FIATA Multi Modal Transport Bill of Lading

    • FIATA Multi Modal Transport Bill of Lading

      Hallo,

      Ich habe eine Frage zum FIATA FBL Dokument.

      Sagen wir ich habe eine Sendung, die im Vorlauf per Flugzeug und LKW und im Hauptlauf per Schiff transportiert wird. Für den Transport stelle ich ein FBL aus. Bedeutet dies, dass ich für die Frachtführer keinen Frachtbrief bzw. AWB oder Konnossoment erstellen muss?

      Ich hatte anfänglich verstanden, dass das FBL kein Transportdokument ist, sondern nur ein Warenwertpapier ?(

      Frohe Ostern

      P.S.
      Scania R620 und Michaelsen vielen Dank für Ihre Antworten Sie haben mir sehr geholfen. :)
    • RE: FIATA Multi Modal Transport Bill of Lading

      Hallo Sleepy

      Hier einige Infos von denen ich hoffe das Sie Dir weiterhelfen.

      Teil 1

      FIATA Abkürzung für frz.: Fédération International des Associations des Transporteurs et Assimilés

      Das FBL (FIATA Bill of Lading = Internationaler Frachtbrief) ist im grenzüberschreitenden Güterverkehr ein häufig eingesetztes Dokument. Es wird insbesondere häufig im Iranverkehr eingesetzt.

      FIATA - Spediteurdokumente: FCR, FCT, FBL, FWR
      Schon vor mehr als 30 Jahren war man im Spediteur-Gewerbe der Ansicht, dass die Speditionen eigene Spediteurdokumente haben müssen. Aus diesem Grunde hat die FIATA im Jahre
      1955 das FIATA FCR - Forwarders Certificate of Receipt (grün)
      1959 das FIATA FCT - Forwarders Certificate of Transport (gelb)
      1970 das FBL - FIATA Negotiable Combined Transport Bill of Lading (blau)
      1975 das FWR - FIATA Warehouse Receipt (orange)
      als einheitliche Standard-Dokumente, jeweils in einer bestimmten Kennfarbe geschaffen.
      In der Zwischenzeit haben die meisten unserer Mitglieder eines, zwei oder sämtliche FIATA Dokumente in ihren Ländern eingeführt. Millionen von Exemplaren des FIATA FCR, FIATA FCT, FBL und FWR wurden gedruckt. Bis heute ist uns keine einzige gerichtliche Auseinandersetzung bekannt. Dies ist der beste Beweis für die Kompetenz und Integrität der Spediteure die diese Dokumente ausgestellt haben. Ausserdem wurden das FIATA FCR, FIATA FCT und das FBL 1975 von der Internationalen Handelskammer in ihrem Dok. 470/251 offiziell anerkannt.
      Die FIATA Dokumente haben einen ausgezeichneten Ruf und sind in der ganzen Welt als Traditions- und Vertrauensdokumente anerkannt. Sie haben in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, den internationalen Warenaustausch zu erleichtern und werden auch in Zukunft wertvolle Instrumente im Dienste des Welthandels sein.
      Allgemeine Bestimmungen
      1. Die Dokumente dürfen nur von den Mitgliedsorganisationen der FIATA herausgegeben werden.
      2. Diese nationalen Spediteur-Organisationen besorgen den Druck in der deutschen, englischen und französischen Sprache. In Übereinstimmung mit dem offiziellen Muster (Specimen) kann, was Text und Aufmachung anbetrifft, zusätzlich zu einer der drei FIATA-Sprachen ein Text in der eigenen Landessprache verwendet werden. Die Mitgliedsorganisationen machen ihre Ausgabe durch Aufdruck der Buchstaben kenntlich, welche bei den internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen benutzt werden z.B.:
      ÖSTERREICH A
      BELGIEN B
      SCHWEIZ CH
      3. Für das FIATA FCR und das FIATA FCT ist die fortlaufende Nummerierung vorgesehen. Für das FBL und das FWR ist die Nummerierung nicht erforderlich, kann aber in Ländern wo sie zweckmässig erscheint, vorgenommen werden.
      4. Vor der Herausgabe von FIATA Dokumenten durch einen Mitgliedsverband müssen dem FIATA Sekretariat Probeabzüge zur Genehmigung vorgelegt werden.
      5. FIATA-Dokumente werden von den nationalen Organisationen, die der FIATA angeschlossen sind, an ihre Mitgliedsfirmen, mit den entsprechenden offiziellen und detaillierten Erläuterungen für den Gebrauch des Dokuments, ausgegeben. Zur Kontrolle der herausgegebenen Dokumente führt der nationale Verband ein Register der Mitgliedsfirmen, welche Kopien der Dokumente erhalten haben, mit Angabe der Seriennummern.
      6. FIATA hat das Urheberrecht für das FIATA FCR, FIATA FCT, FBL und das FWR. Der Nachdruck oder die unmittelbare Drucklegung in jeder Form durch einzelne Firmen ist verboten.

