Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage.
Wenn ein Transportunternehmer ein zu kleines Fahrzeug für die Sendung bereitstellt (Deutscher TU), Sendung kann nicht verladen werden.
Meine Frage ist: Kann der Spediteur dem Transportunternehmer dafür eine Strafe in Rechnung stellen? Falls ja, gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Oder liegt es allein im Ermessen des Transportunternehmers, wie wichtig ihm eine zukünftige Zusammenarbeit mit dem Spediteur ist und ob er für die entstandenen Probleme eine Zahlung leistet?
Danke.
ich habe eine kurze Frage.
Wenn ein Transportunternehmer ein zu kleines Fahrzeug für die Sendung bereitstellt (Deutscher TU), Sendung kann nicht verladen werden.
Meine Frage ist: Kann der Spediteur dem Transportunternehmer dafür eine Strafe in Rechnung stellen? Falls ja, gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Oder liegt es allein im Ermessen des Transportunternehmers, wie wichtig ihm eine zukünftige Zusammenarbeit mit dem Spediteur ist und ob er für die entstandenen Probleme eine Zahlung leistet?
Danke.