
Zum nachlesen:
bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel…it.html?linkToOverview=js
bmvbs.de/cae/servlet/contentbl…englisch-franzoesisch.pdf
ZITAT:
Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind.
Unter das Verbot fallen folgende Fahrzeuge:
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger.
Verbotszeiten:
Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7.00 - 20.00 Uhr.
Verbotsstrecken:
siehe unten
Sonn- und Feiertagsfahrverbot:
Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 - 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Lkw-Fahrverbot (Paragraf 30 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung) gilt unverändert.
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen:
Ausnahmegenehmigungen erteilen in begründeten Fällen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer. Für aus den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland einfahrende Lkw ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Grenzübergang liegt, über den deutsches Hoheitsgebiet erreicht wird.
Generelle Freistellungen:
Das Verbot gilt nicht für
kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger.
kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
Beförderungen von
frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
leicht verderblichem Obst und Gemüse,
Leerfahrten, die in Zusammenhang mit oben genannten Fahrten stehen.
Für alle geladenen Güter sind die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Das Verbot gilt für folgende Autobahnstrecken (in beiden Fahrtrichtungen):
Lfd. Nr. Autobahn Streckenbeschreibung
1 A 1 von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg
2 A 2 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
3 A 3 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg
4 A 4/E 40 von der Anschlussstelle Erfurt-Vieselbach bis zur Anschlussstelle Hermsdorf-Ost
5 A 5 von Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg
6 A 6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
7 A 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen
8 A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing und
von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
9 A 9/E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
10 A 10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und
der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder
11 A 45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
12 A 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
13 A 81 von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle Gärtringen
14 A 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und
von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
15 A 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
16 A 99 von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West,
Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
17 A 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal
18 A 831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
19 A 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
20 A 995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd
Lfd. Nr. Bundesstraße Streckenbeschreibung
1 B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96
2 B 96/E 251 Neubrandenburger Ring bis Berlin
ZITAT ende

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Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
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