      FIATA FCR Forwarders Certificate of Receipt (Spediteur-Übernahmebescheinigung)
      Das Forwarders Certificate of Receipt wurde von der FIATA für den Gebrauch durch internationale Spediteure geschaffen, welche im Rahmen der FIATA organisiert sind. Das FIATA FCR Dokument gibt dem Spediteur die Möglichkeit,
      dem Absender ein spediteureigenes Empfangsdokument auszuhändigen. Das FCR kann sofort nach Übernahme der Ware durch den Spediteur dem Absender ausgehändigt werden. Mit der Ausstellung des FIATA FCR bestätigt der Spediteur, dass er eine ganz bestimmt umschriebene Sendung mit dem unwiderruflichen Auftrag übernommen hat, diese an den im Dokument genannten Empfänger zu senden oder zu dessen Verfügung zu halten. Dieser Auftrag kann nur annulliert werden, wenn das Original des FIATA FCR dem Spediteur, der das Dokument ausgestellt hat, zurückgegeben wird, und auch nur dann, wenn der Spediteur noch in der Lage ist, die Annullierung oder Umdisposition zu erfüllen.
      Das FIATA FCR wird in erster Linie dann zur Anwendung kommen, wenn der Lieferant (Verkäufer) eine Ware ab Werk verkauft und den Nachweis der Erfüllung seiner Verkäuferverpflichtung dem Käufer gegenüber durch Vorlage eines FIATA FCR führen will. Im Akkreditivverkehr wird unter solchen Bedingungen der Verkäufer durch Vorlage des vom Spediteur ausgestellten FIATA FCR den vom Käufer bereitgestellten Kaufpreis einlösen können.
      Der Verkäufer kann nicht mehr über die dem Spediteur übergebenen Waren verfügen, wenn das FIATA FCR-Dokument dem Käufer übergeben worden ist.
      Das FIATA FCR ist nicht begehbar, da die Auslieferung des Gutes an den Empfänger nicht von der Vorlage dieses Dokumentes abhängig ist. Es wird nur ein Original ausgestellt. Werden darüber hinaus Kopien benötigt, so sind dafür vorgedruckte Formulare mit dem Aufdruck "Copy not negotiable" zu verwenden.
      Bei der Ausstellung des FIATA FCR muss sich der Spediteur vergewissern, dass:
      a) er (oder seine Beauftragten (Zweigniederlassung, Zwischenspediteur) die bezeichnete Sendung übernommen hat und ihm das alleinige Verfügungsrecht über die bezeichnete Sendung zusteht;
      b) die Sendung sich in äusserlich gutem Zustand befindet;
      c) die Angaben auf dem Dokument mit dem erteilten Auftrag übereinstimmen;
      d) bei der Weitergabe der Frachtpapiere (B/L etc.) diese nicht im Widerspruch zu den im FIATA FCR Dokument übernommenen Verpflichtungen stehen.
      Das FIATA FCR weist auf der Rückseite die allgemeinen Spediteurbedingungen des jeweiligen Landes auf und kann nur von Spediteuren, die diese für ihre Geschäfte zu Grunde legen, ausgestellt werden. Auf Wunsch ist der Eindruck der Firmenbezeichnung in die Kopfseite des Dokumentes möglich. Der Nachdruck, sowie die unmittelbare Drucklegung durch einzelne Finnen ist unzulässig.
      Die Ausstellung dieser Dokumente ist mit grösster Sorgfalt vorzunehmen. Die Erstellung dieser Dokumente erfordert eine genaue Überprüfung des Speditionsvorganges. Für diese zusätzliche Arbeit ist die Erhebung einer Gebühr (durch den ausstellenden Spediteur) berechtigt und geboten.

