Frachtausfall gem. CMR?

    • Frachtausfall gem. CMR?

      Guten Morgen,



      wir beschäftigen uns seit kurzem mit einem kniffeligem Thema, da wir neulich im
      Ausland einen Transport für eine Spedition übernehmen sollten. Wie sich aber an
      der Ladestelle herausstellte, hatte die Spedition einen Planen-LKW gechartert
      obwohl diese Ladung für einen Planen-LKW nicht geeignet war.

      Selbstverständlich sind uns durch die Anfahrt zur Ladestelle und die verlorene
      Zeit Kosten entstanden die gedeckt werden müssen. Leider finden wir keinen
      Punkt der besagt, dass die CMR-Vertragsvereinbarungen die Entschädigung für den
      Frachtausfall umfassen. Laut HGB sind es 1/3 der Fracht, dass ist uns bewusst.

      Wie sieht der Sachverhalt vor Gericht aus? Hat jemand erfahrungswerte sammeln
      müssen?

      Über hilfreiche Tipps würden wir uns sehr freuen.



      Vielen Dank im Voraus



      MfG



      M. Schubertus
    • Wenn es ein Deutscher Spedi war, kannst das HGB anwenden und Fautfracht geltent machen!

      Streiten im Ausland nicht empfehlens wert, denn die Gerichts und Anwaltskosten bezahlst du und nicht der Gläubiger!

      Ausnahme Ösiland!

      Dort kann man auch die Kosten für das Geld eintreiben wie bei uns dem Schulderner in Rechnung stellen!

      HGB § 415 Kündigung durch den Absender
      (1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen.
      (2) Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder
      1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende
      Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des
      Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu
      erwerben böswillig unterläßt, oder
      2. ein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht)
      verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des
      Frachtführers zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Satz 1
      Nr. 2; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Satz 1 Nr. 1, soweit die
      Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.
      (3) Wurde vor der Kündigung bereits Gut verladen, so kann der Frachtführer auf
      Kosten des Absenders Maßnahmen entsprechend § 419 Abs. 3 Satz 2 bis 4
      ergreifen oder vom Absender verlangen, daß dieser das Gut unverzüglich entlädt.
      Der Frachtführer braucht das Entladen des Gutes nur zu dulden, soweit dies ohne
      Nachteile für seinen Betrieb und ohne Schäden für die Absender oder Empfänger anderer Sendungen möglich ist. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem
      Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, so ist abweichend von den
      Sätzen 1 und 2 der Frachtführer verpflichtet, das Gut, das bereits verladen wurde,
      unverzüglich auf eigene Kosten zu entladen.
    • Schubertus schrieb:

      War in dem Fall NL :(



      Wirfst du gutes Geld schlechtem hinter her!


      Kannst hier mal forsten, vielleicht findest eine Rechtsprechung!

      http://books.google.de/books?id=6gki51UFWlwC&pg=PA69&lpg=PA69&dq=cmr+STANDZEIT&source=bl&ots=pPtAGH7aWp&sig=e6g-slYx0j6iY93Zy5bOpSR5bKQ&hl=de&sa=X&ei=lkWvUPz-IPHQ4QS-2YHgDQ&ved=0CEIQ6AEwAg#v=onepage&q=cmr%20STANDZEIT&f=false
    • Moin,

      ich bin so frech und schalte mich mal schnell hier ein, da ich einen ähnlichen Fall habe.

      Bin von einem Schweizer Spediteur beauftragt worden von D-91 Beilngries nach CH-11 Bussy Chardonnay zu fahren. Laut Auftrag 13.60 Planensattel erforderlich;

      LKW kommt auf 11 Uhr an der Ladestelle an, Ware nicht verfügbar. Steht im Aussenlager in D-86 Mohnheim.
      Mein Fahrer düst also noch Monheim. Dort angekommen stellt sich heraus, dass der Schweizer Spediteur einen falschen LKW bestellt hat, da Schlauchfilter mit 2,54m breite und 2,75m höhe verladen werden sollen.

      Schweizer Auftraggeber storniert den Auftrag und meldet sich seitdem nicht mehr zu diesem Thema; will weder Ausfallfracht noch die Mehrkilometer von Beilngries nach Monheim bezahlen

      Macht es da Sinn zu klagen ?

      Geht mir immerhin um 1.500 € und das Wochenende war durch. Durfte das Auto leer stehen lassen bis Montag, da im Umkreis von 200 km wirklich nichts zu finden war.

      Gerrichtsstand wär natürlich in der Schweiz, St. Margareten; Es handelt sich hierbei um einen "großen" Grazer Spediteur mit mehreren Niederlassungen auch in der Schweiz


      Bin über jede Hilfe und jeden Tip dankbar.


      Gruss

      Writz