hää ?? labor du solltest evtl. nochmal in selbiges gehen, scheinbar haben se beim zusammenmixen was vergessen, kleiner tip liegt hinter beiden augen

Laboriosa schrieb:
Hallo ELVIS2007,
es währe schön wenn du deinen Ton mäßigen würdest.
Ich habe dich in keinster weise angegriffen oder sonst
etwas getan (oder geschrieben) welches die Art deines
Beitrages rechtfertigen würde.
Desweiteren hast du ja auch nicht geschieben was dich
an meinem Beitag stört. Vieleicht holst du dies nochmal
nach.
Gruß
Laboriosa
Blauer Teufel schrieb:
@elvis2007 was du wolla ha, pass uff:
ik gehe zu aldi, nehme bier, ik kaufe, ik mann= kaufmann.
ik drink bier, ik nix handel, ik nix registrire= nix handelregistrir![]()
![]()
![]()
"Einzelkaufleute und BGB-Gesellschaften müssen sich grundsätzlich nicht in das Handelsregister eintragen. Erreicht das Gewerbe jedoch einen Umfang, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, so entsteht ein eintragungspflichtiges Handelsgewerbe, § 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Bestimmung erfolgt unabhängig davon, welche gewerbliche Tätigkeit das Unternehmen im besonderen ausübt. Auch Unternehmen, die im wörtlichen Sinne nicht Güter oder Waren an- oder verkaufen, sind Kaufleute, also auch Industrie, Handwerker oder sonstige Dienstleister."
beantworten
Kollege erkläre mir erst mal die Unterschiede Istkaufman und Kannkaufman und zwischen einer GbR und einer oHG und einer KG, wir wollen mal klein anfangen!
Wenn es geht altes Recht und neues Recht!