Hallo,
folgender Fall:
Stückgutsendung Seefracht. Wir bekommen vom Kunden den Auftrag für die gesamte Abwicklung. Wir beauftragen den Auslieferagenten, der den Container auch auspacken lassen hat, mit dem Transport. Dieser wiederum beauftragt eine weitere Spedition mit dem Transport.
Die Kartons werden, trotz vereinbartem Termin, viel zu früh angeliefert. Der Kunde ist nicht da und der Nachbar sagt, er könne die Sendung auch annehmen. (Mehrere Paletten) Der Nachbar hat aber keine Vollmacht, steht nicht in den Papieren, nix.
Nun kommt der Kunde und die Kartons sind mehr als kaputt.
Riesige Löcher, durch die die Ware sichtbar und greifbar ist, bei einigen Kartons wurde das Klebeband entfernt, sodass diese komplett offen waren.
Der Auslieferagent lehnt meine Haftbarhaltung ab, mit der Begründung sie seien nur Auslieferagent, ich müsse mich an den Absender in China wenden.
Dann habe ich noch nachträglich einen Zustandsbericht bekommen, auf dem auch steht, dass diverse Kartons offen sind.
Aber, wenn ich jemanden einen Transportauftrag mache, ist er doch nicht NUR noch Auslieferagent oder?
Meine Fragen:
1. Durfte die Sendung einfach an den Nachbarn übergeben werden, der die Sendung leider rein quittiert hat?
2. Durfte der Fahrer / das Fuhrunternehmen die Sendung überhaupt so weitertransportieren?
3. Gilt die Quittung des Nachbarn?
4. Wer haftet nun?
Fragen über Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich brauche keine rechtsverbindliche Auskunft. Eure persönliche Meinung, Erfahrung reicht mir schon völlig.
Und vorweg: Nein, wir haben keine extra Rechtsabteilung dafür?:-)
Danke schonmal!
Viele Grüße
folgender Fall:
Stückgutsendung Seefracht. Wir bekommen vom Kunden den Auftrag für die gesamte Abwicklung. Wir beauftragen den Auslieferagenten, der den Container auch auspacken lassen hat, mit dem Transport. Dieser wiederum beauftragt eine weitere Spedition mit dem Transport.
Die Kartons werden, trotz vereinbartem Termin, viel zu früh angeliefert. Der Kunde ist nicht da und der Nachbar sagt, er könne die Sendung auch annehmen. (Mehrere Paletten) Der Nachbar hat aber keine Vollmacht, steht nicht in den Papieren, nix.
Nun kommt der Kunde und die Kartons sind mehr als kaputt.
Riesige Löcher, durch die die Ware sichtbar und greifbar ist, bei einigen Kartons wurde das Klebeband entfernt, sodass diese komplett offen waren.
Der Auslieferagent lehnt meine Haftbarhaltung ab, mit der Begründung sie seien nur Auslieferagent, ich müsse mich an den Absender in China wenden.
Dann habe ich noch nachträglich einen Zustandsbericht bekommen, auf dem auch steht, dass diverse Kartons offen sind.
Aber, wenn ich jemanden einen Transportauftrag mache, ist er doch nicht NUR noch Auslieferagent oder?
Meine Fragen:
1. Durfte die Sendung einfach an den Nachbarn übergeben werden, der die Sendung leider rein quittiert hat?
2. Durfte der Fahrer / das Fuhrunternehmen die Sendung überhaupt so weitertransportieren?
3. Gilt die Quittung des Nachbarn?
4. Wer haftet nun?
Fragen über Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich brauche keine rechtsverbindliche Auskunft. Eure persönliche Meinung, Erfahrung reicht mir schon völlig.
Und vorweg: Nein, wir haben keine extra Rechtsabteilung dafür?:-)
Danke schonmal!
Viele Grüße