Frage zum Lademitteltausch beim Empfänger

    • Frage zum Lademitteltausch beim Empfänger

      Hallo Community,
      ich habe ein kleines bis mittelgroßes Problem zwecks Palettentausch.
      Vorgang 1:
      Wir haben beim Absender 66 Europaletten geladen und keine getauscht. Beim Empfänger sollten wir gegen Gutschein nur einen Teil tauschen. Leider wurde unserem Fahrer nie ein solcher Gutschein ausgehändigt. Auf dem CMR ist eine Anlieferung von 14 Europaletten und eine Rückgabe von 14 Europaletten vermerkt. Muss mir der Empfänger nicht die Übernahme seiner Leerpaletten nachweisen? Wie sieht hier die Rechtssprechung aus?

      Vorgang 2:
      Ähnlicher Fall wie bei Vorgang 1. Unser Fahrer hat beim Empfänger nicht getauscht. Laut Aussage des Empfängers wird immer getauscht, andernfalls wird eine Nichttauschquittung erstellt. Eine solche wurde auch hier nicht ausgehändigt. Muss der Empfänger mir nicht nachweisen, dass ich die Paletten übernommen habe bzw. muss er nicht ein Duplikat der Nichttauschquittung haben?

      Vielen Dank für Euere Hilfe
    • RE: Frage zum Lademitteltausch beim Empfänger

      Servus,

      ja ja der allseits beliebte Palettentausch.........

      Original von Gladiatorkind
      Vorgang 1:
      Wir haben beim Absender 66 Europaletten geladen und keine getauscht. Beim Empfänger sollten wir gegen Gutschein nur einen Teil tauschen. Leider wurde unserem Fahrer nie ein solcher Gutschein ausgehändigt. Auf dem CMR ist eine Anlieferung von 14 Europaletten und eine Rückgabe von 14 Europaletten vermerkt. Muss mir der Empfänger nicht die Übernahme seiner Leerpaletten nachweisen? Wie sieht hier die Rechtssprechung aus?


      Erstmal frage ich mich wo ist die Differenz zwischen 66 und 14 EU geblieben. Aber ich vermute mal das die 66 Eu mehrere Sendungen sind und der 14er Posten eine der Sendungen darstellt. Oder reden wir hier nur von Leergut? Wenn ihr einen Gutschein vom Empfänger bekommen solltet warum hat ihn der Fahrer nicht eingefordert? Der Empfänger wird dan von alleine nichts machen. Am Ende zählt nur das was das papier hergibt.


      Original von Gladiatorkind
      Vorgang 2:
      Ähnlicher Fall wie bei Vorgang 1. Unser Fahrer hat beim Empfänger nicht getauscht. Laut Aussage des Empfängers wird immer getauscht, andernfalls wird eine Nichttauschquittung erstellt. Eine solche wurde auch hier nicht ausgehändigt. Muss der Empfänger mir nicht nachweisen, dass ich die Paletten übernommen habe bzw. muss er nicht ein Duplikat der Nichttauschquittung haben?


      Hier würde ich die Anlieferquittung als nachweis hernehmen. Was steht auf der Quittung drauf? Wenn es einen hinweis auf "getauscht" gibt sihts schlecht aus. Wenn aber nur der Erhalt der Ware bestätigt wurde aber kein Tauschvermerk würde ich mich darauf berufen. Wenn ein Empfänger immer tauscht dann macht er üblicherweise auch immer einen vermerk auf die papiere das getauscht wurde (z.B. Stempel) dann muss der Fahrer vor Ort direkt reagieren und sich die Paletten auch besorgen. Aber letzten Endes gilt auch hier nur was schriftlich festgehalten wurde zählt.
    • Original von T.T.P.
      Also der Empfänger muß gar nichts nachweisen.
      Es ist Aufgabe deines Fahrers, daß er Tauschquittungen einfordert und sämtliche Pal.bewegungen dokumentiert.

      Ansonsten heißt es wohl oder übel zahlen.


      Ich habe einen Nachweis, dass ich die Europaletten dort abgegeben habe. Der Empfänger hat aber keinen Nachweis, dass er mir die Paletten gegeben hat. Somit denke ich schon, dass ich noch eine Rechtsgrundlage auf meine Paletten habe.