Firma zahlt den letzten Lohn nicht - was tun?

    • scs6862 schrieb:

      Moin,
      was steht bezüglich der Lohn-/Gehaltszahlungen im Arbeitsvertrag?
      Vorausgesetzt, es wurde monatliche Zahlung vereinbart, dann schuldet der AG dem AN den Lohn zum/am 1sten des Folgemonats. Hier gibt es auch keine Fristen, der AG ist sofort (!) im Verzug, wenn er nicht zum/am 1sten gezahlt hat.
      Ich empfehle den sofortigen Gang zum nächsten Fachanwalt für Arbeitsrecht (alten Vertrag mitnehmen). Dieser wird den Lohn per sofort einfordern, zuzüglich (!) seiner Kosten - kostet den "Kumpel" also nix -, zuzüglich Verzugszinsen. Sollten weitere Kosten entstanden sein, z.B. Dispo wegen Kontoüberziehung, weil kein Gehalt kam, diese auch auf die Rechnung setzen.


      Glaubst du!

      Wenn der AG sich quer legt, hat er Weihnachten noch keinen Cent!

      Auch die Gegenseite und der Gegenanwalt kennt so kleine Schweinereien!

      Fordern kann jeder!
      Bevor man Ratschläge erteilt sollte man sich belesen wenn man keine Ahnung hat!

      Gucks du!

      Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz hat man auch dann, wenn man den Prozess gewinnt, keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten (§ 12a Abs.1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz).

      Der Grund für diese Ausnahme liegt darin, dass Arbeitnehmer, die sich in in arbeitsgerichtlichen Prozessen meist auf der Klägerseite befinden, nicht mit dem Risiko belastet werden sollen, im Falle des Unterliegens die Kosten für den Anwalt des Arbeitgebers tragen zu müssen. Diese Entlastung ist sinnvoll, wenn Arbeitnehmer Rechtsschutz der Gewerkschaft in Anspruch nehmen können oder rechtsschutzversichert sind.

      Die Kehrseite dieser Medaille ist allerdings, dass Arbeitnehmer auch dann keinen Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten haben, wenn sie einen Prozess gewinnen. Wer zum Beispiel einen Lohnrückstand von 5.000,00 EUR durch einen Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht einklagen lässt, ist mit Anwaltskosten von 919,28 EUR belastet und hat auch im Falle des Obsiegens keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Kostenerstattung.

      Von daher stellt sich die Frage, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie sich in einem arbeitsgerichtlichen Prozeß vertreten lassen wollen.
    • Moin,

      Zitat:
      Bevor man Ratschläge erteilt sollte man sich belesen wenn man keine Ahnung hat!
      Zitat Ende!

      Lieber @Granitteufel, ich will mich hier nicht mit Dir streiten, ob Du - oder ich - oder wer auch immer, Ahnung hat. :thumbdown:
      Du darfst davon ausgehen, dass ich a. belesen bin und b. erfahren bin.
      Desweiteren darfst Du davon ausgehen, dass die Dame meines Vertrauens Rechtsanwältin ist und sie wiederum eine Freundin hat, die Fachanwältin ist.
      Auch kann ich Dir versichern, dass ich bislang keinen Pfenning für meinen Anwalt bezahlt habe - noch nicht einmal die Selbstbeteilung meiner Versicherung. Hat immer brav der EX-AG bezahlt, weil billiger als Gerichtskosten.
      Meine Aussage geht nur dahin, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen - der entscheidet - also weder Du noch ich - und sagt, was machbar ist!
      UND sollte es "danebengehen" kann es immer noch von der Steuer abgesetzt werden.
      Bevor Du nun diesbezüglich wieder "rumknütterst" - mein Vater ist bei einer OFD....

      Also, ein klein wenig Ahnung hab ich schon :)
    • Ob dein Vater Gott weis wo ist ändert nichts an der Sache!

      Wenn du Beratung oder Vorschläge machen willst dann halt dich an die Vorgaben vom Arbeitsgerichtsgesetz!

      Ich habe es nicht erfunden es ist eben mal da!


      Richtige Vorgehensweise,! Ist eine Rechtsschutz da? Wenn nicht beim Arbeitsgericht Armenrecht beantragen das wo möglich in kleinen Raten wieder zurück gezahlt wird wenn die Vermögenslage sich bessert!

      Dann zu einem Rechtsanwalt wenn dort das Geld genehmigt ist!


      http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gebuehren.html#tocitem4


      Auf einen Brief von deinem Rechtsanwalt würde ich nicht mal antworten ,Ablage P.

      Soll ich dir jetzt noch verlinken was da an Gerichtskosten ansteht, Pinatz! Mit diesen Gebühren kann oder können keine Arbeitsgerichte bezahlt werden. Letztendlich zahlen wir die die noch Steuer zahlen!

      Dein AG muss schon eine Memme gewesen sein der sich kein Rechtsschutz konnte leisten!

      Eins merken, ich habe aus der Sicht der AN Seite Arbeitsrecht in mehreren Lehrgängen gelernt, ist zwar schon lange her aber ein bisschen wissen wir noch!


