Frage: Die Franzosen haben von mir ein Foto gemacht heute Nacht. Ab wann ist das Abkommen mit D in Kraft, dass die das nach Deutschland schicken und weiter verfolgen dürfen???? Gilt das ab 1.1.2010?????
Frankreich
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Nein,Da soll erst im Juli/10 abschließend von der EU entschieden werden!
www.europa.euDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von trucker554 ()
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ja hoffentlich. Sonst habe ich mir die heutige Nacht umsonst um die Ohren geschlagen
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Wo wurde denn das Foto gemacht, bei den vielen stationären Blitzern in Lothringen? Da bin ich auch schon zweimal ganz knapp über Limit geblitzt worden und es kam garnichts. Hat sich wohl der Aufwand nicht gerechnet.
Geändert hat sich übrigens nur die Vollstreckbarkeit, ermittelt und verschickt werden durfte schon immer, das KBA gibt ja allen Auslandsbehörden großzügig Auskunft.Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],
Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... -
ja hoffentlich. Sonst habe ich mir die heutige Nacht umsonst um die Ohren geschlagen
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Die sind in F aber schnell erreicht. Nichtzahlen war auch bis jetzt nur ratsam wenn man die nächsten paar Jahre nicht vorhatte nochmal in das jeweilige Land zu fahren.Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... -
So,so..
Und,zu WAS wurde dann das EU-weite Vollstreckungsabkommen gemacht?
Fahrer,die einen Vollstreckungsbescheid aus Frankreich ablehnen,müssen beim nächsten Grenzübertritt mit Problemen rechnen,wenn die Buße noch offen ist.Gleiches gilt auch für Schweiz.
Hinzu kommen noch Mahn und Strafgebühren.
Soweit mir bekannt ist,hat France eine Verjährungsfrist von 1 Jahr,die Schweiz 2 Jahre,bei Verstößen.
Grisu***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grisu ()
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Die Schweiz kann doch in D Vollstrecken. Bis hin zur Erzwingungshaft.
Wenn man mit dem Fahrzeug noch mal in das Land will sollte man besser zahlen. Das ist richtig. Aber dieses Fahrzeug fährt nie mehr nach Frankreich. Da ist im Februar der TÜV fällig. Neuen gibt es keinen mehr dafür. -
Ne.In der Schweiz gibts dafür die Ausschreibungen im kantonalen Amtsblatt von nicht gefundenen "Tätern".Wird nach der Frist von 30 Tagen nicht bezahlt,kommt der Verurteilte ins Amtsblatt.
Bei Wiedereinreise kann das für den jenigen sehr unangenehm werden,bis hin zur sofortigen Haft,aber an der Grenzstelle.
Amtsblatt Baselland und Kanton Aargau müßten online sein,da diese Blätter öffentlich sind.
Das Akommen gilt seit 07,für D-F.
Grisu***Man muß mich nicht mögen,ich hab meine eigene Meinung***Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grisu ()
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wir hatten mal den Fall. Fahrer wurde in CH geblitzt. War Januar/Februar 2009. An der berühmt berüchtigten Stelle, wenn du Richtung Schaffhausen fährst, kommt doch mal das Teilstück wo es dann in den Kreisverkehr geht. Kurz davor ist 60 da haben die doch eine Kamera. Der ist mit 90 da durch mit einem Caddy.
Hat nicht bezahlt. War kurz vor Weihnachten bei mir. Hat mir das Schreiben gezeigt. Anordnung der Erzwingungshaft über die Staatsanwaltschaft München mit Termin zum Antritt der Haftstrafe. Kann noch innerhalb von 14 Tagen zahlen. Wollte sich von mir Geld leihen. Ist inzwischen ein 4 stelliger Betrag.
Das Fahrzeug ist noch im Einsatz. Fährt auch noch in die Schweiz. Aber das ist kein Problem. Denn die Strafe wurde ja auch den Fahrer übertragen. Der wird zwar noch unter dem Kennzeichen geführt. Aber wenn die den Kontrollieren passiert nichts. Außer das der eine Weile irgend wo dumm rum steht bis er weiter kann. Schweizer sind ja Bekannt für ihre zügige Arbeitsweise bei den Beamten.
Das mit dem kantonalen Amtsblatt habe ich auch schon gesehen. Lese ich immer gerne wenn ich am Zoll warte. Da steht ja echt alles drin. Hochzeit, Geburt, Todesfall, Straftaten. Das mit den Geburten gefällt mir. Das ist wie in Bayern früher mal. Da muss die ganze Familie aufgelistet werden, da darf keiner fehlen. Bei uns ist das heute auch noch so. Wo kommst du her, wer bist du, aus welcher Familie kommst. Wenn da mal einer nicht "richtig geraten" ist, ist die ganze Familie in Verruf. Das ist dann, weisst schon werd das ist, das ist doch der Bruder von dem XXY, weißt schon der damals XXXXXX. AH der ist das, ach geh bloß weg mit dem. -
Aha, Sippenhaft wie zu Adolfs Zeiten....
Schweiz und Österreich ist was anderes, da gibt's schon ewig bilaterale Vollstreckungsabkommen. Da ist die Amtshilfe ja schon dank der Sprache einfacher.Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... -
ja nein. Net diese Ecke. War in Südfrankreich. Mein Beifahrer meinte, seit 1.1.2010 wird es auch in D Vollstreckbar sein. Dann wäre es Mist. Denn es war einiges drüber.
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