Folgender Fall! Kasko Extra

    • Folgender Fall! Kasko Extra

      Firma Hühnerauge stellt am WE einen Sattelzug ordnungsgemäß in einer Reparaturwerkstatt ab!

      Die Firma sollte eine Reparatur an der SZM machen!

      Am Sonntag 22 Uhr begibt sich der Fahrer zur Werkstatt um auf Tour zu gehen!

      Kaum 100 m gefahren verliert er den Auflieger und dieser knallt von hinten in das Fahrerhaus und es entsteht an SZM und Auflieger ein erheblicher Schaden!

      Welche Versicherung muss haften?

      Kasko Extra von TU oder die Haftpflicht von der Werkstatt?
    • austs schrieb:


      Was soll denn an der Sattelzugmaschine repariert werden ?

      der auflieger ist in die rückwand vom fahrerhaus eingeschlagen.

      also rückwand raus ziehen, seitenklappe vom staufach,luftfilterhuze, bügel wo die luft und elektr. dran ist. rückleuchte, seitenspoiler usw.

      auflieger, ein teil von der stirnwand, rechte eckstütze, plane, event. hubdach usw.

      geht schon weit in ein 5 stelligen betrag.
    • Ich dachte auch eigentlich eher an die Reparaturen vor dem Vorfall mit dem Auflieger.

      Wenn die Reparaturen ohne Auflieger gemacht wurden, dann auf jeden Fall die Kasko des Halters / Unternehmens. Der Fahrer hätte eine Abfahrtkontrolle machen müssen. Falls diese nicht gründlich erfolgt ist wäre das m.E. sogar schon grob fahrlässig.

      Wenn jedoch speziell die Sattelplatte bzw. die gesamte Haltevorrichtung zu reparieren gewesen wäre und die Ursache für den Schaden darin liegt, müsste die Werkstatt haften.

      Dann läge nämlich eine mangelhafte Arbeitsleistung vor.

      Soweit der Plan..... ob die Praxis das gleiche ergibt ?
      Frauen Komplimente machen, ist wie Topfschlagen im Minenfeld !!!

      Die Währung, die nach dem Euro kommt, sollte zum Gedenken an die Finanzkrise "Fiasko" heißen (Ein Fiasko hat 100 Debakel).
    • moritz0409 schrieb:

      Abfahrtskontrolle???? Kann sein die Haftpflicht vom Fahrer????




      kasko extra und vollkassko übernehmen den schaden und werden die haftplichtversicherung zur kasse bitten! GIBT KEINE HÖHERSTUFUNG BEI DER EXTRA UND AUFLIEGERVOLLKASKO!

      wenn fahrzeug ordnungsgemäß an die fachwerkstatt über geben wird, dann hat die fw das fahrzeug wieder ordnungsgemäß aus zu händigen!

      es hat nur einen pferdefuß!

      KASKO EXTRA UND VOLLKASSKO AUFLIEGER je 1000 SB!

      also rechtschutz einschalten und fw auf vollen schadensersatz verklagen. die fw wird dann seine haftplicht einschalten und dann muss das zerstückelt werden notfalls vor gericht.

      Sie werden ja eine haben, vorriger Besitzer hat schon mal 22.000 DM gelöhnt. Da war auch keine da!

      Getriebe in der Garantie abgedichtet und kein Öl auf gefüllt und nach genau 9 Monaten war das restliche Öl verdampft bis auf 3,5 Liter und die reichen nicht mehr zum kühlen!
    • austs schrieb:


      Dann läge nämlich eine mangelhafte Arbeitsleistung vor.


      Das Fahrzeug wird in dieser Werkstatt gewartet und den ist schon lange bekannt fas man die Sattelkupplung per Hand schließen muß, weil die Herren zu bequem waren die Sattelplatte zu warten!

      Was ihr nur immer mit Abfahrtskontrolle habt!

      Das Wort Abfahrtskontrolle kam doch erst durch die Trucker!! Gab es bei uns nicht zur Klasse 2, aber der Weg der Kraft und den auswendig, genau so die Luftdruckbremse deren Aufbau und Wirkung!

      Frage heute mal einer nach der Luftdruckbremse! :P :P :P :P
    • grimmteufel schrieb:

      Granitteufel schrieb:

      Was ihr nur immer mit Abfahrtskontrolle habt!

      Der Begriff "Abfahrtskontrolle" ist z.B. Bestandteil der IHK-Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer"



      Wusste ich nicht!!

      Aber Berufskraftfahrer, hm, das ist doch der Beruf der ganz am Ende kommt und 5 Jahre Volkschule reichen und da bin ich auch dafür für die Abfahrtskontrolle! Ausgenommen diese Fahrer die einen vernünftigen Beruf erlehrnt haben und vor 12-15 Jahren den BKF am WE gemacht haben!

      Noch zur Info 16 Riesen ist der Schaden und wenn ein Meister zu blöde ist auf zu satteln, dann weiß ich nicht!

      Die Sache ist geklärt ohne das einer die Sache in die Hand nimmt!

      Man muss nur mit der Einladung von nächstem Wochenende rum spielen!
    • stillermitleser schrieb:

      Granitteufel schrieb:



      Aber Berufskraftfahrer, hm, das ist doch der Beruf der ganz am Ende kommt und 5 Jahre Volkschule reichen und da bin ich auch dafür für die Abfahrtskontrolle! Ausgenommen diese Fahrer die einen vernünftigen Beruf erlehrnt haben und vor 12-15 Jahren den BKF am WE gemacht haben!

      Diesen Beruf übst du doch letztendlich aus oder nicht? ;)

      Jein!!

      Wir haben aber alle einen vernünftigen Beruf erlernt, deshalb habe ich auch geschreiben, dass manche den BKF am WE gemacht haben, dass so manche Krankheiten als Berufskrankheit anerkannt werden!

      Das ist ja das Problem, Bandscheiben! Ohne BKF hast du gelitten aber heute muß einer beide Hände schon verloren haben bis einer was bekommt!

      Heute einer gesehen, der machte alles mit einer Hand und links. Dann habe ich ein Kollege mal gefragt, ja der hat einen Unfall gehabt und die Hand ist so gut wie tot!