Frage Transportschaden

    • Frage Transportschaden

      Moin Männers, mal ne Frage:

      mein Fahrer hat 31 pal. Wein geladen, mußte er selbst machen, mit E-meise.

      Abladen Aldi dann aufgefallen das er mit einer pal. an der Mittelrtungen dran hergefahren ist.

      Fazit: 3 Kartons aufgerissen, 1 Flasche kaputt, ganze pal. wieder zurück zum Absender der dann erst mal checkt wieviel der Ware er nicht mehr verkaufen kann.

      Be/Entladen gehört ja eigentlich zu den Aufgaben meines Fahrers. Werde ich trotzdem haftbar gehalten ?

      Gruß Ralf
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      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


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    • moin,
      das thema ärgert mich schon lange. es ist ja kein transportschaden entstanden. der schaden entstand entweder beim beladen auf weisung oder beim entladen auf weisung, aber wir müssen unsere transportversicherung strapazieren. ich warte darauf das endlich mal eine versicherung sich querstellt um diesem treiben ein ende zu machen und gefälligst die versicherung des betreffenden weisungsbefugten in haftung nimmt. dann hätten wir auch nicht mehr die schadhafte ware kostenfrei am bein und manch einem belader oder entlader würden würden die prämienzahlungen aus dem ruder laufen, so das er dann nicht mehr 1,20m auf düsseldorfer packt oder hin und wieder selber be- entlädt.
    • Die Sache mit dem Erfüllungsgehilfen sehe ich genauso. Probleme gab es bei mir auch nur bei den Discountern/ Lebensmittelhandel. Bei Fabriken hatte ich bisher keine Probleme, Beispielsweise bei Ferrero. Paletten (2 Übereinander zusammen 1600 Kg) auf Weisung, mit E- Meise ohne Schild, selber abgeladen. Eine Palette kommt dabei runter und begräbt die E- Meise und beinahe mich unter sich. Ca. 1500€ Schaden, wurde komplett von Ferrero übernommen.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
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      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • mangels gesonderter Vereinbarung (soweit natürlich nicht anders vereinbart) im Frachtauftrag trägt das Risiko für Be- bzw. Entladung der Versender (gem. HGB)

      wird durch einzelvertragliche Vereinbarungen (AGB) die Entladung auf den Empfänger übertragen, haftet der dann für seine Erfüllungsgehilfen, in diesem Falle unseren Fahrer

      wurde die Be-und Entladung im TA vereinbart und vergütet, dann wartet hinter Tor 3 der ZONK

      Problem : die Stempel in den Warenannahmen der Großläger sehen nirgendwo die Klärung der Schuldfrage vor, da steht nur drauf, es fehlt was oder es ist was beschädigt.

      mfg thommy
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    • Sowas in der Art ist einem meiner Fahrer mal in Muggensturm auch passiert.

      Hat selber geladen, damit "es schneller geht" und dabei prompt ne Palette Wein umgekieselt ;(

      Hat angerufen, wollt sich noch aufkoffern von wegen Scheißbude und so. Als ich ihm dann erklärt habe, wer hier die Scheißbude ist, war er etwas kleinlaut.

      Ich habe ihn dann vor Ort die Palette umschlichten lassen und den Bruch aussortieren. Das meiste war noch OK, teilweise nur die Kartons beschädigt oder Etiketten fleckig. Den brauchbaren Rest (ca 80 % der Ware) hat der dann mit in die Firma gebracht, der Absender mir die Ware zum EK-Preis in Rechnung gestellt und ich den Wein hier mit schöner Spanne wieder verklopft. Da haben wir an dem Schaden sogar noch was verdient