Steuerpflichtig ist der Transport da, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat.
Im Prinzip braucht dich die USt nicht zu jucken, wenn dein Kund ein ausländisches Unternehmen ist, vorrausgesetzt, du hast seine USt-Id.
Vorher war der Leistungsort da, wo die Ware hinging. Also bei einem innerdeutschen Transport für ein ausländisches Unternehmen Rechnung mit USt.
Ist jetzt nicht mehr so, also eigentlich einfacher.
Im Prinzip braucht dich die USt nicht zu jucken, wenn dein Kund ein ausländisches Unternehmen ist, vorrausgesetzt, du hast seine USt-Id.
Vorher war der Leistungsort da, wo die Ware hinging. Also bei einem innerdeutschen Transport für ein ausländisches Unternehmen Rechnung mit USt.
Ist jetzt nicht mehr so, also eigentlich einfacher.