      FIATA FCT Forwarders Certificate of Transport (Spediteur-Transportbescheinigung)
      Das Forwarders Certificate of Transport wurde von der FIATA für den Gebrauch durch internationale Spediteure geschaffen, welche im Rahmen der FIATA organisiert sind.
      Mit der Ausgabe des FIATA FCT Dokumentes übernimmt der Spediteur gegenüber dem Absender die Verpflichtung, das Gut am Bestimmungsort von einem durch ihn bestellten Empfangsspediteur herauszugeben.
      Das FIATA FCT kann sofort nach Übernahme des Gutes zum Versand durch den Spediteur dem Absender ausgehändigt werden.
      Mit der Ausstellung des FIATA FCT bestätigt der Spediteur, dass er eine ganz bestimmt umschriebene Sendung zum Versand übernommen hat, zur Auslieferung in Übereinstimmung mit den Instruktionen des Absenders, wie im Dokument angegeben.
      Der Versand-Spediteur ist verantwortlich für die Auslieferung der Ware, durch den von ihm gewählten Empfangsspediteur am Bestimmungsort an den Inhaber des Dokumentes gemäss den auf der Rückseite des FIATA FCT angegebenen Bedingungen.
      Das FIATA FCT hat eine sogenannte Sperrfunktion. Der Versandspediteur verpflichtet sich als Drittperson nur zur Verladung und zur Auslieferung gegen Vorlage des FIATA FCT Dokumentes.
      Das FIATA FCT wird demnach in solchen Fällen von Bedeutung sein, in denen das Transportrisiko bis zur Auslieferung an den Empfänger beim Verkäufer liegt. Der Verkäufer kann FIATA FCT über seine Bank zur Einlösung des Kaufpreises präsentieren - "Kassa gegen Dokumente".
      Das FCT ist begebbar (negotiable), wenn es an Order gestellt ist (siehe auch IHK Dok. 470/251 Art. 24).
      Das FIATA FCT ist negotiable, da die Auslieferung nur gegen Vorlage des rechtsgültig indossierten Originaldokumentes erfolgt.
      Bei der Ausstellung des FIATA FCT muss sich der Spediteur vergewissern dass:
      a) er (oder einer seiner Beauftragten (Zweigniederlassung, Zwischenspediteur), die bezeichnete Sendung durch ihn übernommen hat und ihm das alleinige Verfügungsrecht über die bezeichnete Sendung zusteht;
      b) die Sendung sich in äusserlich gutem Zustand befindet;
      c) die Angaben auf dem Dokument mit dem erteilten Auftrag übereinstimmen; d) bei der Weitergabe der Frachtpapiere (B/L etc.) diese nicht im Widerspruch zu den im FIATA FCT Dokument übernommenen Verpflichtungen stehen;
      e) die Frage der Versicherung geklärt ist; f) es ausdrücklich angeführt ist, ob ein oder mehrere Originale ausgestellt werden.
      Es wird empfohlen, das FIATA FCT mit der Post nur per EINSCHREIBEN zu versenden.
      Das FIATA FCT weist auf der Rückseite die allgemeinen Spediteurbedingungen des jeweiligen Landes auf und kann nur von Spediteuren, die diese für ihre Geschäfte zu Grunde legen, ausgestellt werden. Auf Wunsch ist der Eindruck der Firmenbezeichnung in die Kopfseite des Dokumentes möglich. Der Nachdruck, sowie die unmittelbare Drucklegung durch einzelne Firmen ist unzulässig.
      Die Ausstellung dieser Dokumente ist mit grösster Sorgfalt vorzunehmen. Die Erstellung dieser Dokumente erfordert eine genaue Überprüfung des Speditionsvorganges. Für diese zusätzliche Arbeit ist die Erhebung einer Gebühr (durch den ausstellenden Spediteur) berechtigt und geboten

      Im nächsten Beitrag folgt Teil 2
    • RE: FIATA Multi Modal Transport Bill of Lading

