Frachtvertrag ADSp

    • Frachtvertrag ADSp

      Hallo zusammen,

      ich habe mal eine Frage.
      Mir liegt ein Frachtvertrag vor, da steht unter Punkt 8. " Der Frachtführer kann sich nicht auf den Art. 19 ADSp berufen.
      Unter Punkt 9 steht, dass die ADSp als wirksam vereinbart gelten.

      Für mich stellt sich hier die Frage, ob solche Vereinbarungen rechtens sind.
      Aus meiner Sicht meine ich nein, Der Ausschluß Art. 19 ist einseitig formuliert und somit unwirksam da einseitige Benachteiligung.

      Wie ist den eure Erfahrung so?
    • moin, von dieser Sorte gibt es mehrere!

      z.B. Fiege vereinbart das die Adsp für den tu nicht gilt.

      Adsp ist nicht verpflichtent.

      Es gibt nur eins, wenn solche Spedis melden auf angebotenen Laderaum, wir arbeiten ausschließlich nach Adsp neuste Fassung und ohne Gruß auf gelegt.
    • Transportaufträge sind auch im Rahmen der ADSp überhaupt nicht möglich.

      Dabei handelt es sich dann nämlich automatisch um Speditionsaufträge.

      Transportaufträge unterliegen seit Abschaffung der KVO und Überführung des GüKG allesamt dem HGB respektive den jeweils vereinbarten Geschäftsbedingungen, welche natürlich mitunter auch mit Vorsicht zu genießen sind.

      Der Unterschied liegt klar im Rahmen der Haftung. Speditionshaftungsrahmen ist mit Güterfolgeschäden und Vermögensschäden nämlich deutlich erweitert gegenüber der Frachtführerhaftung, die einem Transportauftrag zugrunde liegt.

      Die ADSp können auch nur als ganzes vereinbart werden. Ausschlussklauseln führen automatisch dazu das es sich um AGB des Auftraggebers handelt, welche einzelvertraglich und verbindlich mit Unterschrift vereinbart werden müssen.

      Soweit mein Kenntnisstand. Schreie wer wenn ich daneben liegen sollte.
      Ich war in meinem letzten Leben bestimmt der nordische Gott der Ungeduld:


      Hammersbald
    • Danke, für Deine gute Antwort.
      In meinem Fall ist es nun so, dass der Auftraggeber den Frachtauftrag nicht unterschrieben hat, jedoch der Auftrag durchgeführt worden ist.
      Wie beurteilst Du die Situation? Ist hier ein Vertrag wirksam zustande gekommen?
      Oder verlieren die AGB`s die Gültigkeit.
      Nebenbei bemerkt, sind im Auftrag ungültige Palettenvereinbarungen in den AGB vermerkt.
      Im Auftrag gibt es keine salvatorische Klausel.
    • Das was ich dazu äussere ist rein subjektives Empfinden und stellt keine Rechtsberatung dar.

      Soviel vorab.

      Da fallen nun einige Dinge mehr rein um das zu beurteilen.

      a) Wie ist das Geschäft zustande gekommen ? ( Timo ) Telefonat mit vorab Briefbogen von dir, etc. ?

      b) Hast du das Fax bestätigt ? Also unterschrieben zurück gefaxt ?

      Wenn du mir das verrätst komme ich einen Schritt weiter.
      Ich war in meinem letzten Leben bestimmt der nordische Gott der Ungeduld:


      Hammersbald
    • Moin Moin,

      mir ist schon klar, dass wir hier einen Erfahrungsaustausch haben.

      Ich habe den Auftrag telefonisch bekommen und anschließend per Fax erhalten.
      Der Auftrag wurde weder vom Auftraggeber noch von mir unterschrieben.
      Ich denke, dass hier der Auftrag mit den AGB möglicherweiese zumindest teilweise Gültigkeit erlangt hat. (fehlender Widerspruch = automatische Annahme)

      Ich hatte mit meinem Auftraggeber ein ca. 3 monatiges Auftragsverhältnis. Da keine Wirtschaftlichkeit hinter den Aufträgen stand, habe ich die Zusammenarbeit gekündigt. Nun will er mir offene Forderungen nicht auszahlen und erfindet absurde Kosten die er gegenrechnet. Ich habe die Sache einem Anwalt übergeben, jedoch habe ich den Eindruck, dass dieser mit der rechtlichen Situation überfordert ist.
    • Ganz wichtige Frage ist dabei, ob du bevor du das Fax bekommen hast, einen Briefbogen, Versicherungsbestätigung etc. faxen musstest.

      Hintergrund:

      Wenn du deinen Briefbogen Faxen musstest, welcher in der Fußzeile den Hinweis auf die ADSp enthält, wusste dein Auftraggeber vor schriftlicher Auftragserteilung bereits von deinen Geschäftsbedingungen. Falls er den gleichen Vermerk in der Fußzeile hat, gelten m.E. die ADSp als vereinbart. Und zwar durch schlüssiges Handeln beider Parteien. Dann sind aber die Vertragsbedingungen die sonst im Fax stehen hinfällig, insofern sie Dich unerwartet benachteiligen.

      Im Zweifel vor Gericht gelten alle Vereinbarungen nicht und es richtet sich nach den Bestimmungen des HGB. Insofern beide Parteien nicht unterschrieben haben kann es auch gut sein, das keine der Vertragsbedingungen Gültigkeit bekommen haben.

      Wie gesagt, subjektives Empfinden und keine Rechtsberatung, aber vielleicht nen guter Tipp für deinen RA.
      Ich war in meinem letzten Leben bestimmt der nordische Gott der Ungeduld:


      Hammersbald