrieben und alles ohne Probleme beim Finanzamt geregelt - keine Anfrage bezüglich Scheinselbstandigkeit!

      Dann habe ich zum Bedauern des Firmeninhabers für 1 Jahr Pause gemacht und wollte nun wieder bei Ihm gegen Rechung anfangen (Super) - NUR....

      Aussage des Firmeninhabers:
      "Ich hatte den Zoll & Steuer zur überprüfung da - keine Einwende bei mir bzw meine Unterlagen waren ok - aber 2 Fahrer (auch auf Freelancer / Nebenwerwerb) haben Probleme bekommen - das ist Scheinselbständigkeit - deshalb geht das nicht mehr nur nch auf auf 400 Euro"
      "Solange ich meine Fahrzeuge usw zurverfügung stelle ist das eine Scheinselbstänigkeit - das hat mir der Zoll gesagt"

      Ich kann das irgendwie nicht verstehen - bezogen auf MEINE Situation!
      - ich gehe einem Hauptberuf nach
      - bin privat KV versichert (über meine Hauptberuf, wobei denen (Versicherung) egal ist wie ich mein Geld verdiene (außer als Stuntman o.ä.))
      - führe eine einwandfreie Buchführung (ohne Mwst - auf Basis von §19 umsatzsteuergesetz -> kleinunternehmerregelung)

      Wie kann ich dem Firmeninhaber klarmachen oder zeigen (per Infomaterial im Internet) - das diese Problem bei mir nicht exestiert?
      Der einzige Weg den ich gefunden habe ist über : darmstadt.ihk.de/servicemarken…taendige_Kraftfahrer.html und dort der Punkt STATUSFESTSTELLUNGSVERFAHREN

      Und was sagt Ihr? Was könnt Ihr mir empfehlen?

      Gruß
      KoBo
    • Wenn du beim Zoll nachfragst, werden die dieselbe Antwort geben. Dein Ex-Chef hat recht. Der Zoll macht schon Theater, wenn du EU-Lizenz hast und als Freelancer fahren willst. Die Zeiten haben sich geändert.

      Also € 400 Jobber werden oder ein anderes Gewerbe suchen, wo die Selbständigkeit klappt.
    • Vielen Dank für Deine Antwort Hurgler0815.

      Aber auch wenn ich jetzt nerve - ich verstehe es nicht ?(

      Verstehen tue ich ich es im allgemeinen und zwar dann wenn man NUR dieser Tätigkeit nachgehen kann (also der Hauptbroterwerb ist).
      Aber ich verstehe es nicht im speziellen und zwar dann wenn man einen Hauotbroterwerb hat und man sich "einfach" nur ertwas dazu verdienen will - ist dann (nach meinem Verständiss keine Scheinselbstständigkeit - ich entscheide ich fahre oder nicht. Und das ist wirklich so! "Könnten sie am fahren?"

      Gruß
      KoBo
    • KoBo schrieb:

      Vielen Dank für Deine Antwort Hurgler0815.

      Aber auch wenn ich jetzt nerve - ich verstehe es nicht ?(

      Verstehen tue ich ich es im allgemeinen und zwar dann wenn man NUR dieser Tätigkeit nachgehen kann (also der Hauptbroterwerb ist).
      Aber ich verstehe es nicht im speziellen und zwar dann wenn man einen Hauotbroterwerb hat und man sich "einfach" nur ertwas dazu verdienen will - ist dann (nach meinem Verständiss keine Scheinselbstständigkeit - ich entscheide ich fahre oder nicht. Und das ist wirklich so! "Könnten sie am fahren?"

      Gruß
      KoBo

      Iss doch vollkommen klare Sachlage,du fährst nur für einen Auftraggeber,bist als davon abhängig,schon alles gesagt.
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.
    • ... warum stellst Du keine Aushilfe ein? Wenn Du Angestellte hast bist Du selbständig ;)

      ... und wichtig ist natürlich auch das Statusfeststellungsverfahren. Ich hab mal einen Kollegen getroffen der bietet Spezialfahrdienste für diverse Unternehmen an. Eines der Unternehmen musste plötzlich auch alle Einzelkämpfer bis auf ihn und einen weiteren Fahrer entlassen, eben wegen dieser Scheinselbständigkeit.

      Wichtig war für ihn das er für mehrere Unternehmen tätig ist und das er mehrere Aushilfen beschäftigt.

      Aber wenn Du wie von Dir beschrieben nur für ein Unternehmen tätig bist - schlechte Karten würd ich sagen.
    • KoBo schrieb:

      Vielen Dank für Deine Antwort Hurgler0815.

      Aber auch wenn ich jetzt nerve - ich verstehe es nicht ?(

      Verstehen tue ich ich es im allgemeinen und zwar dann wenn man NUR dieser Tätigkeit nachgehen kann (also der Hauptbroterwerb ist).
      Aber ich verstehe es nicht im speziellen und zwar dann wenn man einen Hauotbroterwerb hat und man sich "einfach" nur ertwas dazu verdienen will - ist dann (nach meinem Verständiss keine Scheinselbstständigkeit - ich entscheide ich fahre oder nicht. Und das ist wirklich so! "Könnten sie am fahren?"

      Gruß
      KoBo
      Moin,

      ich bin über die Suche auf Thema gestoßen.

      Also die sogenannte Scheinselbständigkeit von Freiberuflern soll oder ist gelockert worden.

      siehe auch diesen Artikel: spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,31153,00.html

      Ich arbeite auch für ein Unternehmen freiberuflich - Den Herrn stört das aber auch nicht so.
      Aber wie gesagt, sind die Regeln seit Janaur entschärft worden.

      Im Netz findet man bestimmt noch mehr und detaillierte Infos.

      Gruß
      Hannes
    • Diese Gesetzt dienen nur den Personalverleihern und die Fahrer werden wieder nur mit einem Hungerlohn abgespeißt.
      Im Nebenerwerb ist es schwierig mehr, als einen Auftraggeber zu bedienen. Bei Urlaubs- und Krankenvertretung kommt man schnell über die 400,- Euro Grenze. Aber dafür gibt es ja die Springer, die für ein kleines Gehalt drauf warten arbeiten zu dürfen.
      Ein weiteres Merkmal der Scheinselbständigkeit ist, dass man nicht Weisungsgebunden sein darf. Wie soll man das jetzt auslegen? Wenn der Kunde heute seine Güter nach A transportiert haben möchte, wird man logischerweise dieser Weisung folgen müssen. Allerdings ist man nicht verpflichtet Aufträge anzunehmen.
      Ist jemand Subunternehmer und fährt mit nur einem Fahrzeug, für nur einen Auftraggeber, ist er ebenfalls Scheinselbständig. Fährt man dann für diese bekannten und berüchtigten Firmen muss man sich evtl. ein zweites Fzg. anschaffen und sucht sich einen Fahrer der für 1100,- - 1200,- brutto! fährt. Weil, wie sollte man bei dem Pensum was da verlangt wird noch weitere Auftraggebeer bedienen?
      Wenn schon Gesetze, dann bitteschön welche die allen dienen. Wenn es nur, um die Rentenbeiträge geht, ist das sicher besser zu regeln.