Frage zum Transport von Gefahrgut

    • Frage zum Transport von Gefahrgut

      Hallo,

      ich wünsche allen im Forum ein gutes neues Jahr!

      Ich habe einige Fragen zum Transport von Gefahrgut. Habe schon in allen möglichen Verordnungen herumgesucht und nichts gefunden, mich deshalb auch hier angemeldet, weil hier sicher einige sind, die als Trucker mit dem Thema vertraut sind.

      1. Wann muss ein LKW oder Kleintransporter die organge Warntafel führen?

      Ich bekomme öfter Warensendungen, die der Gefahrgutverordnung liegen. Nichts besonders gefährliches, aber das eine Produkt ist brennbar, das andere ölartig. Angeliefert wird das je nach Gusto des Händlers mit DHL, DPD oder auch mit Speditionen. Es sind immer Kleinmengen von 10 bis 40 Liter.

      Ich frage mich seitdem, ob es irgendwo Bestimmungen gibt, die festlegen, daß ein Fahrzeug erst dann Gefahrguttransporter ist, wenn bestimmte Mengen befödert werden. Andererseits: die Fahrzeuge von DHL oder DPD können ja auch mehr Gefahrgut als nur die Ware für mich an Bord haben.

      2. Transport von Gefahrgut im PKW

      Die StVo legt in einem Paragrafen fest, daß Gefahrgut nicht im PKW transportiert werden darf. Ich finde aber nirgendwo sinnvolle Angaben, wie das genau zu verstehen ist.

      Beispiel: Die Waren, die ich beziehe und die der Gefahrgutverordnung sind Arbeitsmittel. D.h. man setzt diese Mittel z.B. bei Montagearbeiten ein. Dafür muss man die Mittel nicht in grossen Mengen mitführen, sondern 2 - 5 Sprühdosen (Inhalt brennbar) und / oder 2 - 3 Flaschen (Inhalt ölartig) mitführen. Nun meinte einer aus dem Bekanntenkreis, auch das wäre nicht erlaubt, vergleichbar dem, dass man nur 5 Liter Benzin im Reservekanister mitführen darf.

      Bin für jeden Tipp, dankbar, wo ich das genau nachlesen kann.
    • Re: .......

      Hallo,

      die GGVSE gabe ich schon gelesen und sie gibt genau darüber eigentlich keine exakte Auskunft.

      Einige der Mittel haben UN 1950 - UN 1950 wird in der GGVSE nicht erwähnt, aber in der ADR. Die anderen Produkte haben keine UN-Nummer, aber sind als brennbar gekennzeichnet und sind Eröldestillate. Dazu gibt dann auch wieder dei ADR nichts her, die führt nur Destillate mit anderen Druckeigenschaften auf.

      Es geht eigentlich um den Transport von Kleinmengen. Genau dazu finde ich nichts.

      Gruss, Pkwfahrer
    • Hallo,

      Wann die Gefahrguttafeln aufgemacht werden müssen ist meines Wissens nach in der ADR und nicht in der GGVS festgehalten. In der GGVS wird doch nur auf den entsprechenden Punkt in der ADR verwiesen. Leider kann man es auch so auf die schnelle nicht erläutern da es abhängig ist von der Art und der menge des Gefahrgutes und eventueller gemischter verladung ( mehrere Gefahrstoffe bei Sammeltransport ).

      Guckst du : 1.1.3.6 ADR


      Leider konnt ich hier weder die HTML noch die PDF ADR Datei öffnen deshalb nur der Link zur Teilliste ( nen anderen Link hab ich nicht gefunden , vieleicht hat ja irgendwer mehr glück beim googeln )


      bundesrecht.juris.de/Teilliste_A.html