Fragestellung bzg. Stellplätze

    • Fragestellung bzg. Stellplätze

      Hallo alle zusammen,

      ich komme einfach nicht aus dem Grübeln raus.Benötige dringend Hilfe:

      In der Norm ist festgelegt, dass 1 Kolli=0.05 Stellplätze entspricht.
      Ich habe eine Sendung mit einer Größe von 2,50mx0,1m.
      Kann mir jemand sagen, wieviele Stellplätze dieses Sperrige Paket benötigt?

      Vielen Dank für eure Hilfe!

      Johannes
    • RE: Fragestellung bzg. Stellplätze

      Original von Hannes777
      In der Norm ist festgelegt, dass 1 Kolli=0.05 Stellplätze entspricht.

      Das ist mir aber ganz neu. Ich kenne die Bezeichnung Kolli nur für Packstück, egal welcher Größe. Manchmal gehen 40 und mehr Kollis auf eine Europalette, manchmal nur einer.
      Bei deinem Teil fehlt auch noch die dritte Dimension!
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Fragestellung bzg. Stellplätze

      Hallo Kühltaxi,

      in der Spedition in der ich arbeite ist festgelegt, das ein Colli 0,05 Stellplätze entspricht.

      Wenn ein Packstück nun größer als 0,05 Stellplätze ist.. wird die tats.Stellplatzgröße berechnet.

      Allerdings komm ich da bei einem Packstück mit 2,50 x 0,1 nicht hin.

      Das "Päckchen" passt nur längs in den LKW und würde somit nur 0,1 m der Breite des LKW einnehmen.

      Also kann man hier so zusagen keine Sperrigkeit berechnen, weil sich doch die Länge mit der Breite ausgleicht. Oder hab ich da ein Denkfehler?

      Hast du ne Idee?
    • @ hannes

      Das ist aber eine interne Definition.
      Wie Kühltaxi bereits erwähnte, ist der Begriff "Colli" frei definierbar und keineswegs fix geregelt.

      Colli heißt lediglich Packstück.

      Bei deinem "Päckchen" wird in der Regel mit Volumengewicht kalkuliert.
    • Wir können auch mit simpler Mathematik aus der Schule an das Problem rangehen. Eins dieser Teile hat 0,25 m² Stellfläche. Ein Stellplatz (eine Europalette) sind 0,96 m². Also belegt ein Teil 0,2604166 Stellplätze, vorausgesetzt eine Ladefläche läßt sich damit genau passend beladen. Ansonsten wird halt beladen und geschaut wieviele Euro-Stellplätze das Ganze wegnimmt und dementsprechend berechnet.

      Ich kenne auch noch K(C)olli(e)s, die braun-weiß oder schwarz-weiß sind, bellen und sich eher schlecht stapeln lassen. :P
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hey Zusammen,

      ihr habt recht.. unter einem Colli ist frei deffinier bar... darunter können sämtliche kartonagen oder gegenstände fallen...

      aber mein problem ist folgendes:

      INTERNE REGELUNG :

      1 FP - 1,20 x 0,8 cm - 0,96 m2 entspricht 1 stellplatz
      das selbe gilt für Einwegpaletten und Gitterboxen ( = 1 Stellplatz )
      1 HP - 0,6 x 0,8 cm - 0,48 m2 entspricht 0,6 stellplätze
      1 VP - 0,6 x 0,4 cm - 0,24 m2 entspricht 0,3 Stellplätze
      für 1 Colli ist nur festgelegt = 0,05 Stellplätze

      jetzt versucht das bei einem packstück von 2,1 x 0,1 m die stellplätze zu berechnen...
      da kann man doch nicht von 0,96 ( FP) ausgehen.. sondern muss doch mit den 0,05 Stellpltäzen rechnenn.. oder nicht??
    • Hi,

      wenn dein Packstück 2,50 x 0,10m lang ist , kann man es auch wie folgt berechnen

      Wenn das Ding lang im LKW liegt, bekommst du nur noch 4 Europaletten lang daneben. Sprich 4 x 0,4 LM ....

      Auf den 2,50m , die das Ding lang ist kannst du also noch 1,6 LM nutzen. Ich würde also dieses Packstück als 0,9LM sehen.. Wobei im normalen Sammelgut pfefferste das Ding noch irgendwo drüber, je nachdem wie hoch es ist ..

      Hoffe das hilft dir
    • Wenns nur 0,1m breit is dann legs doch auf die paletten oben nauf.......... :D

      Hats so gut wie keinen Stellplatz, scheinen ja nur irgendwelche latten zu sein.
      Machst en netten Preis für überlänge und nimmst es so mit.

      Bei mir ist ein Stellplatz auch 1,2*0,8 Höhe eventuell interessant. Je nach dem Stapelbar oder Doppelstockfähig (CCG1 oder CCG2) !

      Aber bei Langgut wohl eher uninteressant !