Original von Ribs
ART. 2 ZUSÄTZLICHE FAHRVERBOTE
a) in den Sommermonaten
Fahrverbot für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 t, ausgenommen Sonderfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge
Gebiet
gesamtes Straßen- und Autobahnnetz
Zeitraum
an den Samstagen 10., 17., 24. und 31. Juli und 7. August 2010 von 7.00 bis 19.00 Uhr, anschließend sonntags von 0.00 bis 22.00 Uhr. (Bitte beachten Sie, dass an diesen Samstagen von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr kein Fahrverbot besteht.)
Ist das jetzt für unsere Französischen Nachbarn ? , ich bin mir da auch immer nicht so ganz sicher , wie es dort läuft

