Feuerwerk - Transport im Nachlauf - Genehmigungen??

    • Feuerwerk - Transport im Nachlauf - Genehmigungen??

      Hallo zusammen,

      ich habe eine FCL Sendung aus China nach Hamburg mit 1.4G Feuerwerk. Wir haben fuer den Seetransport natuerlich ein MSDS aber jetzt haben wir ein Problem mit dem Nachlauf, da folgende Unterlagen von uns gestellt werden mussen und ich ehrlich gesagt ein bisschen uberfordert bin. Jede Hilfe willkommen um was genau es sich handelt oder wie und von wem wir dies bekommen!

      Transportklassifizierungen, BAM-Bescheinigungen, etc. (weiteres?)
      Erstellung der Sofortmaßnahmen an die Wasserschutzpolizei?

      Gibt es bei Verzollung und Containerfreistellung etwas besonderes zu beachten bei Feuerwerk?

      Was sind sonst noch Besonderheiten die ich beachten muss?

      Einen Trucker haben wir schon.

      Vielen Dank!!

      Markus
    • Der Klassifizierung muss zugestimmt werden seitens der BAM, extrem lahmer Laden...., oder eine andere europäische Stelle. Wir haben immer in Polen die Zustimmung eingeholt, ist legal und geht binnen kurzer zeit... bei der BAM haben wir schon mal 6 Wochen gewartet.

      Stimmen die 1.4G? Bei uns haben die Chinesen auch 1.3 und besser als 1.4G klassifiziert da es dort für die einfacher ist...... die Probleme bekommst Du erst hier!

      Sprich frühzeitig mit der WSP! Sind bei mir immer nett und hilfsbereit gewesen, sollte eine Beschau durchgeführt werden hoffe ich für Dich das auch das drin ist was in den Listen steht.... wir haben auch mal Karton mit der Aufschrift MAGNUM gefunden... wurden später als 1.2 klassifiziert. Wenn die Endbestimmung D ist sollte das aber nicht so kommen, die damaligen Feuerwerkskörper gingen weit in den Osten.
    • Hallo,

      für mich stellt sich die Frage ob die BAM jetzt bei jeder Sendung zustimmen muss. oder kommt das auf den Shipper oder Empfänger an?
      Und wenn die Ware doch als 1.4 (oder wir sollen auch 1.3 bekommen) klassifiziert ist von den Chinesen, warum müssen wir das dann hier nochmal machen?
      Das heisst ich muss jetzt wenn der container auf See ist mit dem MSDS und dem BL zur BAM und dort eine Klassifizierung für diesen speziellen container beantragen?

      Danke!
    • Wenn ich mich richtig erinnere war es eine Zustimmung zur Klassifizierung, soll heissen der Chinese liefert 1.4, und das wird es meistens sein, so muss hier von einer europäischen Behörde bestätigt werden das es auch nach europäischen Maßstäben der Klassifizierungsgruppe angehört.

      Die wissen hier auch das der Chinese an sich auch an Atombomben 1.4 rankleben würde.
      Sollte die BAM feststellen das der Container auch 1.3 enthält wird es anstrengend und teurer.
      Der Container muss also nachgelabelt werden was Kosten und Nervenverlust verursacht.
      Bedenke bitte auch das deutsches Recht bereits ab Einfahrt in die Hoheitsgewässer gilt. Ich kann Dir nur raten frühzeitig mit der WSP zu sprechen und alle Dokumente so früh wie möglich dort vorlegen Zwecks Prüfung.

      Bedenke auch das ich Durchgangsgut hatte, wenn es bereits von der BAM klassifiziert wurde mag es wesentlich einfacher sein.
    • ... in der Regel handelt es sich bei der Klassifizierung um eine vorläufige Einstufung für den Transport - irgendwie muss das Gut ja benannt werden.

      Und ob diese Einstufung tatsächlich den Prüfungen der BAM standhält, kann schließlich erst überprüft werden wenn das Material hier ist.

      ... einer der Gründe warum einige Reedereien das Zeug nicht mehr fahren - blöd wenn auf der Fahrt schon mal ein Container hoch geht.
    • Lenkzeit schrieb:

      Der Klassifizierung muss zugestimmt werden seitens der BAM, extrem lahmer Laden...., oder eine andere europäische Stelle. Wir haben immer in Polen die Zustimmung eingeholt, ist legal und geht binnen kurzer zeit... bei der BAM haben wir schon mal 6 Wochen gewartet.

