Frage zu einer Kündigung

    • Frage zu einer Kündigung

      Guten Tag,

      kann eine Kündigung seitens des Arbeitsgebers ohne Begründung mit einer Frist von einer Woche rechtmäßig sein?
      • AG ist Mitglied des Arbeitsgeberverbands
      • es gilt der MTV gewerblich in Hessen
      • Probezeit ist letzten Dezember abgelaufen (Beginn der Beschäftigung war im September 2012)
      Der Arbeitsvertrag sagt aus
      • Befristung bis 30.09.2013
      • Die tariflichen Kündigungsfristen gelten beiderseits
      Es ist zu vermuten dass der Auslöser wiederholte krankheitsbedingte Ausfälle sind (2-3 Tage pro Monat).

      Vielen Dank und Gruß
      Boris
    • Lies mal hier :

      de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht

      Der Tarifvertrag sollte sich auch googeln lassen. Dort können abweichende Fristen geregelt sein.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Ich kenne das auch nur so, das man die gesetzliche Kündigungsfrist nicht zu Lasten des AN verkürzen darf.

      Aber wie bitte sollte man dieses Zitat denn deuten :

      "Durch Tarifverträge können abweichende, auch kürzere Fristen bestimmt werden, die dann im Geltungsbereich des Tarifvertrags auch von Nicht-Tarifgebundenen vereinbart werden können. In Tarifverträgen werden oft längere Kündigungsfristen vereinbart, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, z. B. im öffentlichen Dienst in § 34 TVöD. Dort beträgt die Kündigungsfrist max. 6 Monate zum Schluss eines Quartals bei mehr als zwölfjähriger Beschäftigungsdauer."

      Ich dachte eigentlich auch an längere Fristen, die im Tarifvertrag geregelt sein könnten. :D

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • 1. Der sollte in der Personalabteilung der Firma zu bekommen sein. Geh hin und fordere eine Kopie ein. Der AG wird ihn sicherlich aushändigen, wenn er nicht später mal vor dem Arbeitsgericht als vollkommen unsozial dastehen will.

      2. Anlaufstelle wäre die IHK. Die sollten das Ding auch haben.

      3. Man könnte natürlich auch den eventuell vorhandenen Betriebsrat darum bitten.

      Was heist eigentlich MTV Hessen? Wird doch in Hessen nicht nur einen einzigen Manteltarifvertrag geben. Steht da nix Genaueres dazu im Arbeitsvertrag?

      mfg thommy

      Edit : wenn das sich einer mit mir trauen würde, wüßte ich genau, das ich das Teil 2 Stunden später druckfrisch in der hand halten würde. Den hätte ich mir gleich an die Kündigung mit rantackern lassen.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • RE: Frage zu einer Kündigung

      borisvp schrieb:

      Guten Tag,

      kann eine Kündigung seitens des Arbeitsgebers ohne Begründung mit einer Frist von einer Woche rechtmäßig sein?
      • AG ist Mitglied des Arbeitsgeberverbands
      • es gilt der MTV gewerblich in Hessen
      • Probezeit ist letzten Dezember abgelaufen (Beginn der Beschäftigung war im September 2012)
      Der Arbeitsvertrag sagt aus
      • Befristung bis 30.09.2013
      • Die tariflichen Kündigungsfristen gelten beiderseits
      Es ist zu vermuten dass der Auslöser wiederholte krankheitsbedingte Ausfälle sind (2-3 Tage pro Monat).

      Vielen Dank und Gruß
      Boris

      Wenn der Tarifvertrag gilt kann es durchaus sein das andere Kündigungsfristen gelten-
      In RP z.b ist lt.Tarifvertrag nach der Probezeit (4 Wochen) im ersten Jahr eine Kündigungsfrist von einer Woche.
      Normalerweise muss der AG den TV im Büro zur Einsicht liegen haben!
      Ansonsten hat du noch keinen Kündigungsschutz da du noch keine 6 Monate beschäftigt bist-
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Mister T. schrieb:

      Ansonsten hat du noch keinen Kündigungsschutz da du noch keine 6 Monate beschäftigt bist-



      ?( ?(
      Wieso das denn ?

      Er schreibt doch das die Probezeit rum ist.
      Meiner Meinung nach ist da auch die "geltende" Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn ich das hier richtig lese, ist aber unklar wie lang die in diesem Fall ist.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • @Chris, dem Mister T kannst du glauben, der hat Ahnung von dem Tarifwesen!

      Wenn Tarif vereinbart ist, dann ist auch Tarif an zu wenden und die 4 Wochen Kündigungszeit nach BGB sind futsch!

      Bei länger Betriebszugehörigkeit ist dann der TV besser als BGB!
    • gelöschter User 5 schrieb:

      @Chris, dem Mister T kannst du glauben, der hat Ahnung von dem Tarifwesen!

      Wenn Tarif vereinbart ist, dann ist auch Tarif an zu wenden und die 4 Wochen Kündigungszeit nach BGB sind futsch!

      Bei länger Betriebszugehörigkeit ist dann der TV besser als BGB!



      :) Habe ich auch nicht bestritten.

      Reden wir evtl. aneinander vorbei?

      Wir wissen in DIESEM Fall ja nicht wie es geregelt ist und mit welchen Fristen. Diese müssen aber trotzdem eingehalten werden.
      .




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