Frage zur fristlosen Kündigung

    • 1. Darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nur Schadenersatz verlangen, wenn dieser grob Fahrlässig gehandelt hat. ( was in der Regel schwer nachweisbar ist. z.B. Trunkenheit) Bei mittlerer Fahrlässigkeit höchstens anteilmäßig entsprechend der finanziellen Situation des Arbeitnehmers. Vom Lohn abziehen geht gar nicht.

      2. Die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber grob gegen seine Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Arbeitnehmer verstößt. Das wäre hier der Fall, wenn der Arbeitgeber Gesetzeswidrig Schadenersatz vom Arbeitnehmer verlangt und diesen eventuell vom Lohn einbehalten hat.
    • Er darf nicht nur fristlos kündigen bei ungerechtfertigten Lohnabzug, es wäre zudem noch zu prüfen, ob der Schaden an der ware nicht durch eine Transportversicherung abgedeckt war und diese vll. sogar bezahlt hat. Dann würden wir uns sogar Straftatbeständen, wie z.B. Versicherungbetrug annähern. Kenne einen solchen Fall, wo für einen Vermögensschaden (Kran mußte warten) neben der Versicherung auch der Fahrer als auch der Disponent zu je 100% herhalten mußten.

      Da hat sich leider nur niemand getraut, mal das Maul aufzumachen.

      gruß thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • also ich würde mal folgendes sagen, einem guten fahrer wird ein guter ag sicher für sowas nicht`s abziehen, nun gilt zu klären handeldt es sich um einen guten fahrer oder nicht, handelt es sich um einen guten ag oder nicht. da ich hier nur den fahrer beurteilen kann würde ich meinen das es sich um einen trucker handelt auf den der ag sicher verzichten kann, denn ein guter fahrer ist in der lage mit seinem ag vernünftig auf einer stufe zu komunizieren und holt sich nicht den rat im virtuellen leben. und wenn beide seiten nicht mehr in der lage sind zu kommunizieren, dann die sache beenden, ist genauso wie privat. aber in solch einen fall erkennt mann auch noch ob es ein guter fahrer bzw. ein guter ag war, denn beide seiten bringen es vernünftig zu ende :P
    • Der AN kann deswegen nicht fristlos kündigen, der Schuß wird zu 99% nach hinten losgehen und etliche negative Konsequenzen für den AN folgen, falls er vorhat, nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen.
      AG zur Zahlung des vollen Lohns anmahnen, mit Anwalt drohen bzw. Sache dem Anwalt übergeben. Spätestens dann kommt die Kohle und diese lächerliche Lohnabzieherei (=Armutszeugnis schlechthin für einen Unternehmer) hat sofort ein Ende, wenn nicht holt sich der AG in einem möglichen Prozeß vor dem Arbeitsgericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ne blutige Nase, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig o. vorsätzlich (typisch: Trunkenheit am Steuer) verursacht wurde.
    • "Als ausreichend für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer wurden in der Rechtsprechung angesehen:

      Wiederholt unpünktliche Zahlung der Vergütung
      Beharrliche Nicht-Abführung von Sozialabgaben
      Beleidigungen
      Tätlichkeiten
      Sexuelle Belästigungen"

      hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeit…rordentlich.html#tocitem5

      Würde wohl eine Einzelfallentscheidung vor Gericht werden. Dazu müßte man wissen, ob nur einmalig Lohn einbehalten wurde und wieviel einbehalten wurde. Wurde z.B. die Pfändungsfreigrenze unterschritten?

      Das mit den 99% seh ich nicht ganz so, aber leider haben wir hier zu wenige Fakten.

      gruß thommy
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