      Stimmen die 1.4G? Bei uns haben die Chinesen auch 1.3 und besser als 1.4G klassifiziert da es dort für die einfacher ist...... die Probleme bekommst Du erst hier!

      Sprich frühzeitig mit der WSP! Sind bei mir immer nett und hilfsbereit gewesen, sollte eine Beschau durchgeführt werden hoffe ich für Dich das auch das drin ist was in den Listen steht.... wir haben auch mal Karton mit der Aufschrift MAGNUM gefunden... wurden später als 1.2 klassifiziert. Wenn die Endbestimmung D ist sollte das aber nicht so kommen, die damaligen Feuerwerkskörper gingen weit in den Osten.


      ... das sieht aber wohl nicht jede Behördenstelle so. Ich kenne einen Holländer der hat seine Produkte von einem niederländischen "notified body" absegnen lassen, und die BAM hat gesagt geht garnicht. Der Holländer ist zwar wie Du der Ansicht das die BAM die Zertifizierung einer anderen europäischen Stelle anerkennen muss, nur durchgekommen ist er damit bislang nicht.
    • Kann mir denn jemand sagen welche Dokumente ich genau benoetige bei der BAM?

      Wenn ich jetzt mit Packliste, Handelsrechnung und MSDS zur BAM laufe und auch noch zur WSP und denen das vorlege, wann werden die dann der Klassifizierung zustimmen?
      Muessen die das Cargo auf jeden Fall sichten?
      Weil dann wuerde man ja auf den Container warten muessen, den aufmachen, dann nochmal 6 Wochen warten?

      Daeumling schreibt "... in der Regel handelt es sich bei der Klassifizierung um eine vorläufige Einstufung für den Transport - irgendwie muss das Gut ja benannt werden.
      Und ob diese Einstufung tatsächlich den Prüfungen der BAM standhält, kann schließlich erst überprüft werden wenn das Material hier ist."

      --> das heisst ich muss tatsaechlich jeden Container und Cargo pruefen lassen? Auch wenn es 100Container werden von einem Shipper an denselben Empfaenger?

      Ich werde BAM und WSP nachher mal kontaktieren aber wenn jemand noch Erfahrungen hat wuerde ich sehr sehr gerne noch mehr hoeren.

      Danke an alle
    • Die WSP MUSS nicht die Ware sichten, Sie DARF es aber!

      Soll heissen wenn die WSP Dich im Rahmen der Stichprobe sichten möchte musst Du es ermöglichen, Kosten musst Du tragen.
      Kommt dabei etwas zum Tageslicht was nicht in der Liste steht so kannst Du damit rechnen das es bei den nächsten Boxen es vermehrt zu Kontrollen kommen kann da ja ein Anfangsverdacht vorliegt sofern Shipper/Empfänger wieder auftauchen.

      Bei der Ware verstehen die Jungs zu Recht kein Spaß.
      DAS KANN PASSIEREN

      So wie ich Deine Beträge lese hast Du noch nicht it der WSP gesprochen.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lenkzeit ()

    • Das ganze ist nur etwas aufwendig und bedarf guter Planung sowie guter Kommunikation zwischen den Beteiligten.
      Genau am letzten Punkt scheitert es oft, da fordert die WSP dann Dokumente die man nicht besorgt hat und der Container bleibt stehen. Lagergeld/Demurrage/Detention sind dann schnell richtig teuer.

      RUF BEI DER WSP AN UND KLÄR DAS!!!

      Wenn die ersten Kisten gelaufen sind hat man ein Gefühl dafür wie der Hase läuft.

      Aus Erfahrung kann ich sagen das es ab Klasse 1.2 und 1.1 richtig ab geht, das darf kein Lager in HH lagern. Das merkst Du gut daran das der Lagerhalter alle 5 Minuten aruft was nun mit der Ware passieren soll. Wir haben sowas mal gehabt und das wurde dann für viel Geld in Ostdeutschland gelagert, altes NVA Mun-Depot... die durften 100t 1.1 lagern.... da wohnt dann aber auch im Umkreis von Kilometern niemand.