Ich möchte folgendes Problem zur Diskussion stellen und hoffe sehr, auf Klärung:
Ich muss in letzter Zeit häufiger vorgeladene und gesicherte Wechselbrücken aufnehmen, die mit einer Firmenplombe „verschlossen“ sind.
Im Gesetz steht aber, dass ich mich auch bei vorgeladenen Behältern von der ordnungsgemäßen Ladungssicherung überzeugen muss. Ich darf die Plombe aber nicht öffnen. Was soll ich tun? Was ist, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass die Ladung unzureichend oder gar nicht gesichert worden ist?
Bin ratlos.
Danke für die Hilfe
Ich muss in letzter Zeit häufiger vorgeladene und gesicherte Wechselbrücken aufnehmen, die mit einer Firmenplombe „verschlossen“ sind.
Im Gesetz steht aber, dass ich mich auch bei vorgeladenen Behältern von der ordnungsgemäßen Ladungssicherung überzeugen muss. Ich darf die Plombe aber nicht öffnen. Was soll ich tun? Was ist, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass die Ladung unzureichend oder gar nicht gesichert worden ist?
Bin ratlos.
Danke für die Hilfe