Fragen: Nachweispflicht, Selbstanzeige, Kontollen

    • Fragen: Nachweispflicht, Selbstanzeige, Kontollen

      Grüsse euch - Leute.

      Damit ich gut gerüstet in den Kampf um mein Geld ziehe, habe ich ein Paar Fragen an euch:

      1) Laut § so und so besteht für den Verlader/Auftraggeber Pflicht per Zufall so das aber nachgewiesen werden kann das kontroliert wurde, zu kontrolieren mit wem der Verlader es zu tun hat und ob alles vorhanden ist, was vorgeschrieben ist.

      Frage:Kann man sich darauf berufend geg. Verlader vors Gericht ziehen?
      Leute die mich beauftragt haben, haben "nichts" waren jedoch Bestandteil der Firma (Subunternehmer) so das bei mir keine Zweiffel aufkamen an der seriösität dieser, bis ich meine erste Rechnung gestellt habe...

      2) Eine dieser Personen will ich ganz ohne Zwang - zwingen das ganze was stattgefunden hat schriftlich zu niederlegen, eine Art Selbstanzeige also, wer es bei dem Verlader möglich gemacht hat, das ein "niemand" als Subunternehmer in diesem Betrieb Fuss frassen konnte.
      Frage: Brauche ich bei der Erstellung und Unterschreibung einen Zeugen? So das diese PErson im nachhinein nicht behaupten kann das die Selbstanzeige mit Gewalt gezwungen war??

      3) Es gibt doch jede Menge Kontollöre (oder wie man es schreibt), unabhängige und selbständige, es gibt Gefahrgutbeauftragte die bestimmte Kontollaufgaben und grosse Verantwortung geg. Euros übernehemen - gibt es eine Art Kontrllöre die von Firmen beauftragt werden können und die Aufgabe übernehmen im Betrieb zur Sicherheit alles und jeden zu kontrolieren auf Vorhandensein der Lizenzen e.c.t? Wenn ja - wie heisst dieser Beruf? Wenn nein - warum?

      4) Ist Transportgewerbe in Deutschland genau so wie wo anderst korrupt geworden? Oder war das schonn immer so? Haben Firmen ab einer bestimmter Grösse die Gesetze und Vorschriften nicht mehr zu beachten weil da viel Geld und Beziehungen im Spiel sind?

      MFG: SPRUT

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    • sorry: zu 1)

      Gewerbeanmeldung z.B und:

      lkwrecht.de/Transport/LKW_Kont…ortgenehmigung___Bussgeld

      § 7c Verantwortung des Auftraggebers

      1. Wer zu einem Zwecke, der seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, einen Frachtvertrag oder einen Speditionsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen hat, darf Leistungen aus diesem Vertrag nicht ausführen lassen, wenn er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Unternehmer

      1. nicht Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 oder einer Berechtigung nach § 6 ist,

      2. bei der Beförderung Fahrpersonal einsetzt, das die Voraussetzungen des § 7b Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt, oder für das er nicht über eine Fahrerbescheinigung nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 verfügt,

      3. einen Frachtführer oder Spediteur einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der die Beförderungen unter der Voraussetzung von

      a) Nummer 1

      b) Nummer 2

      durchführt.

      2 Die Wirksamkeit eines zu diesem Zwecke geschlossenen Vertrages wird durch einen Verstoß gegen Satz 1 nicht berührt.

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    • Ohne Anwalt würde ich sowas niemals machen.

      Natürlich kannst du deinen Auftraggeber anzeigen, aber dann ist auch der Verlader mit dabei. Ich habe so das Gefühl, du willst den als Kunden haben.
      Wenn das so ist, klär´ den Verlader über die rechtliche Seite auf und gut ist.

      Bliebe nur noch das Rätsel zu lösen, wie man jemanden gänzlich ohne Zwang zwingt;-)