      Für Sleepy hier Teil 2


      FBL - Negotiable FIATA Combined Transport Bill of Lading
      Das FBL ist ein Durchkonossement für den kombinierten Transport, eingeführt durch die FIATA für den internationalen Spediteur, der die Funktion eines Combined Transport Operator (CTO/MTO) ausübt.
      Es handelt sich (wenn nicht mit dem Aufdruck "non negotiable" versehen) um ein begebbares (negotiable) Dokument, welches von der Internationalen Handelskammer (IHK) in Paris gutgeheissen wurde, nachdem festgestellt wurde, dass die Bedingungen und Klauseln des FBL mit denen, durch die IHK in ihrer Broschüre N. 298 "Einheitliche Vorschriften für ein Dokument des kombinierten Transports" publizierten, übereinstimmen. Deshalb trägt das FBL neben dem Emblem des nationalen Spediteurverbandes auch das Symbol der IHK.
      Der neue Artikel 25 d in den überarbeiteten "Einheitliche Bestimmungen und Usanzen für Dokumentarkredite", welche am 1. Oktober 1984 in Kraft gesetzt wurden, heisst wie folgt:
      "Sofern im Akkreditiv nicht anderweitig erwähnt, werden Banken ein durch einen Spediteur ausgestelltes Transportdokument zurückweisen, sofern es nicht das von der Internationalen Handelskammergenehmigte FIATA Combined Transport Bill of Lading ist oder anderweitig darauf hinweist, dass es durch einen Spediteur ausgestellt wurde, der als Beförderer oder als Agent eines namentlich erwähnten Beförderers handelt. "
      Der Spediteur als Combined Transport Operator (CTO/MTO) trägt bei der Ausstellung des FBL die Verantwortung für die Güter und die Durchführung des Transportes. Der Spediteur übernimmt nicht nur die Verantwortung für die Herausgabe des Gutes am Bestimmungsort, sondern auch für die von ihm zur Durchführung des gesamten Transportes eingesetzten Frachtführer und Drittbeteiligte.
      Der Aussteller übernimmt die Haftung in Höhe von 2 SZR per Kilogramm Bruttogewicht für verlorengegangenes oder beschädigtes Gut (Artikel 8.3 der Bedingungen). Wenn bewiesen werden kann, wo der Schaden eingetreten ist, richtet sich seine Haftung nach derjenigen, die für die Art des Transportes gilt, bei welcher der Schaden entstanden ist (Artikel 6.B der Bedingungen).
      Bei der Ausstellung des FBL muss sich der Spediteur vergewissern, dass:
      a) er (oder seine Beauftragten (Zweigniederlassung, Zwischenspediteur) die i
      bezeichnete Sendung übernommen hat und ihm das alleinige Verfügungsrecht über die bezeichnete Sendung zusteht; b) die Sendung sich in äusserlich gutem Zustand befindet; c) die Angaben auf dem Dokument mit dem erteilten Auftrag übereinstimmen; d) die Frage der Versicherung geklärt ist; e) es ausdrücklich angeführt ist, ob ein oder mehrere Originale ausgestellt wer den.
      Es wird nachdrücklich empfohlen, dass der betreffende Spediteur seine aus den Bedingungen des FBL resultierende Haftung durch eine Versicherung deckt. Bei der Registrierung ist anzugeben, ob eine Versicherung gedeckt ist

      Konnossement, Schiffsfrachtbrief
      engl. Bill of Lading, Bill of Loading (B/L, BL), frz. connaissement
      Beim Konnossement handelt es sich um ein vom Verfrachter ausgestelltes Traditionspapier im Seeschifftransport (Seekonnossement) und Binnenschifftransport (Flusskonnossement bzw. Ladeschein), das die Rechtsbeziehung zwischen dem Verlader, dem Verfrachter und dem Empfänger der beförderten Ware regelt. Es kann eine Bestätigung des Verfrachters über die Übernahme der Waren zur Verschiffung (Empfangs- / Übernahme-Konnossement, Received for Shipment B/L) oder eine Bestätigung über die Verbringung der Waren an Bord (Bord-/Verlade-Konnossement, On Board B/L, Shipped on Board B/L) sein. Darüber hinaus beinhaltet es die Verpflichtung des Verfrachters, die Waren zum Bestimmungshafen zu befördern und gegen Rückgabe des Konnossements an den legitimierten Inhaber des Konnossements auszuliefern.

      Hinsichtlich der Übertragung wird unterschieden in:

      Order-Konnossement (order B/L): Es wird auf den namentlich genannten Empfänger oder "an Order" ausgestellt. Eine Übertragung auf Dritte ist durch Indossament möglich. Das Order-Konnossement wird verwendet, wenn die Ware z. B. während des Transportes weiterverkauft wird.

      Namens- / Rekta-Konnossement (straight B/L): Das Papier lautet auf den Namen des Empfängers ohne jeden Zusatz, so dass nur dieser die Herausgabe der Ware verlangen kann. Die Übergabe auf einen Dritten ist nur durch eine Abtretungserklärung (Zession) möglich.

      Inhaber-Konnossement (bearer B/L): Eher unübliche Form der Übertragung, bei der der Empfänger nicht genannt wird. Der Eigentumserwerb (die Übertragung der Ware) erfolgt durch Einigung und Übergabe.

      Vermerke über äußerlich erkennbare Mängel einer Ware oder seiner Verpackung machen das Konnossement "unrein" (foul B/L). Als Erfüllungsnachweis für Außenhandelsgeschäfte (Incoterms) und als zahlungsauslösendes Dokument im Akkreditivgeschäft sind nur "reine" Konnossemente (clean B/L) zugelassen.

      Der Inhalt des Konnossements ist in § 643 HGB geregelt.


      Viel Spaß dabei.
      Gruß
      Michaelsen