Fragen zu zahlungszielen..

    • nach durchlesen der einzelnen threads ist mir aufgefallen das die rechnung als die absicherung hochgehalten wird.
      Wir sind früher für dachser gefahrn und nur auf gutschriftbasis.die 40 to. zu festem km preis + maut und sonderfahrten mit 12 to. wurde der preis vorher verhandelt. die gutschriften sind immer pünktlich erstellt und überwiesen worden. ist für ein TU auch ne erleichterung mal etwas weniger papierkram.
      Bei rinnen hab ich auch mal angefragt hatten auch festen KM satz und Zahlungsziel zum 23. -26. des folgemonats und bei festen km sätzen weiß ich was für ein pogramm benutzt wird meist ja Map und Guide und dann weiß ich auch was rüber kommen sollte.

      Abzüge von pallettenschulden ect. wer sagt das ein AG es bei rechnungseingang nicht genauso macht obwohl es nicht erlaubt ist gegenforderungen aufzurechnen.Macht er es doch hast du Als AN auch wieder rennerei.

      gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Original von Enka
      mir ist es völlig egal ob ich Gutschriften bekomme oder Rechnungen schreibe

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      Mit Gutschriften hat man eben noch ein bisschen Mehrarbeit. Eigene Rechnung für
      das System schreiben wegen Buchhaltung. Bei Zahlungseingang wieder erst nach
      Gutschriften Nr. schauen.

      Fährt man natürlich mit der Flotte für ein oder zwei Auftraggeber die beide
      Gutschriften machen, eine schöne Sache.
    • also ich hab lieber eine Gutschrift. Da kann ich dann nach Eingang schon mal kurz überfliegen ob es in etwas stimmt und am Wochenende dann die Lieferscheinkopie dazu raus suchen.
      Ist mir lieber als das ich spät in der Nacht noch am Rechner sitze und Rechnungen schreiben muss. Da bleibt das schon mal ein paar Tage liegen. Dann muss man sich nicht beschweren wenn kein Geld kommt.
      Zahlungsziel wird oft verwechselt. Das ist nicht wann ich das gefahren habe, sondern wann das abgerechnet wurde.
      Hab letzte Woche auch wieder mal geschludert. Werde jetzt wohl bis zum 15. warten müssen. Aber selber schuld
    • RE: Fragen zu zahlungszielen..

      Hallo,
      interressant ist das Urteil des OLG Köln vom 01.02.2006 (AZ.:11 W 5/06): Nach §286 BGB ist ein Schuldner nach 30Tagen in Verzug, egal welches Zahlungsziel auch schriftlich fixiert ist. Bei genauer Betrachtung des Urteils wird das EU-Recht angewand. Zahlungsziele über 60 Tagen werden sogar als sittenwidrig dargestellt.
      Am besten mal das Urteil selber nachlesen...
      Andreas
    • Ja. Kann alles sein. Werde das nicht nachlesen. Setze lieber darauf ein gutes Verhältnis zu meinen Auftraggebern zu haben. Bis jetzt (mit 2 Ausnahmen) habe ich mein Geld noch immer bekommen. Diese 2, die nicht bezahlt haben, haben einen so großen Schaden verursacht, dass ich nicht weiß, ob ich da wieder raus komme.
      Also fahre ich lieber für Auftraggeber, wo ich weiß, dass die bezahlen. Da sind mir die Gesetze egal. Was glaubt ihr, interessiert es denjenigen der nicht zahlt, was im Gesetzbuch steht.
      Was hab ich davon. Klar. Kann zum Anwalt gehen. Der kassiert auch noch mal ab. Aber was kommt raus. Nichts. Mahnbescheid. Vergiss es. Wiederspruch ohne Begründung. Was hast dann. Nichts. Nur weitere Kosten.
      Schönen Dank auch. Da soll ich mir die Arbeit machen und im Gesetz nachlesen. Nein Danke. Mir reicht die Realität.
      Habe in dieser Beziehung mein Lehrgeld bezahlt. Leider auch noch einen Kollegen mit da rein gezogen. Der hat mir einen Teil der Fahrten abgenommen. Habe dem jetzt schon aus dem wenigen das ich privat habe den größten Teil bezahlt. Aber das was wir an Frachtvergütung erhalten hätten werde ich nie sehen.
      Da kann ich nur sagen. Danke.
    • Original von T.T.P.

      Gemäß Art. 18 der ADSp tritt Zahlungsverzug nach 10 Tagen ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf. ;)

      Gruß
      T.T.P.


      Hallo TTP was macht der Herr wenn am Ladeauftrag steht.(neuste Mode)
      Auf d. Geltendmachung v. A. nach § 421 Abs. 3 sie sowohl Absender,Empfänger
      und uns.

      Die Auftragserteil. erf. unter ausdrücklichem Ausschluss der ADSp. Es gilt deutsches Recht.

      Die Anwendung der ADSp ist ausgeschlossen.
      Ist mir jetzt schon 2 mal aufgefallen. aus Greven und Mühlacker

      Gruß Grani
    • Hallo, Gisela,
      wende Dich doch mal an die Camion-Pro e.V., Der Herr Mossytsch ( oder so ähnlich) ist ganz heiss auf solche Frachtgauner, ohne das es Dir etwas kostet, von einem Telefonat mal abgesehen.
      Von zwei Frachtgaunern weiss ich, dass diese nach hartnäckigen Vorgehen des Vereins, gesiebte Luft atmen, ist doch auch was, oder?
      Und schau mal in deren Internetseite camion-pro.de
      Andreas
    • Moin Moin Grani,

      Hallo TTP was macht der Herr wenn am Ladeauftrag steht.(neuste Mode) Die Auftragserteil. erf. unter ausdrücklichem Ausschluss der ADSp. Es gilt deutsches Recht.


      Der Herr schickt den Auftrag storniert retoure.
      Mit Kaufleuten arbeite ich ausschließlich aufgrund der ADSp.

      @ red-truck

      Ja, aber auch nur, wenn die AdSp auch ausdrücklich vereinbart ist


      Eben. Das müssen Sie nur in Ihren Frachtverträgen verankern und dann ist das gut ;)

      Gruß
      T.T.P.
    • RE: Fragen zu zahlungszielen..

      Original von seckino
      Probier es doch mal mit Factoring von derQuorum AG.
      Die sind Profis im Transportwesen.

      Frag nach einem Herrn Cinar, der kriegt das hin.

      Gruß

      Seckino


      Wenn das die Profis sind, warum muss dann hier Werbung gemacht werden.
      Ein Selbstläufer braucht man nicht zu bewerben. ?( :P

      Oder sucht man nur Leute zum Abzocken. Gehen sie mal zu Ricö. Warum probiert
      so ein Großer nicht ihr System??? bevor sie ins trudeln geraten.

      Dann doch lieber gleich zu LKWW oder H. da hat man nach acht Tagen 97%
      und keine Rückläufer. :P