Frage wegen Transportschaden

    • Frage wegen Transportschaden

      Hallo,

      folgender Fall:
      Stückgutsendung Seefracht. Wir bekommen vom Kunden den Auftrag für die gesamte Abwicklung. Wir beauftragen den Auslieferagenten, der den Container auch auspacken lassen hat, mit dem Transport. Dieser wiederum beauftragt eine weitere Spedition mit dem Transport.
      Die Kartons werden, trotz vereinbartem Termin, viel zu früh angeliefert. Der Kunde ist nicht da und der Nachbar sagt, er könne die Sendung auch annehmen. (Mehrere Paletten) Der Nachbar hat aber keine Vollmacht, steht nicht in den Papieren, nix.
      Nun kommt der Kunde und die Kartons sind mehr als kaputt.
      Riesige Löcher, durch die die Ware sichtbar und greifbar ist, bei einigen Kartons wurde das Klebeband entfernt, sodass diese komplett offen waren.
      Der Auslieferagent lehnt meine Haftbarhaltung ab, mit der Begründung sie seien nur Auslieferagent, ich müsse mich an den Absender in China wenden.
      Dann habe ich noch nachträglich einen Zustandsbericht bekommen, auf dem auch steht, dass diverse Kartons offen sind.
      Aber, wenn ich jemanden einen Transportauftrag mache, ist er doch nicht NUR noch Auslieferagent oder?
      Meine Fragen:
      1. Durfte die Sendung einfach an den Nachbarn übergeben werden, der die Sendung leider rein quittiert hat?
      2. Durfte der Fahrer / das Fuhrunternehmen die Sendung überhaupt so weitertransportieren?
      3. Gilt die Quittung des Nachbarn?
      4. Wer haftet nun?

      Fragen über Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
      Ich brauche keine rechtsverbindliche Auskunft. Eure persönliche Meinung, Erfahrung reicht mir schon völlig.
      Und vorweg: Nein, wir haben keine extra Rechtsabteilung dafür?:-)

      Danke schonmal!

      Viele Grüße
    • Frage 1: Das steht in den AGB des Transporteurs.Meist wird dies ausdrücklich erlaubt.

      Frage 2: Meist werden Schadensbereichte verfasst und die Sendung weitertransportiert. Rückfragen, Lagerung und gegenenfalls Neuverpackung kosten Geld, was meist keiner bereit ist zu zahlen.

      Frage 3: Klar gilt diese.

      Frage 4: das wird schwer, aber der Nachbar ist haftbar, da er die Sendung mit reiner Quittung angenommen hat, also der Schaden in seinem gewahrsam entstanden ist.

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    • Wenn, ich wiederhole, wenn du "Auslieferungsagent" ein Kaibetriebe oder Seehafen Spediteuer oder Algemein Spediteuer,
      dann,

      1) Nein. Nicht bevor er Weisungen von seinem auftraggeber eingeholt hat und er von seinem. Also von dir. Hier gelten seine AGB's nicht. Es ist eine Haftungsgrundlage.
      Da ein Ablieferungs hinterniss eingetretten war, HGB 419 muste er Weisungen Holen 418 HGB.

      2) Die Kette des Wechsels der Rechtsperson laesst sich gut zurueck Verfolgen.
      Hat einer Rein Quitiert und der Folgende auf der Uebernahme mit bemerkung uebernommen, So Hat der zu Haften der fuer den Zeitraum Verantwortlich war.
      "Obhutshaftung".

      Es Laesst sich leicht Nachweisen ob dein Ausfuehrender Nachtraeglich so versucht sich aus der Sache zu Ziehen und ob er dafuer Verantwortlich ist.

      3) Nein, sie Gilt nicht.
      Es gelten nur von Personen die sich " IM" haushalt des Empfaengers befinden.
      Ob Unternehmen oder Personnenhaushalt.

      Es sei denn es Bestehen Zweifel, dann kann der FF die Ware nicht Herausgeben.
      Also wenn in einer Anwaltskanzlei ein Typ in Blaumann auftaucht, oder in einer Werkstatt einer in Kochuniform die Ware Quitieren will.

      4) Wenn die Ware ohne Beschaedigung ausgeliefert wurde dann dein Auslieferungagent. Er zieht dann das Eingesezte Fuhrunternehmen in der Haftung.

      Das Braucht dich nicht zu Intressieren wer was Verbockt hat. Sein Bier.
      Es durfte (siehe 3 ) nicht an den Nachbarn ausgeliefert werden ohne Anweisung des Auftraggebers.

      Sobald er von Euch den Auftrag bekommt das Ganze zu Organisieren dan haftet er auch dafuer.

      Es sei den er Kann nachweisen das er die Ware so Uebernommen hat.


      Konstadinos Milonas
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