Florian Janßen, Zollkamp 2, 38122 Braunschweig - Diskussion über Insolvenz

    • Florian Janßen, Zollkamp 2, 38122 Braunschweig - Diskussion über Insolvenz

      Geschäfts-Nr.: 274 IN 17/13 b Am 04.04.2013 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Florian Janßen, geb. 1981, Zollkamp 2, 38122 Braunschweig, Inhaber der Firma Florian Janßen Spezial- und Schwertransporte Logisik e. K., Am Hauptgüterbahnhof 26, 38126 Braunschweig, Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jörg Trittermann, Lessingplatz 9, D 38100 Braunschweig, Tel.: (05 31) 1206875, Fax: (05 31) 1206880, E-Mail: insolvenz@trittermann.de.

      Die Gläubiger werden aufgefordert:

      a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) beim Insolvenzverwalter schriftlich (2-fach) und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 10.06.2013;

      b)dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

      Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Berichts- und Prüfungstermin: Mittwoch, 10.07.2013, 09:30 Uhr, E 01, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Freigabe einer eventuellen Tätigkeit des Schuldners), 66 Abs. 3 Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung ), 68 (Entscheidung über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses), 100 (Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Masse), 149 (Entscheidung über die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten oder über deren Anlage), 157 (Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens in Bezug auf Stilllegung oder Fortführung eines Unternehmens des Schuldners, Auftrag an Insolvenzverwalter, einen Insolvenzplan auszuarbeiten), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Handlungen des Insolvenzverwalters, 162 oder 163 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert), 207 (Einstellung mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung), 271 InsO (Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten.



      Der Schuldner hat einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.



      Hinweis: Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

      Mit diesem Verfahren werden die Verfahren 274 IN 497/12 b und auch 274 IN 499/12 b verbunden. Das Verfahren 274 IN 17/13 b führt.

      Amtsgericht Braunschweig, 04.04.2013 .


      Tut mir leid Florian, diesmal lösche ich nicht.
    • dachte ich mir schon, gab ja schonmal Andeutungen Anfang des Jahres in die Richtung

      Ich lese doch fleissig mit und manchmal gelingt es mir, dem Hermann geistig zu folgen :D

      nicht oft, aber immer öfter

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!