Fragwürdige deutsche Gesetze

    • Fragwürdige deutsche Gesetze

      Ich muß mich immer wieder über ein paar äußerst fragwürdige deutsche Gesetze, die wohl kein anderes Land so hat und die unnötigen bürokratischen Aufwand verursachen, wundern, besonders, wo Politiker immer von "Bürokratieabbau" reden.

      Beispiel 1: Lkw-Fahrverbot

      Lkws bis 7,5 t und SZM jeder Tonnage solo dürfen fahren, ein Auto egal wie klein mit Lkw-Zulassung und Anhänger nicht. Das gleiche Auto mit Pkw-, Womo- oder jeder sonstigen Zulassung aber doch.

      Beispiel 2: Tempo 100 mit Anhänger

      Kfz bis 3,5 t mit Anhänger dürfen gnädigerweise 100 fahren, aber nur, wenn sie einen Haufen teilweise recht unsinniger Voraussetzungen erfüllen. Als Grund dafür wird Unfallrisiko genannt. In Frankreich dürfen grundsätzlich alle Gespanne 130 wie Solo-Pkw fahren. Gibt es dort deshalb ständig Gespann-Unfälle? Komischerweise dürfen aber alle Womos über 3,5 bis 7,5 t ohne jede Einschränkung 100 fahren.

      Beispiel 3: FahrPersV

      In allen EU-Ländern und wahrscheinlich auch sonstigen Ländern der Welt außer Deutschland gibt es Lenkzeiten nur für Fahrzeuge über 3,5 t. Nur Deutschlands Bürokraten wollen komischerweise auch die Fahrzeuge über 2,8 bis 3,5 t reglementieren. Warum gerade diese relativ enge Tonnageklasse, wissen sie wohl selber nicht. Da sie wegen EU-einheitlicher Zulassungsvorschriften und unzulässiger Benachteiligung deutscher TU's gegenüber Ausländern keinen Fahrtenschreiberzwang für diese Fahrzeuge durchsetzen können, muß der Fahrer halt einen Zettel von Hand schreiben. Pech hat nur, wer z. B. wegen Anhängerbetrieb einen Fahrtenschreiber drin hat, er muß diesen nun auch im Solobetrieb benutzen mit allen negativen Konsequenzen. Der TU wird nun dazu verleitet, seine Fahrzeuge auf 2,8 t abzulasten, weil dann diese Vorschriften nicht mehr gelten, denn man war nicht so konsequent, sie auf alle gewerblich genutzten Fahrzeuge auszudehnen, was in puncto Verkehrssicherheit vielleicht noch einen Sinn zu erkennen gegeben hätte. Merkwürdigerweise funtioniert der gewerbliche Güterkraftverkehr bis 3,5 t auf der ganzen Welt außer Deutschland reibungslos und mit nicht mehr Unfällen als hier ohne jegliche Lenkzeitvorschriften. Dort reichen wahrscheinlich die Arbeitszeitvorschriften aus. Und privat darf sowieso jeder (evtl. auch Ungeübte) fahren, solange er will und meint zu können.

      Alles Gesetze, die nach Änderung (1+2) bzw. simpler Abschaffung (3) schreien. Was meint ihr dazu? Schreibt mal und ergänzt diese Liste, wenn euch noch ähnliche Sachen einfallen.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Fragwürdige deutsche Gesetze

      Original von Kühltaxi
      Ich muß mich immer wieder über ein paar äußerst fragwürdige deutsche Gesetze, die wohl kein anderes Land so hat und die unnötigen bürokratischen Aufwand verursachen, wundern, besonders, wo Politiker immer von "Bürokratieabbau" reden.

      Beispiel 1: Lkw-Fahrverbot

      Kfz bis 3,5 t mit Anhänger dürfen gnädigerweise 100 fahren, aber nur, wenn sie einen Haufen teilweise recht unsinniger Voraussetzungen erfüllen. Als Grund dafür wird Unfallrisiko genannt. In Frankreich dürfen grundsätzlich alle Gespanne 130 .


      In Österreich dürfen die Wohnwagengespanne 100 km/h bis 3,5 to zulässiges Zuggewicht fahren.

