Hallo Community,
ich habe ein kleines bis mittelgroßes Problem zwecks Palettentausch.
Vorgang 1:
Wir haben beim Absender 66 Europaletten geladen und keine getauscht. Beim Empfänger sollten wir gegen Gutschein nur einen Teil tauschen. Leider wurde unserem Fahrer nie ein solcher Gutschein ausgehändigt. Auf dem CMR ist eine Anlieferung von 14 Europaletten und eine Rückgabe von 14 Europaletten vermerkt. Muss mir der Empfänger nicht die Übernahme seiner Leerpaletten nachweisen? Wie sieht hier die Rechtssprechung aus?
Vorgang 2:
Ähnlicher Fall wie bei Vorgang 1. Unser Fahrer hat beim Empfänger nicht getauscht. Laut Aussage des Empfängers wird immer getauscht, andernfalls wird eine Nichttauschquittung erstellt. Eine solche wurde auch hier nicht ausgehändigt. Muss der Empfänger mir nicht nachweisen, dass ich die Paletten übernommen habe bzw. muss er nicht ein Duplikat der Nichttauschquittung haben?
Vielen Dank für Euere Hilfe
ich habe ein kleines bis mittelgroßes Problem zwecks Palettentausch.
Vorgang 1:
Wir haben beim Absender 66 Europaletten geladen und keine getauscht. Beim Empfänger sollten wir gegen Gutschein nur einen Teil tauschen. Leider wurde unserem Fahrer nie ein solcher Gutschein ausgehändigt. Auf dem CMR ist eine Anlieferung von 14 Europaletten und eine Rückgabe von 14 Europaletten vermerkt. Muss mir der Empfänger nicht die Übernahme seiner Leerpaletten nachweisen? Wie sieht hier die Rechtssprechung aus?
Vorgang 2:
Ähnlicher Fall wie bei Vorgang 1. Unser Fahrer hat beim Empfänger nicht getauscht. Laut Aussage des Empfängers wird immer getauscht, andernfalls wird eine Nichttauschquittung erstellt. Eine solche wurde auch hier nicht ausgehändigt. Muss der Empfänger mir nicht nachweisen, dass ich die Paletten übernommen habe bzw. muss er nicht ein Duplikat der Nichttauschquittung haben?
Vielen Dank für Euere Hilfe