Hallo,
ich wünsche allen im Forum ein gutes neues Jahr!
Ich habe einige Fragen zum Transport von Gefahrgut. Habe schon in allen möglichen Verordnungen herumgesucht und nichts gefunden, mich deshalb auch hier angemeldet, weil hier sicher einige sind, die als Trucker mit dem Thema vertraut sind.
1. Wann muss ein LKW oder Kleintransporter die organge Warntafel führen?
Ich bekomme öfter Warensendungen, die der Gefahrgutverordnung liegen. Nichts besonders gefährliches, aber das eine Produkt ist brennbar, das andere ölartig. Angeliefert wird das je nach Gusto des Händlers mit DHL, DPD oder auch mit Speditionen. Es sind immer Kleinmengen von 10 bis 40 Liter.
Ich frage mich seitdem, ob es irgendwo Bestimmungen gibt, die festlegen, daß ein Fahrzeug erst dann Gefahrguttransporter ist, wenn bestimmte Mengen befödert werden. Andererseits: die Fahrzeuge von DHL oder DPD können ja auch mehr Gefahrgut als nur die Ware für mich an Bord haben.
2. Transport von Gefahrgut im PKW
Die StVo legt in einem Paragrafen fest, daß Gefahrgut nicht im PKW transportiert werden darf. Ich finde aber nirgendwo sinnvolle Angaben, wie das genau zu verstehen ist.
Beispiel: Die Waren, die ich beziehe und die der Gefahrgutverordnung sind Arbeitsmittel. D.h. man setzt diese Mittel z.B. bei Montagearbeiten ein. Dafür muss man die Mittel nicht in grossen Mengen mitführen, sondern 2 - 5 Sprühdosen (Inhalt brennbar) und / oder 2 - 3 Flaschen (Inhalt ölartig) mitführen. Nun meinte einer aus dem Bekanntenkreis, auch das wäre nicht erlaubt, vergleichbar dem, dass man nur 5 Liter Benzin im Reservekanister mitführen darf.
Bin für jeden Tipp, dankbar, wo ich das genau nachlesen kann.
ich wünsche allen im Forum ein gutes neues Jahr!
Ich habe einige Fragen zum Transport von Gefahrgut. Habe schon in allen möglichen Verordnungen herumgesucht und nichts gefunden, mich deshalb auch hier angemeldet, weil hier sicher einige sind, die als Trucker mit dem Thema vertraut sind.
1. Wann muss ein LKW oder Kleintransporter die organge Warntafel führen?
Ich bekomme öfter Warensendungen, die der Gefahrgutverordnung liegen. Nichts besonders gefährliches, aber das eine Produkt ist brennbar, das andere ölartig. Angeliefert wird das je nach Gusto des Händlers mit DHL, DPD oder auch mit Speditionen. Es sind immer Kleinmengen von 10 bis 40 Liter.
Ich frage mich seitdem, ob es irgendwo Bestimmungen gibt, die festlegen, daß ein Fahrzeug erst dann Gefahrguttransporter ist, wenn bestimmte Mengen befödert werden. Andererseits: die Fahrzeuge von DHL oder DPD können ja auch mehr Gefahrgut als nur die Ware für mich an Bord haben.
2. Transport von Gefahrgut im PKW
Die StVo legt in einem Paragrafen fest, daß Gefahrgut nicht im PKW transportiert werden darf. Ich finde aber nirgendwo sinnvolle Angaben, wie das genau zu verstehen ist.
Beispiel: Die Waren, die ich beziehe und die der Gefahrgutverordnung sind Arbeitsmittel. D.h. man setzt diese Mittel z.B. bei Montagearbeiten ein. Dafür muss man die Mittel nicht in grossen Mengen mitführen, sondern 2 - 5 Sprühdosen (Inhalt brennbar) und / oder 2 - 3 Flaschen (Inhalt ölartig) mitführen. Nun meinte einer aus dem Bekanntenkreis, auch das wäre nicht erlaubt, vergleichbar dem, dass man nur 5 Liter Benzin im Reservekanister mitführen darf.
Bin für jeden Tipp, dankbar, wo ich das genau nachlesen kann.