Feiertag am Betriebssitz

    • Feiertag am Betriebssitz

      Hallo Leute,

      Morgen, am 04.06.15 ist ja wieder einmal ein nicht Bundeseinheitlicher Feiertag.
      Bisher war es uns möglich, diese Tage als Feiertag einzuhalten, doch gerade hat sich bei einem/r Fahrzeug/Ladung ergeben, dass die Ware zurück zum Absender soll, Liefertermin 04.06. in HH.
      Unter folgenden Umständen wäre dies für uns umsetzbar:

      1. Zu Feiertagsbeginn wären wir raus aus den Bundesländern, in denen Feiertag ist
      2. Wir müssten dann am Feiertag (Betriebssitz) durch andere Bundesländer ohne Feiertag fahren, in denen entladen und auch wieder laden.
      3. Ein Disponent wäre quasi auch auf Bereitschaft.

      Nun zu meiner Frage :?: :
      Gibt es für solche Fälle inzwischen eine Ausnahmegenehmigung oder gilt immer noch grundsätzlich: Feiertag Betriebssitz ist Feiertag?
      Wie ist Eure Vorgehensweise in solchen Fällen?
      Augen zu und durch? X/
      Wo kein Kläger, da kein Richter? :evil:
      Bin eigentlich für eine korrekte Vorgehensweise und würde ungern letztere beiden Varianten anwenden. :saint:



      Gruß ich
    • ööhm...

      so ganz verstehe ich jetzt die Frage nicht!?

      Feirtag ist Feiertag, ja sicher, aber warum sollte denn der LKW nicht in den Bundesländern rumfahren wo kein Feiertag ist??

      Ein Disponent sollte doch immer bereitschaft haben, oder?

      Die einzige Frage die man sich stellen kann, ist ob der Fahrer evtl. mehr Spesen bekommt, weil er ja (streng genommen) an einem Feiertag arbeitet!!
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Praktiker schrieb:

      Hallo Leute,

      Morgen, am 04.06.15 ist ja wieder einmal ein nicht Bundeseinheitlicher Feiertag.
      Bisher war es uns möglich, diese Tage als Feiertag einzuhalten, doch gerade hat sich bei einem/r Fahrzeug/Ladung ergeben, dass die Ware zurück zum Absender soll, Liefertermin 04.06. in HH.
      Unter folgenden Umständen wäre dies für uns umsetzbar:

      1. Zu Feiertagsbeginn wären wir raus aus den Bundesländern, in denen Feiertag ist
      2. Wir müssten dann am Feiertag (Betriebssitz) durch andere Bundesländer ohne Feiertag fahren, in denen entladen und auch wieder laden.
      3. Ein Disponent wäre quasi auch auf Bereitschaft.

      Nun zu meiner Frage :?: :
      Gibt es für solche Fälle inzwischen eine Ausnahmegenehmigung oder gilt immer noch grundsätzlich: Feiertag Betriebssitz ist Feiertag?
      Wie ist Eure Vorgehensweise in solchen Fällen?
      Augen zu und durch? X/
      Wo kein Kläger, da kein Richter? :evil:
      Bin eigentlich für eine korrekte Vorgehensweise und würde ungern letztere beiden Varianten anwenden. :saint:



      Gruß ich
      1. richtig
      2. ja und ? wo ist das Problem ?
      3. das kann man ja erwarten wenn Fahrzeuge am rollen sind / Alternative wäre ... die Bereitschaft zurück zu delegieren an euren Chef :/


      Ihr müsst euch doch nur mit dem Fahrer einig werden was er für den zusätzlichen Tag bekommt. Geld oder Zeitausgleich
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Wo ist denn bitte an Christi Himmelfahrt KEIN Feiertag??

      Ich würde jetzt nen Kasten Bier und ne Currywurst drauf verwetten, daß morgen überall Feiertag ist??? ?(

      Ansonsten zu Deiner Frage:

      Arbeitsrechtlich / Arbeitszeittechnisch gilt der Feiertag am Betriebssitz. Also wenn dort FT ist und Dein Fahrer irgendwo anders rumgondelt, hat er Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder einen Freizeitausgleich.

      Straßenverkehrstechnisch kannst Du dort wo kein FT fahren wie du willst.
      Aber ich müsste mich jetzt seeeehr täuschen, wenn morgen irgendwo in D Arbeitstag wäre :S
    • Franz_Meersdonk schrieb:




      Ich würde jetzt nen Kasten Bier und ne Currywurst drauf verwetten, daß morgen überall Feiertag ist??? ?(

      Ansonsten zu Deiner Frage:

      Arbeitsrechtlich / Arbeitszeittechnisch gilt der Feiertag am Betriebssitz. Also wenn dort FT ist und Dein Fahrer irgendwo anders rumgondelt, hat er Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder einen Freizeitausgleich.

      Straßenverkehrstechnisch kannst Du dort wo kein FT fahren wie du willst.
      Aber ich müsste mich jetzt seeeehr täuschen, wenn morgen irgendwo in D Arbeitstag wäre :S
      Servus

      Ich nehme die Wette an.

      Die Currywurst muss aber etwas taugen, das Bier kannst auch mit Kaffee ersetzen.

      Meine rollen morgen alle bis auf einen einzigen.
      .




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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Borstel ()

    • Ja, OK - ich war doof... Hab glatt die Feiertage verwechselt. Gebs ja zu... :whistling: :whistling:
      Aber das kann in einer 3-Tage Woche schon mal passieren...

      Ich war aber echt der felsenfesten Überzeugung, daß diese Woche Himmelfahrt wäre. Keine Ahnung wie ich da drauf gekommen bin.
      Die Kaffee- oder Bierschulden löse ich ein, wenn es mal ein Forentreffen gibt und ich Euch alle persönlich kennenlernen kann.

      Gruß & schönes WE (hab jetzt aber extra nachgeschaut, ob heute wirklich Freitag ist)
    • Franz_Meersdonk schrieb:


      Die Kaffee- oder Bierschulden löse ich ein, wenn es mal ein Forentreffen gibt und ich Euch alle persönlich kennenlernen kann.











      Na na, da könnte man dich gleich nochmal beim Wort nehmen .... dann hast noch 5x Wochen Zeit zum ansparen.


      Ich schlag das mal an andere Stelle vor, mal schauen was der Vorstand sagt.... GRINS
      .




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