Guten Tag,
kann eine Kündigung seitens des Arbeitsgebers ohne Begründung mit einer Frist von einer Woche rechtmäßig sein?
Vielen Dank und Gruß
Boris
kann eine Kündigung seitens des Arbeitsgebers ohne Begründung mit einer Frist von einer Woche rechtmäßig sein?
- AG ist Mitglied des Arbeitsgeberverbands
- es gilt der MTV gewerblich in Hessen
- Probezeit ist letzten Dezember abgelaufen (Beginn der Beschäftigung war im September 2012)
- Befristung bis 30.09.2013
- Die tariflichen Kündigungsfristen gelten beiderseits
Vielen Dank und Gruß
Boris