Fracht im Hafen vergessen, wer ist haftbar zu machen?

    • Fracht im Hafen vergessen, wer ist haftbar zu machen?

      Hallo ans Forum,

      mir ist es eben passiert, daß mein Kfz aufgrund falscher Eingabe der Fahrgestellnummer eines Sachbearbeiters der Reederei, im Hafen von Antwerpen vergessen wurde. Man fand es schließlich und es ist mit dem nächsten Schiff unterwegs. Nun hat man mich beruhigt und man wollte es wieder gut machen. Es ist kaum gut zu machen, da ich sämtliche Flüge und Planungen umdisponieren muß. Zusätzliche Flüge sind zwingend erforderlich. Nachdem das Scchiff nun unterwegs ist schickt mir die Firma eine Rechnung vor der copy der BL, ohne Nachlass. Dreister geht es nicht mehr. Obwohl dieses Angebot wesentlich teuerer war musste ich es nehmen und meine Fristen zu wahren. Jetzt, nachdem ich an diese Firma gebunden bin, das Auto an Bord, muß ich bezahlen, da ich sonst die original BL nicht erhalte. Das ist der Gipfel der Unverschämtheit und grenzt an Erpressung. Man hat den Anschein erweckt mir Sonderkonditionen für die nächsten Frachten einzuräumen, mich bei Laune gehalten bis das Auto verladen war.
      Was bleibt mir anderes übrig als die volle Summe zu bezahlen und vor Gericht zu gehen?
      Hat irgend jemand einen Tip für mich?

      Schon einmal vielen Dank
      Grüssle von der schwäbschen Alb
      Uwe
    • gelöschter User 5 schrieb:

      Ich würde erstmal denen ihre AGB lesen und dann das HGB!

      Halte ich auch erstmal für das Richtige. Aber mal ne Frage Über mich: Ich verschiffe Autos von Deutschlad und USA nach Mombasa zum
      Weitertransport in den Südsudan. Ursprünglich zum Eigenbedarf
      mittlerweile regelmäßig, da es dort fast ausschließlich Rechtslenker im
      Rechtsverkehr gibt.

      Wie hast du das vorher gemacht? Solltest Dich doch dann in der materie auskennen oder?

      MfG
    • Na prima, im Impressum stehen 2§ die dahingehend überhaupt nichts aussagen. Also gehe ich davon aus, daß das HGB gilt. Mit der Reederei habe ich nichts am Hut, ich halte mich an den Agenten, egal wer es verbockt hat. Diese Unverschämtheit sucht Ihresgleichen. HGB Versäumnis ja, aber dann ist auch schon vorbei, § 431-433 glaube ich. Nein, ich brauche einen Spezialisten, da der Schaden unabsehbar ist und ich sie mit dem "so sorry" nicht davon kommen lassen will...
    • Moin,
      wo sitzt denn der Agent?
      Oder - wen hast Du beauftragt?
      Beispiel: Du beauftragst XY in zB München, Dein KFZ nach 123 zu verschiffen. XY nimmt den Auftrag an, holt Dein Kfz ab, verbringt es nach ANT und beauftragt Reederei AB mit dem Transport.

      Reederei AB verbockt den Transport in der von Dir beschriebenen Art und Weise.

      Mit AB hast Du aber nix zu tun, da Dein Vertragspartner XY ist.

      Vereinfacht: Gehst Du zum MediaMarkt und kaufst dort einen LG Fernseher, und dieser Fernseher ist bei Anlieferung bei Dir defekt, ist der MediaMarkt Dein Ansprechpartner und nicht LG. Denn mit MediaMarkt hast Du einen Kaufvertrag geschlossen.

      Wer ist also Dein "Vertragspartner"?

      Ich vergass: Dein Vertragspartner ist Erfüllungsgehilfe .... Und somit haftbar als wäre er der Hersteller selber...
    • An Bürostuhldreher, was heisst denn auskennen. jetzt kenne ich mich einigermassen aus. Aber so etwas ist mir noch nicht passiert. Ich habe meine Agenten und die machen die Arbeit. Die letzte Firma gibt es nicht mehr. Da ich mir bestimmte Schiffe aussuche, kam ich an diese neue, grosse und bekannte Firma. Sie haben mir das ursprüngliche Schiff zugesagt, Auto gekauft, extra noch Geld drauf gelegt und meine Termine gemacht. Dies mache ich nicht bei jedem Auto. Nein, ich muss auf dem Transitweg von Mombasa in Nairobi und Kampal ein paar Termine wahrnehmen. Alles geplatzt. Ja richtig, erst den Termin mit dem Schiff und dann das Auto gekauft....
    • "Es ist kaum gut zu machen, da ich sämtliche Flüge und Planungen umdisponieren muß. Zusätzliche Flüge sind zwingend erforderlich."

      Ich stelle es mir recht schwer vor diese Folgeschäden vor Gericht glaubhaft zu machen. Es schon schon fraglich, ob man berhaupt bei Transporten über Mombasa in den Südsudan und damit in eine Kriesenregion schlechthin mit Termindruck argumentieren kann. Wenn ich nach CMR Recht grenzberschreitend transportiere, dann hafte ich bei Verspätung bis max in Höhe des Transportpreises.