      SZM ist ja auch kein Lastkraftwagen sondern Solo eine Zugmaschiene.
    • RE: Fragwürdige deutsche Gesetze

      @ Grani:

      Wollte ja nicht Fahrverbot für SZM fordern, sondern nur die Widersinnigkeit deutlich machen. Ein Wechselbrückenmotorwagen solo ohne Wechselbrücke, der ja im Prinzip einer SZM entspricht, darf nämlich nicht. Habe übrigens vergessen zu erwähnen, daß SZM mit Auflieger hier zusammen quasi als ein Solo-Lkw gelten (im Amtsdeutsch "Sattelkraftfahrzeug"), also Minisattelzüge bis 7,5 t fahren dürfen, im Gegensatz zu einem gleich großen Sprinter (Lkw-Zul.) mit Hänger.

      @ Marvin:

      Meines Wissens dürfen alle Fz. bis 3,5 t mit oder ohne Hänger 130 fahren, kann natürlich sein, daß die das mittlerweile geändert haben. 110 wäre ja immer noch reichlich.
      Ich selbst weiß aus eigener Erfahrung :D, daß 130 mit Hänger, richtige Beladung vorausgesetzt, ohne jeglichen unnötigen technischen Schnickschnack (Stoßdämpfer am Hänger, Schlingerdämpfung o. ä.) problem- und gefahrlos möglich sind.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Fragwürdige deutsche Gesetze

      Kühltaxi, das war ja früher auch beim Bus mit Hänger , der Bus PKW Kombi zulassung hatte, oder der auf die 750 Kg abgelastet wurde.

      Wie die auf die 750 kg Regellung kamen weiß die Götter. Vielleicht hatte der alte
      Unimog nur 750 kg Nutzlast. :D
    • hahah super Thema;

      18 jähriger Geselle mit 7,5t Gespann , Ladung auf der Pritsche ungesichert=Werksverkehr
      50 jähriger Selbständiger im Kleingewerbe mit 30 Jahren Erfahrung als unselbständiger Kraftfahrer kann ohne EU Lizenz keine Fahrzeuge über3,5 t haben=Güterverkehr

      Innerdeutsche Transporte nur bis 3,5 t zulässig= deutsches Gesetz
      EU Transporte bis 6 t= EU Gesetz

      Achtung: Die Zulässigkeit für die EU Transporte ohne Lizenz ergibt sich aus DER Stellungnahme des BAG na die Industrie- und Handleskammern.
      " Die deutschen Transportunternehmen sollen gegenüber anderen EU-Ländern
      bei der Durchführung der genehmigungsfreien Transportenbis 6t GG nicht benachteiligt werden, aus diesem Grunde wird auch für den deutschen Streckenteil keine Erlaubnis vorausgesetzt."

      Bei diesem Gesetz besteht der BAG nicht mahr auf das deutsche Recht, sondern schliesst sich der EU Rechtsprechung an.
      Bei der Aufzeichnungsflicht wird aber nach wie vor auf das deutsche Sondergesetz bestanden, wieso folgt man hier der EU Richtlinie nicht, alles bis 3,5t ohne Kontrollblatt?


      p.s zu verlangen, dass die Bürokraten die Bürokratie abbauen ist, als wenn man von den Bänkern wollte, dass sie keine Zinsen berechnen oder auf die freien Kapitalströme verzichten hyhyhyh.
      AP
    • Da gibt es ein Gesetz was sagt , macht man eine Pfändung und der Schuldner
      meldet Insolvenz an, muß man das Geld zurück an den Insolvenzverwalter zahlen.

      Diese gilt auch für die Arbeitslöhne.

      Ein in Konkurs gegangene Baufirma in Rehau, hatte die letzten Tage noch die
      Gehälter aus gezahlt. Jetzt kam heute auf den Nachrichten, die Arbeiter und
      Angestellten müssen ihren Lohn zurück an den Insolvenzverwalter zahlen.

      Laut IHK ist das Rechtens. ?( ?(

      Sie hätten den Lohn gar nicht mehr annehmen dürfen, da sie alle wussten wie
      es um die Firma stand.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()