Frage zu Verordnung (EG) Nr. 561/2006

    • RE: Frage zu Verordnung (EG) Nr. 561/2006

      Ja, das mußt Dir selber ausfüllen, aber bitte nicht handschriftlich, das kommt nicht gut an bzw. überhaupt nicht.

      UNd auch für Samstag und Sonntag ausstellen, sonst kann es (besonders im Ausland bei den Franzosen) zu großen Problemen kommen, habe deswegen schonma 2 Stunden auf ner Polizeiwache dort gesessen!

      Begründung ist simpel, Du könntest doch am Samstag bei nem anderen Spedi mit nem anderen Fahrzeug der mit Tachoscheibe ausgestattet ist gefahren sein!!!

      Also immer alles schön ausfüllen!
    • Hi Ex,

      Mister Grani hat Recht, aber ich gebe noch einen weiteren Senf als Info dazu.

      Heute hatte ich Besuch von einem netten Herrn, weil bei einer Kontrolle im "Februar" bei meinem Fahrer einige "Ungereimtheiten" aufgefallen sind. :evil:

      Ich kam mit einer mündlichen Verwarnung davon. :]

      Wo ich den Onkel mal da hatte und als Unternehmer ja selbst fahre, habe ich ihn direkt bezüglich der Bescheinigung gefragt.

      In DE brauchst du dir selbst keine Bescheinigung ausstellen, wenn du 1. der Halter des Fahrzeugs bist und 2. keine GmbH o.ä. (also juristische Person) hast, denn bei einem solchen Unternehmen wirst du quasi als Angestellter betrachtet.

      Bei einer Personengesellschaft geht es in Ordnung.

      Dann meine Frage was ist, wenn der LKW gemietet oder geleast ist, man also nicht der Halter ist.

      Dazu sagte er, dass man auf jeden Fall eine Kopie des Leasing/Mietvertrages dabei haben sollte. Damit kann man belegen, dass man "eigentlich" der Halter, bzw. Dauernutzer des Fahrzeugs ist.

      Fürs Ausland empfiehlt er aber auch: Auf jeden Fall lückenlose Bescheinigungen mitführen, denn die schei... was auf den Vertrag, besonders in Frankreich.

      Besten Gruß vom Frank
    • @Frank, der Mensch hat Ahnung!!

      Das die gleich bei euch heim kommen. Bei und geht das alles über Hadamar und dem nette Herr sind die Hände gebunden was früher mal so in die Ablage P gerutscht ist.

      Habe seid 2 Wochen Anhöhrungsbogen liegen. Freitags 3 mal 1,5 Std auf der Heimfahrt zu viel, reite auf den Ausnahme §.

      Schicke den nicht fort und lasse erst mal ein Bußgeld verhängen, denn da verdient der RA mehr wie wenn er jetzt gleich einschreitet.

      Wenn wir dann auch noch die Ruhezeitverkürzung vom Tisch bekommen vor Gericht, dann hat sich die Fahrt gelohnt. :D :D :D
    • Ja, mag alles richtig sein, aber am letzten Ende sind wir die gearschten.

      Ich lese ja auch die Karten aus. Was da in 3 Wochen an Verstößen rauskommt, da reicht manchmal eine DIN A 4 Seite nicht aus. Lenkzeit um 3 Min. überschritten usw.

      Wenn ich meine Pausen auf 30 Min. und 15. Minuten aufteile, knurrt mein heiliges Gerät trotzdem irgendann....ignore Modus an. :D

      Der nette Herr hat übrigens vorher einen Termin mit mir ausgemacht, von daher ist es in Ordnung. Ansonsten hätte er mich wohl nur gegen Morgen antreffen können, da ich meistens unter la bella Luna unterwegs bin.

      Wegen dem hatte ich trotzdem nur 3 Stunden Schlaf...meine roten Augen habe ich unter der Sonnenbrille versteckt. :P

      Ein schönes Wochenende wünscht euch allen der olle Frank
    • Original von cmr
      Vergess aber nicht, daß das Gespräch mit dem netten Herrn als Arbeitszeit gilt und du dieses auch so dokumentieren musst.


      Hm, war in Suben ohne Tachoscheibe angereist, da ich auf Spazierfahrt mit der SZM war und die wollten die Tachoscheibe sehen. :D :D

      Da ging es auch, wenn sie gestern im Büro gesessen haben, dann ist das Arbeitszeit. So, ja und auf was stelle ich den Tacho wenn ich zwischen durch mit der alten ins Bett steig, bestimmt doch die 2 Hämmer. :D :D :D

      Hatte Anzeige geschrieben und sind schon in Obervichtach an der Bay. Bussgeldstelle nicht mit durch gekommen.

      Bis NBG zum Kobi Bahnhof war die Scheibe drin und zum Besuch des Kumpels in Straubing und weiter ohne. Hatte den Kombifrachtbrief und die Quittung von der Bewirtung.

      Hab in Ried dann 9 Std. pause gemacht und den Auflieger angehängt und wieder nach Suben und das Theater ging wieder los.

      Habe eben 1 Std rasen gemäht mit dem Rasentruck und ein paar mal öffentliche Strasse benutzt, auf was muß ich denn da den Tacho stellen?? :D

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    • Original von gelöschter User 4
      Wie du mähst Rasen...hast du nichts anderes zu tun..alter Rasenspediteur. :D


      Siehste mal!! Wenn du einem HIV die Stunde 12,50 € bietest für Rasen mähen, da lacht er dich aus!!

      Macht aber Spass, hab dann nur 20 PS unter dem Hintern :evil: man gewöhnt sich aber dran! :D :D