GEO-NORD schrieb:
Zur Information:
Im Spotmarkt haben wir ein generelles Zahlungsziel von 60 Tagen, bieten jedoch auch in jedem Transportauftrag 45 und 30 Tage an, jeweils mit einem Skontoabzug. Es kann dann jeder selbst entscheiden, was er ankreuzt. Fakt ist, dass wir dann auch zuverlässig und pünktlich innerhalb des vereinbarten Ziels zahlen.
Dann machen wir doch mal den Faktencheck : Ich habe gerade erst heute morgen im Stenzelring eine Rg. vom 31.05.2012 angemahnt und zur Auskunft bekommen, das diese morgen (am 09.08.2012) bezahlt werden würde. Geldeingang wird somit nicht vor dem 10.08.2012 erfolgen. In der Schule lernt man, das die Zahlschuld eine Bringschuld ist, d.h. zur Einhaltung des ZZ zählt nicht, wann der Scheck in der Post lag oder wann die Überweisung getätigt wurde, sondern einzig und allein die Wertstellung auf dem Empfängerkonto. Das sollten Sie vll. mal an Hamburg weiterleiten. Ich halte Ihnen zu Gute, das die Rechnungen immer bezahlt wurden, aber unter pünktlich verstehe ich nicht, das ich nach Verstreichen der 60 Tage ZZ noch mahnen muß. Ich würde also nichts versprechen, was ich dann nicht halten kann.
Bezüglich einem Skontoabzug bei 45 Tagen ZZ fehlen mir gerade die Worte. Das wird der Erleuchtete dieses Forums sicherlich noch ausreichend thematisieren.
mfg aus dem schönen Gera an der weißen Elster
Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!