      Und wenn ich merken würde das einer Armenrecht beantragt hat, wird glaube ich auch zur Verhandlung angesagt wäre der Streitwert sehr sehr hoch!

      Man kann als AG vieles fordern was von vorne herein nicht durch geht, aber der Streitwert erhöht sich!
    • gelöschter User 5 schrieb:

      Ob dein Vater Gott weis wo ist ändert nichts an der Sache!

      Wenn du Beratung oder Vorschläge machen willst dann halt dich an die Vorgaben vom Arbeitsgerichtsgesetz!

      Ich habe es nicht erfunden es ist eben mal da!


      Richtige Vorgehensweise,! Ist eine Rechtsschutz da? Wenn nicht beim Arbeitsgericht Armenrecht beantragen das wo möglich in kleinen Raten wieder zurück gezahlt wird wenn die Vermögenslage sich bessert!

      Dann zu einem Rechtsanwalt wenn dort das Geld genehmigt ist!


      hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gebuehren.html#tocitem4


      Auf einen Brief von deinem Rechtsanwalt würde ich nicht mal antworten ,Ablage P.

      Soll ich dir jetzt noch verlinken was da an Gerichtskosten ansteht, Pinatz! Mit diesen Gebühren kann oder können keine Arbeitsgerichte bezahlt werden. Letztendlich zahlen wir die die noch Steuer zahlen!

      Dein AG muss schon eine Memme gewesen sein der sich kein Rechtsschutz konnte leisten!

      Eins merken, ich habe aus der Sicht der AN Seite Arbeitsrecht in mehreren Lehrgängen gelernt, ist zwar schon lange her aber ein bisschen wissen wir noch!


      Und wenn ich merken würde das einer Armenrecht beantragt hat, wird glaube ich auch zur Verhandlung angesagt wäre der Streitwert sehr sehr hoch!

      Man kann als AG vieles fordern was von vorne herein nicht durch geht, aber der Streitwert erhöht sich!


      @gelöschter User 5:
      Ob mein Vater da ist, wo er ist - ist hinsichtlich wertvoller Informationen zum Steuerrecht sehr wohl von Interesse!
      Hinsichtlich des Gerichtsgesetzes - speziell der Anmerkungen zum Arbeitsgericht - gebe ich Dir Recht.
      Allerdings wird in der von Dir genannten Quelle darauf hingewiesen, zusammen mit einem versierten Anwalt Prozesshilfe-Kosten zu beantragen!
      Desweiteren führe ich keine "Beratung" durch, da dies gesetzlich nur auf einen bestimmten Personenkreis erlaubnismässig verteilt ist. Ich gebe lediglich meine Erfahrungen wieder.
      Bitte hüte diesbezüglich Deine Zunge, bevor Du mir hier öffentlich Verstoss gegen geltende Gesetze der BRD unterstellst.
      Was ich vergessen hatte zu erwähnen - MEIN Fehler -, war die Tatsache, dass ich mich immer aussergerichtlich geeinigt hatte. Daher die Erstattung meiner Anwaltskosten etc.
      Letztlich geht es hier um Informationen für den Fred-Eröffner.
      Du packst Deine Erfahrungen hier rein - ich die meinen.
      Entscheiden muss ein anderer, was er aus den Informationen macht, ob er zum Anwalt geht etc.
      Was Du meinst ist Dein Ding - und alles ist gut.
      Was ich meine ist mein Ding - und alles ist gut.

      Im übrigen würde ich es generell begrüssen, dass eine erfahrene Person, für die ich Dich einschätze, korrekte Termina benutzt.
      Es gibt kein "Armenrecht" in der BRD - es heisst "Prozesshilfe"!!! >Nur ein Beispiel...

      VG Volker
    • scs6862 schrieb:

      Es gibt kein "Armenrecht" in der BRD - es heisst "Prozesshilfe"!!! >Nur ein Beispiel...

      Neudeutsch hats du recht!

      Es gibt auch keine Sozialhilfe mehr sondern neudeutsch, Harz IV!

      Ich glaube über Sozialhilfe Empfänger wurde nie so viel gelästert wie über Harz IV.


      Zurück zu den Anwälten!

      Normal muss doch einer Tinte gesoffen haben wenn er einen Rechtsschutz hat und dem Anwalt Kohle zahlt!

      Im Arbeitsrecht gibt es keine Vorkosten! Muss eine Rechnung eingetríeben werden vor Gericht, dann muss der Gläubiger auch die Kosten übernehmen die aussergerichtlich schon angefallen sind, aber nur in Deutschland!

      Rechtschutz über nimmt die Kosten des Beklagten und die Gerichtskosten wenn sie nicht gedrittelt wurden.

      Wann gedrittelt wird müsste ich nach schauen, zu lange her um noch alles zu wissen!

      Bei uns gab es mal einen Arbeitsrichter in Ruhestand, der hat Vertretung für die Verbände gemacht, der kannte sich aus.