Falsches Fahrzeug gestellt

    • thommygera schrieb:

      Hat schonmal einer darüber nachgedacht, daß ich als "Erstspediteur" gegenüber meinem Kunden wie der letzte Bettnässer da stehe???

      Diese Schmach würde ich niemals mit 100% des Frachtpreises auch noch belobigen. Hier muß eine für alle Seiten annehmbare Lösung her. Den rechtlichen Weg würde ich scheuen, da die Streitsumme nicht hoch genug wäre um sinnlos Nerven zu verbrauchen.

      Nur wie argumentiere ich gegenüber meinem Kunden??? Der bezahlt ein Auto, was er nicht bekommt. Wenn ich dem dann Fehlverhalten vorhalte ("Hättest Fahrzeug wegschicken müssen"), schiebe ich den schwarzen Peter weiter und bestrafe (verhöhne) jmd., der alles getan hat, um größeren Schaden abzuwenden. Bevor ich das machen würde, würde ich lieber im Erdboden versinken. Bei allen Paragraphen sollte man auch nicht die Berufsehre vergessen, sofern in dem Gewerbe überhaupt noch vorhanden. Ich mach doch den Job jetzt nicht schon über 20 Jahre um mich dann fragen zu lassen, ob ich nen 12Tonner nicht von einem Sprinter unterscheiden kann. ;(

      Ich bleibe also dabei, ein Betrag X der nachweislich ersparten Aufwendungen wird in Abzug gebracht (Aufrechnung). Dann obliegt es dem Sub nachzuweisen, daß er den Vertrag vollumfänglich erfüllt hat.Wahrscheinlich wird er wohl bei 50-100 Eurönchen genauso wenig Lust auf eine Klage haben.

      Bezüglich des Hinweises, daß Schadensrechnungen nicht aufgerechnet werden dürfen, ist dies gesetzlich wohl so geregelt. Betrifft auch Palettenrechnungen. Leider sieht die gelebte alltägliche Praxis anders aus. Solche Hinweise nutzen überhaupt nichts. Ist das Geld erst mal abgezogen, kann man wohl zur Frachtklage schreiten. Bis irgendwann mal alles entschieden ist, könnte das Geld wohl an den Inso-Verwalter ausgezahlt werden, da sich nicht jeder Schaden im 2stelligen Bereich bewegt.

      mfg thommy


      Servus,

      :thumbup: sehe ich auch so und würde entsprechend handeln.

      Es war ja, wenn ich es richtig verstanden habe, Freitag abend und als SoFa bestellt. Da kann der Verlader den LKW
      schlecht weg schicken. wenn es eilt und wenn es mit improvisieren gerade noch geht.
      Das er verärgert ist und nur einen geringeren FP zahlen möchte kann ich verstehen.
      Ich würde nicht nur die Fracht mindern sondern auch eine schriftliche Stellungsnahme incl. Entschuldigung vom TU einfordern.
      Ansonsten kann der TU meine Nummer löschen und den Rest einklagen.

      Gruß
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Hast Du ihm keine vorsorgliche Haftbarhaltung geschickt bzw im Auftrag darauf hin gewiesen? Du sagst, dass Du Dir das hast bestätigen lassen, dass der Dir das geforderte Fahrzeug stellt... Jetzt bin ich hier wieder mit Sicherheit die Buh-Frau, aber ich würde ihm den Abzug in vollem Umfang weiter geben ohne Punkt und Komma! Vertrag sehe ich nicht in vollem Umfang erfüllt! Und deinem Veerlader würde ich auch anlasten, dass er Dir nicht schon vor der Beladung bescheid gesagt hat.

      Bei mir hat auch mal einer versucht Käse mit Plane zu laden, obwohl Kühler gefordert wurde. Tja somit ist der Umsonst gefahren und musste die Mehrkosten für das Ersatzfahrzeug auch noch mit tragen...